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Kein TÜV und dessen Folgen

Erfahrungen, Meinungen, Diskussionen

GTIOlli 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 11:48 Uhr  -  
Zitat
Eigentlich ist es doch egal was ohne TÜV verbaut wird, die Betriebserlaubnis erlischt doch in jedem Fall.
Ohne Betriebserlaubnis darf man am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen, also holt sich die Versicherung (wenn sie es denn mitbekommt) das Geld in jedem Fall wieder.

Sehe ich das so richtig, oder habe ich einen Denkfehler ?

Nein, du hast insofern keinen Denkfehler, als dass die Betriebserlaubnis in jeden Fall erlischt.
Das ist soweit richtig. Dafür reicht schon eine Standlichtlampe aus, die für das Fahrzeug keine Zulassung besitzt.
Aber dennoch ist wegen des Verlusts des Versicherungsschutzes zu differenzieren.

Das ist jetzt kein fundiertes Wissen, welches auf intensiver Recherche nach Urteilen von Instanzgerichten beruht, aber nach Recherche im Internet und auch nach Gesprächen mit befreundeten Versicherungsrecht-Spezialisierten habe ich herausgefunden, dass die Versicherung im Schadensfall wohl erstmal zahlen wird.
Auch bei nicht eingetragener AGA oder sonstigem.
Dennoch wird sie dann - je nach Schwere der Pflichtverletzung deinerseits bzgl. des Verlusts der Betriebserlaubnis - versuchen, einen Regressanspruch durchzusetzen. Bis zu einer gewissen festgelegten Höhe (die ich nicht kenne, mein Vorredner warf 5000€ in den Raum), ist ein solcher auch durchsetzbar.

Wie sieht es aus mit darüber hinaus gehenden Schäden?
Hier kommt das Wichtige: Ein solcher darüber hinaus gehender Schaden "soll" nur dann durchsetzbar sein, wenn das in Frage stehende Bauteil ohne Zulassung unfallverursachend war oder zumindest kausal eine Gefahrerhöhung dargestellt hat.
Und das wird bei einer nicht eingetragenen AGA z.B. sehr schwierig zu beweisen sein. Anders könnte es bei abgefahrenen Reifen oder gar nicht eingetragenen Bremsen aussehen. In so einem Fall stehen die Chancen für die Versicherung besser, sich das Geld "wiederzuholen".
Wie gesagt, das ist kein fundiertes Wissen, welches auf Entscheidungen von Instanzgerichten (also aktueller Rechtsprechung) beruht, aber das ist der allgemeine Tenor im Internet und auch das Ergebnis aus Gesprächen mit Bekannten (die allerdings auch nur spontan aus ihrem Wissensfundus heraus geantwortet haben und nicht extra recherchiert haben).
Weitergehend habe ich da noch nicht recherchiert, da das sehr viel zeit in Anspruch nehmen würde und ich diese momentan nicht habe.

Das entspricht aber auch meinem Rechtsgefühl: Kein Richter würde einen Regressanspruch der Versicherung durchwinken, wenn z.B. nur die AGA des Fahrzeugs 2 db zu laut war o.ä. Wo soll dort eine tatsächliche Gefahrerhöhung vorliegen? Nicht wirklich vertretbar. Das werden Gutachter (die dann natürlich hinzugezogen werden) so auch nicht darstellen können. Bei nicht eingetragener Rad-Reifenkombination z.B. hängt es dann von der tatsächlichen Gefahrerhöhung ab, die von dieser ausgeht (nur beispielhaft) und die Sache kann schon ganz anders aussehen.
Es bleibt also wohl eine Einzelfallentscheidung.

Fazit 1: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt in jedem Fall (sofern nicht zugelassene Teile verbaut sind), mit der Folge der Anzeige und Punkten.
Ein Regressanspruch der Versicherung allerdings ist einzellfallabhängig zu entscheiden und kommt auf kausal unfallverursachende oder gefahrerhöhende Maßnahmen an.

Fazit aus Fazit 1: Es ist nicht ganz so schlimm, wie es einige darstellen, allerdings möchte ich persönlich nur ungern in einer solchen Ungewissheit einer Einzelfallentscheidung leben. Die Folgen von z.B. nicht eingetragenen Bremsen können fatal sein und man riskiert jahrelange Gerichtsprozesse, wenn die Versicherung einen Regressanspruch geltend machen will.
Das wäre es mir einfach nicht wert. Daher: Besser immer alles eintragen lassen!

Wie gesagt, das ist nur das Ergebnis einer Recherche im Internet und einer Befragung von Bekannten, die sich auf Versicherungsrecht spezialisiert haben.
Sollte das jemand genauer und fundierter recherchieren wollen (also sollte jemand mehr Rechtssicherheit durch den aktuellen Stand der Rechtsprechung bekommen wollen), empfehle ich die Beratung eines auf KFZ-Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts.
Gruß, Olli

GTI verkauft - nach M3 E46, RS6 4B, GT86, Golf R Cabrio, Mini JCW Cabrio jetzt Golf 1 GTD
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.01.2014 - 11:52 Uhr von GTIOlli.
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Lusche 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 11:57 Uhr  -  
Zitat geschrieben von hannesg.3
Ich hatte einmal einen Wildunfall hab mit ca. 200km/h ein Reh abgeschossen, das Auto war natürlich total schaden und wurde sofort abgeschleppt, das Problem an der Sache war das die beiden Vorderräder abgefahren waren. Und das entging auch dem Versicherungsgutachter nicht, er stellte eine anfrage ans Wetteramt was in dieser Nacht für eine Witterung herrschte. Hätte es geregnet oder Nase Fahrbahn wäre ich für sämtliche Kosten selber aufgekommen...


