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Downpipe ohne TÜV

Welche Strafe ist zu erwarten? Wir hoch ist das Risiko?

Faboules 
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Betreff: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 00:15 Uhr  -  
Hi, mich würde mal Interessieren welche Steafe man zu erwarten hat wenn man mit einer nicht erlaubten downpipe angehalten wird. Merkt der TÜV das bzw kann man das bei AU feststellen?
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MrPrez 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 07:31 Uhr  -  
Wenn du an einem Fahrzeug ein Bauteil änderst ohne es vom TÜV eintragen/absegnen zu lassen, dann
erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das bedeutet dann auch kein Versicherungsschutz.

Das fängt auch schon bei kleinen Sachen an wie Tieferlegungsfedern, Carbon-Airbox / Luftfilter ohne Gutachten usw.

Wenn dich die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle drankriegt dann kriegst du das übliche Verwarnungs/Bußgeld inkl. Mängelkarte und den 7 Tagen oder so Zeitaufschub um die Mängel zu beseitigen.

Anders sieht es natürlich aus wenn du einen Unfall baust und im schlimmsten Fall die Versicherung dann sagt: Nö.
Dann Gute Nacht Annemarie.
Ist natürlich das Extrem Beispiel. Aber man sollte das ganze nicht verharmlosen oder herunterspielen.

Es muss jeder das Risiko für sich selbst tragen und sich überlegen ob man das haben muss.
Gibt ja auch TÜV Downpipes. Klar kosten die mehr. Aber dafür kann man nachts auch ohne schlechtes Gewissen schlafen.

Bei einer Tüv-Abnahme sollte es der Prüfer eigentlich merken.
Aber da TÜV - nicht immer TÜV ist.... naja.. ;)
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coty 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 10:21 Uhr  -  
Hi,

es ist ein Ammenmärchen, dass bei soetwas generell der gesamte Versicherungsschutz erlischt!

Die Haftplichtversicherung hat erst einmal generell die Pflicht zu regulieren und kann dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, sofern der nicht eingetragene Umbau entdeckt wurde und im kausalen Zusammenhang zum Unfall steht!

Mach mal ein Beispiel, wie es wegen einer Downpipe zum Unfall kommt?

Bei illegalen Rückleuchten oder Xenonbrennern in Halogenscheinwerfern sieht das schon anders aus...

TÜV/AU sollte man bestehen, da die Werte auch mit Rennkat im Rahmen sind (wie Euro 4) und man keine Fehlermeldung im Speicher hat.

Vorkatmodifikation ist rein rechtlich übrigens das gleiche, wie DP mit Rennkat. ;-)


Gruß

coty
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tiefschwarz 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 10:36 Uhr  -  
Auch wenn ich nie meine Meinung mit MrPrez
Teile, in dem fall gebe ich ihm aber zu 100% recht!

Ganz egal was jemand aus dem Forum erzählt!
Es ist so und bleibt so! Zudem erlöschen jegliche
Garantie Ansprüche beim Hetsteller.

Man kann sich auch alles schön reden!
In der Realität sieht das so aus wie MrPrez das
Geschrieben hat!!
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Faboules 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 10:46 Uhr  -  
Ist es denn für einen Polizisten oder Tüv Prüfer auf den ersten Blick erkennbar das es sich nicht um die originale Downpipe handelt? Das mit der Versicherung hallte ich jetzt mal für das kleinere Übel, ich vermute mal das ca 90% aller Chiptunings auch nicht Tüvkonform sind, nur das lässt sich halt schlechter nachweisen als eine Hardwaremodifikation. Müssten sich durch einen 200zeller den die Abgaswerte nicht auch verschlechtern oder sorgt der Kat nur für eine Verminderung im kalten zustand?
Habe gelesen das es sich bei einer illegalen Downpipe um den Tatbestand der Steuerhinterziehung handeln soll!
Also 200 zeller = mehr Schadstoff als normal Kat = andere Steuerklasse ! :o
Ich persönlich hallte ja ein Chiptuning ohne Tüv für gefährlicher als eine AGA modifikation.
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tiefschwarz 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 10:49 Uhr  -  
Wenn die es wollen und es drauf haben dann finden die alles was da nicht hin gehört!

Dumm sind die Prüfer oder die Rennleitung nicht!
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MrPrez 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 10:50 Uhr  -  
@Coty
Wie gesagt das ist das Worst Case Szenario was man eben nicht verschönigen sollte.
Was am Ende in Realität passiert kann man nicht verallgemeinern.
Soll ja auch TüV Prüfer geben die solche Downpipes oder Anlangen mit MSD Ersatzrohr via Einzelabnahme eintragen.
Davon sollte man aber vor dem Kauf zunächst mal nicht ausgehen. Bzw. das müsste man vorher abklären.

@Fabolous
Wie gesagt es geht nicht darum was schlimmer ist.
Wie gesagt ein offener Luftfilter tut auch keinem was zu leide. Erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht.
Die Frage war ja was überhaupt passieren kann.
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.06.2012 - 10:55 Uhr von MrPrez.
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coty 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 11:10 Uhr  -  
Zitat geschrieben von tiefschwarz

Zudem erlöschen jegliche
Garantie Ansprüche beim Hetsteller.

