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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität

Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.

 
Thecore21 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 24.03.2014 - 20:07 Uhr  -  
Also im Handschuhfach war auch nix...
Da werd ich morgen gleich mal mein VW Partner anrufen und nachfragen.
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Golf 6 GTI MJ2013
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Thecore21 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 25.03.2014 - 17:23 Uhr  -  
Update:
Hab jetzt vom freundlichen die EG-Übereinstimmungebescheinigung bekommen.

Sehe ich das Richtig, dass die Angaben unter Anmerkungen NO35 die Rad/Reifenkombis sind?


Edit:
Gehört das wirklich ins Auto? Beim Mercedes von meinem Dad ist die EG Bescheinigung in einer Mappe auf der groß zu lesen ist "Wichtige Dokumente. Keinesfalls im Fahrzeug aufbewahren".
Aber ich muss dem :police: ja irgendwie beweisen dass meine Räder Ordnungsgemäß sind. Und das kann ich mit dem Fahrzeugschein nicht.

Edit2:
Ein Beamter der Verkehrspolizei sagte mir nun ich sollte das CoC nicht im Auto haben da es Rückschlüsse auf Besitzverhältnisse bietet und somit missbraucht werden kann.
Des Weiteren brauche ich - sofern es Original VW Felgen sind (er sagte als Beamter sieht man das) - und BE's für alle anderen Anbauteile (in meinem Fall Spurplatten) am Mann und die EG-Bescheinigung nicht. Allerdings soll ich sie gut auffindbar aufbewahren da ich im Zweifelsfall das Ding nachreichen müsste.
Essenz des ganzen: CoC bei Standard R/R Kombi nicht mitführen aber "griffbereit" haben.

Gibt es hierzu Gegenstimmen bzw. andere Recherceergebnisse?

Gruß
Fabian
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Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 25.03.2014 - 17:58 Uhr von Thecore21.
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$onic 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 25.03.2014 - 18:02 Uhr  -  
Warum so kompliziert?

Fährst zum TÜV oder deinem freundlichen VW Händler. Dort lässt dir eine Liste ausdrucken mit sämtlichen Felgen/Reifenkombinationen die du auf deinem Fahrzeug fahren darfst ohne diese beim TÜV abnehmen lassen zu müssen... Ja, sowas gibt es. das ist dann ein ganz normaler Ausdruck den du in deinem Fahrzeug aufbewahren kannst. Hatte ich damals bei meinem Golf 5 Edition 30 genauso gemacht. ;-)
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Lars 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 25.03.2014 - 18:34 Uhr  -  
Ich habe ne Kopie der EG Überein.... im Auto liegen.
"da es Rückschlüsse auf Besitzverhältnisse bietet und somit missbraucht werden kann."
Aber da stehen doch keine Besitzerdaten drin? Nur die Fahrgestellnummer, die kann aber auch jeder der vorm Auto steht lesen.
Mfg Lars

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zwei0 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 25.03.2014 - 18:57 Uhr  -  
:lol3: naa, der Herr Beamte erzählt aber einen schönen Mist. Warum sollte man da Rückschlüsse auf den Besitzer ziehen ?, Blödsinn. Das COC Papier ist nur ein Beleg über eine technische Ausst. des jeweiligen Fzg. in Verbindung mit der FIN (Fgst.Nr.), mehr nicht und gibt nichts Preis über Namen oder Kennzeichen. Das Papier wird bei Neuzulassung von der Zulassungstelle abgestempelt und ist damit Bestandteil der Fzg. Papiere.
Ich führe das Papier seit Jahren als Kopie mit und das Original liegt bei mir zu Hause. Ein Recht seitens der Bank dieses einzubehalten gibt es nicht, da es eben nichts über einen Besitzer oder Ansprüche aussagt.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.

Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.



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Thecore21 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 25.03.2014 - 19:15 Uhr  -  
Ich kann jetzt beim Durchlesen der CoC auch nichts feststellen womit jemand ein Besitzverhältnis nachweisen könnte...

Ich leg das Ding jetzt ins Auto und fertig :D

Wenn dann die Rennleitung frägt hab ich was in der Hand.
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Fruchtzwerg 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 01.04.2014 - 20:47 Uhr  -  
Kurze Frage,

will mir ein ein gepfeffertes KW einbauen lassen. Das FW wird auch direkt dort in der Werkstatt abgenommen vom TÜV. Jetzt hat mir die Werkstatt aber geschrieben, das ich die BBS Felgen vor der Tieferlegung eintragen lassen soll. Denn wenn das Fahrwerk und die Felgen zusammen eingetragen werden müssen, kommt es zu einer Einzelabnahme. Ist das richtig so?
Gruß Daniel

KW V2 tiefe Ausführung / Le Mans 8.5x19 / R - Rückleuchten / SRS Tec Kotflügel und Schweller



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zwei0 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 02.04.2014 - 11:56 Uhr  -  
naa, die machen es sich aber einfach. Normal wird so etwas in der Kombination abgenommen. Wenn beides ein Gutachten nach §19.2 haben ist das eine ganz normale Eintragung. Passt beides in der Kombin. überhaupt nicht (ich gehe mal davon aus, das es hier zu Problemen kommen könnte/wird), besteht nur die Möglichkeit über eine Einzelabnhame (§19.3, genannt auch 21er), über die der Prüfer über seinen Ermessensspielraum entscheidet.
Würde mich nicht wundern, wenn noch erwähnt wird; "das es besser wäre wenn du mit Winterreifen kommst" :D
Tut mir leid, aber so ganz schlüssig ist mir das nicht.
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Lars 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 02.04.2014 - 12:19 Uhr  -  
Ist das mit 19.2 und 19.3 genau andersrum?
Mfg Lars

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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 02.04.2014 - 13:47 Uhr  -  
Sehe ich auch so.
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