Da hat mein Kumpel vor 24 Jahren eine andere Erfahrung gemacht.
Er ist mit einem fast neuem Golf 2 GTI 16V einem Reh ausgewichen und in den Graben gefahren, Auto war Totalschaden.
Kurz vorher hatte er mit einem anderen Kumpel die Räder getauscht, die waren leider abgefahren.
Die Versicherung hat nicht einen Cent gezahlt.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.01.2014 - 12:05 Uhr von Lusche.
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t3chn0m0 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.02.2014 - 14:08 Uhr  -  
Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn ich unterwegs bin. Ich stehe z.B. im Stau und es rast jemand aufs Stauende zu und es kommt zu einem Unfall für den ich gar nichts kann. Es befinden sich jedoch eine Downpipe und eine Leistungssteigerung ohne TÜV in meinem Fahrzeug.

Bin ich immer Schuld, auch wenn ich gar nichts dafür kann? Ich stehe an einer Kreuzung, jemand nimmt mir die Vorfahrt und rammt mich weg. Am Seitenrand steht ein junger Mann, dieser wird durch den Aufprall noch zusätzlich schwer verletzt. Muß ich dann trotzdem dafür haften, obwohl ich gar nichts für den Unfall kann?
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GTIler92 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.02.2014 - 14:10 Uhr  -  
Ist oft davon die Rede dass dir nachgewiesen werden muss dass die Veränderung zum Unfall geführt hat. Wenn du 0% Schuld hast musst du meiner Meinung nach auch nicht dafür aufkommen das wäre ja sehr schön.
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wHiTeCaP 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.02.2014 - 14:12 Uhr  -  
Aber die gegnerische Versicherung muss auch nicht für deine Schäden aufkommen, da dein Fahrzeug keine Zulassung hat und somit die Straße nie hätte befahren dürfen - der Unfall somit gar nicht stattgefunden hätte.
Gruß Christian

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GTIler92 
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Betreff: Re: Kein TÜV und dessen Folgen  -  Gepostet: 27.02.2014 - 14:28 Uhr  -  
Nein aber ich denke dass bei dem Beispiel was er genannt hat mit dem verletzten. Er nicht für die Verletzung aufkommen müsste. Denke das wär schon arg krass.
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wHiTeCaP 
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Betreff: Re: Kein TÜV und dessen Folgen  -  Gepostet: 27.02.2014 - 15:27 Uhr  -  
Ich würde mir da keine Gedanken machen. Einfach TÜV-Eintragung erledigen und gut.
Gruß Christian

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madmax 
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Betreff: Re: Kein TÜV und dessen Folgen  -  Gepostet: 28.02.2014 - 00:22 Uhr  -  
Zitat geschrieben von wHiTeCaP
Aber die gegnerische Versicherung muss auch nicht für deine Schäden aufkommen, da dein Fahrzeug keine Zulassung hat und somit die Straße nie hätte befahren dürfen - der Unfall somit gar nicht stattgefunden hätte.

das ist eine sehr kühne these...
letzlich könnte man demzufolge auch den vater des unfallverursachers in haftung nehmen, denn hätte er damals das kind nicht oder auch nur eine stunde später gezeugt, wäre der unfall sicher nicht passiert (butterfly-effect).
naja, so kommen wir nicht weiter.

wichtig ist zu wissen, dass die versicherung sehr wohl die verkehrstüchtigkeit des fahrzeuges prüfen kann, wenn sie vermutungen hat, dass ein kausalzusammenhang zum unfall vorliegt. eine reine gefährdungshaftung (das was DU oben beschrieben hast), reicht hierbei nicht aus.
sollten im zuge der unfallbearbeitung die polizei feststellen, dass das fahrzeug nicht verkehrssicher war (z.b. durch tuning ohne eintrag), dann kann der halter mit der konsequenz bestraft werden, die auch bei z.b. einer verkehrskontrolle an den tag gelegt worden wäre.

ob das dann der direkte unfallverursacher oder ein unfallbeteiligter war, spielt keine rolle unter den o.g. aspekten.

madmax

p.s.:
wenn schon tuning, dann mit eintragung. das eine kann nicht ohne das andere sein. das muss man halt einfach akzeptieren, dann gibt`s keine probleme. wer`s nicht akzeptiert, darf sich über die konsequenzen im falle eines falles nicht wundern...
"Make dust or eat it !"

Golf VI GTI DSG 3-türig, deep-black
Detroit (Sommer), Denver (Winter), Xenon, LED, DWA, RCD 510, Tempomat, MKFT-Lenkrad, getönte Scheiben, Licht- und Sicht
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.02.2014 - 00:22 Uhr von madmax.
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Michael1501 
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Betreff: Re: Kein TÜV und dessen Folgen  -  Gepostet: 20.06.2014 - 23:56 Uhr  -  
Hatte schon mal jemand Ärger mit der Versicherung bei einem Unfall wegen nicht eingetragenem Chip Tuning ?
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PeterGTI35 
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Betreff: Re: Kein TÜV und dessen Folgen  -  Gepostet: 21.06.2014 - 11:26 Uhr  -  
Die Folgen kann man sich ja denken: Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit im schlimmsten Fall Entfall Versicherungsschutz.
Meine Fotostory :-)

Golf VI GTI Edition 35 Saisonfahrzeug / Vectra b i500
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