Man kann sich auch alles schön reden!
In der Realität sieht das so aus wie MrPrez das
Geschrieben hat!!

Falsch, in der Realität ist es so, wie ich es oben beschrieben habe!

Und das sämtliche Hersteller-Garantieransrüche erlöschen ist ebenfalls falsch. Wenn z. B. ein Türgriff im Garantiezeitraum abfällt, bekommt man trotzdem einen neuen, auch wenn man ne Downpipe & Chiptuning verbaut hat. ;-)

Logisch ist, dass man keinen neuen Turbolader auf Garantie bekommt, wenn man so doof ist und im Schadenfall mit illegaler Downpipe zum Händler fährt...

Klar, bleibt es illegal aber man muss schon ein wenig differenzieren und für sich entscheiden, was man bereit ist einzugehen.

Für mich persönlich kämen z. B. niemals illegale Beleuchtungen in Betracht, da für mich das Risiko zu hoch wäre, im Falle eines Unfalls von der Versicherung in Regress genommen zu werden.

Lauter Auspuff etc. nehme ich in Kauf, da ich keinen Fall kenne, wo es deswegen zu einem Unfall gekommen wäre. So handhabe ich das auch schon seit Jahren mit dem Motorrad... O-)


Gruß

coty
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Faboules 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 11:22 Uhr  -  
@MrPrez: Sollte auch nicht heissen das es weniger schlimm ist, sondern nur das sich ein Eingriff in die Motorsteuerung meiner Meinung nach schneller in einen Unfall auswirken kann als eine Downpipe. Sagen wir mal Chip auf 280 Ps und 400NM (ist fiktiv und nur als Beispiel) ist im Vergleich zu einer Downpipe (keine Ahnung wieviel die bringt im Verglich zur Serie...) ohne Tüv, also jetzt nur von den Auswirkungen her. Egal BtT

In erster Linie ging es mir eigendlich nur darum ob der Wagen direkt stillgelegt werden kann, Geldstraffe etc . Die Sache mit der Steuerhinterziehung finde ich auch ziemlich heftig! Man weiss ja das man ruhig jemanden Umbringen kann, dann kommste nach 8 Jahren wegen guter Führung wieder raus aber wehe du bescheisst den Statt um Kohle dann biste für ganz laaaaaaange Zeit weg vom Fenster! :ironie:

Edit: Ich habe immer gedacht das wenn man bei seinem Moped zB den Dbkiller rausnimmt und dann angehalten wird das die einem dann den Ofen stilllegen?
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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.06.2012 - 11:29 Uhr von Faboules.
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coty 
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Betreff: Re: Downpipe ohne TÜV  -  Gepostet: 04.06.2012 - 12:12 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Faboules

Edit: Ich habe immer gedacht das wenn man bei seinem Moped zB den Dbkiller rausnimmt und dann angehalten wird das die einem dann den Ofen stilllegen?

Das war einmal. Im Moment ist es nur ne OWI, die je nach Auslegung des Beamten mit 15-50,- EUR bestraft wird. Es haben damals einige gegen die Stillegung geklagt und es war unverhältnismäßig und gem. EU-Recht nicht zulässig! :daumen:


Habe übrigens gerade noch mal schnell gegoogelt und es ist sogar so, dass die Haftpflichtversicherung in solchen Fällen nur bis max. 5.000,- EUR Regress fordern darf. :daumen:

Zitat

...
Der Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einer Obliegenheitsverletzung (sprich grob fahrlässigen Handelns) des Versicherungsnehmers im Schadenfall ist auf eine Summe zwischen 2512 € und 5000 € begrenzt.

Dieser Regressanspruch ist in den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des KFZ-Haftpflichtversichers für die Inanspruchnahme des VN im Innenverhältnis auf 5000 € begrenzt (§ 7 AKB).

Die AKB sind für ALLE (!) Versicherer VERBINDLICH (!).



Bei einer Obliegenheitsverletzung ( Fachlich: Verletzung einer Rechtspflicht) ist grundsätzlich die Leistungsfreiheit des KFZ-Haftpflichtversicherers vorgesehen, wobei unterschieden wird zwischen



Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall, wie z.B.



Fahren ohne Führerschein

Alkoholisiert hinter dem Steuer

Wettrennen

Erlöschen der ABE




und Obliegenheiten im Versicherungsfall, wie z.B.



Unfallflucht

Anzeigepflicht

Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht

Anerkennungsverbot





Durch die KFZ-Pflichtversicherungsverordnung (§§ 5, 6 KFZPflVV) wurde diese Leistungsfreiheit allerdings auf einen Betrag von maximal 5000 € begrenzt. Das heißt, der KFZ-Haftpflichtversicherer hat gegenüber dem geschädigten Dritten voll zu leisten und kann bis zu 5000 € beim VN (Versicherungsnehmer) Regress nehmen.
...





Schwieriger wird es bei der Vollkasko (eigene Schäden). Die haben die Möglichkeit, die Zahlung nach Erlöschen der BE zu verweigern. <_<


Gruß

coty
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.06.2012 - 12:13 Uhr von coty.
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