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Erlischt die Werksgarantie bei eingriff mit VCDS?
Betreff: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff mit VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 17:30 Uhr -
Hey,
möchte demnächst einige sachen mit VCDS ändern lassen, wie zB. CH / LH über NSW ( finde das nicht gut das er mir jedes mal die Xenonbrenner zündet ( das kann doch nicht gut sein oder? ))
erlischt durch solche eingriffe die Werksgarantie? Habe schon gegooglet und die leute im anderen Forum meinen "nein" aber wollte noch eure meinung hören denn in dieses Forum habe ich deutlich mehr vertrauen als in andere.
Danke euch!
möchte demnächst einige sachen mit VCDS ändern lassen, wie zB. CH / LH über NSW ( finde das nicht gut das er mir jedes mal die Xenonbrenner zündet ( das kann doch nicht gut sein oder? ))
erlischt durch solche eingriffe die Werksgarantie? Habe schon gegooglet und die leute im anderen Forum meinen "nein" aber wollte noch eure meinung hören denn in dieses Forum habe ich deutlich mehr vertrauen als in andere.
Danke euch!
Gruß Daniel
KW V2 tiefe Ausführung / Le Mans 8.5x19 / R - Rückleuchten / SRS Tec Kotflügel und Schweller
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.04.2013 - 18:22 Uhr von No_Benutzername.
Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff in VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 17:42 Uhr -
Natürlich nicht.
Hab gleich am ersten Tag mit VCDS rumgespielt und seither wurden etliche Reparaturen auf Garantie erledigt. Das gleiche Spiel bei meinem alten Golf 5.
Hab gleich am ersten Tag mit VCDS rumgespielt und seither wurden etliche Reparaturen auf Garantie erledigt. Das gleiche Spiel bei meinem alten Golf 5.
GTI Adidas Mj. 2011, Oryxweiss, 5 Türen, Xenon, DSG, Mufu, elektr. Schiebedach, Licht&Sicht, Spiegelpaket, Teilleder, RNS510 inkl. Sprachsteuerung, Rückfahrkamera, Premium FSE, Ablagenpaket, Parklenkassistent uvm.
VCDS Codierungen / Fehler auslesen Raum Hamburg --> PN oder ICQ
VCDS Codierungen / Fehler auslesen Raum Hamburg --> PN oder ICQ
Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff in VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 17:47 Uhr -
Heisst das nun: trotz "mit VCDS rumgespielt" Glück gehabt? Oder bekommt man dieses "Natürlich nicht" schriftlich?
Wie siehts aus, wenn Repraturen am Steuergerät vorgenommen werden müssen, und die eingetragenen Werte entsprechen nicht mehr dem Originalzustand, und man hat keine Rechnung von VW für die veränderungen? Gilt dann "Natürlich nicht" immer noch?
Wie siehts aus, wenn Repraturen am Steuergerät vorgenommen werden müssen, und die eingetragenen Werte entsprechen nicht mehr dem Originalzustand, und man hat keine Rechnung von VW für die veränderungen? Gilt dann "Natürlich nicht" immer noch?
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.04.2013 - 17:50 Uhr von Ambros.
Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff in VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 18:03 Uhr -
Du musst gucken das VW nicht anfängt sich kringelig zu lachen wenn du für zB Gurtwarner rauscodieren ne Rechnung haben willst!
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VCDS Codierungen / Fehler auslesen Raum Hamburg --> PN oder ICQ
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Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff in VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 18:15 Uhr -
Für jeden Auftrag verlangen die Stundenlohn. Für Geschenkt macht VW normalerweise nix. Geschenkt geht nur, wenn man mit viel reden den Preis auf Null drücken kann. Wenn man seine Garantie nicht verlieren will, dann sollte man auch für Geschenktes eine "Null-Euro-Rechnung" verlangen. Man weiss als Kunde ja nicht, ob der Kompetente Mitarbeiter nicht einen Fehler beim rauscodieren gemacht hat (ein häckchen zuviel, ein häckchen zuwenig). Man sieht als Laie ja nur, dass der in Deinem Beispiel genannte Gurtwarner weg ist.
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Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff in VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 18:18 Uhr -
Hier mal eine Antwort vom VCDS-Support
Zu finden ist der Thread hier http://www.vagcomforum.de/index.php?showtopic=6672
Zitat
Das ist so nicht korrekt, eine pauschale Antwort gibt es schlichtweg nicht und aus diesem Grund versuche ich es mal an zwei Beispielen zu erklären. Eine Modifikation kann Einfluss auf die Gewährleistung bzw. Garantie haben wenn dadurch wesentliche Funktionen nicht im Sinne des Herstellers erfolgen.
Wird zum Beispiel ein System wie die Luftfederung im Rahmen einer Grundeinstellung entgegen der Spezifikation abgesenkt kommt es zu erhöhtem Verschleiß, meist auch dadurch weil anschließend keine Achsvermessung gemacht wird. Somit wurde zwar eigentlich nur etwas modifiziert, aber man hat sich nicht an die Vorgaben des Herstellers gehalten.
Ein gegenteiliges Beispiel wären Gurtwarnung oder eben die Aktivierung des Bestätigungstones, beides sind Optionen die ab Werk vorhanden sind aber eben nur in bestimmten Ausstattungen oder Ländervarianten auch aktiv sind. Somit sollte von seiten der Gewährleistung nichts einzuwenden sein. Das Regenschließen wurde beim Passat nie ab Werk angeboten wenn ich mich recht entsinne, somit kannst du es zwar aktivieren und niemand wird dir wohl deshalb eine Leistung verwehren jedoch kann man auch hier eine gegenteilige Meinung anbringen. Nehmen wir an du hast das Regenschließen zwar aktiviert aber es funktioniert nicht so wie beschrieben, sprich du verlässt dich darauf und es regnet rein. So hast du in einem solchen Fall keinerlei Anspruch auf Nachbesserung seitens des Herstellers - denn diese Eigenschaft war ja nicht Teil deines Kaufvertrages.
Macht Sinn?!
Im Grunde genommen einfach den gesunden Menschenverstand walten lassen bei allen Dingen die ihr macht...
Wird zum Beispiel ein System wie die Luftfederung im Rahmen einer Grundeinstellung entgegen der Spezifikation abgesenkt kommt es zu erhöhtem Verschleiß, meist auch dadurch weil anschließend keine Achsvermessung gemacht wird. Somit wurde zwar eigentlich nur etwas modifiziert, aber man hat sich nicht an die Vorgaben des Herstellers gehalten.
Ein gegenteiliges Beispiel wären Gurtwarnung oder eben die Aktivierung des Bestätigungstones, beides sind Optionen die ab Werk vorhanden sind aber eben nur in bestimmten Ausstattungen oder Ländervarianten auch aktiv sind. Somit sollte von seiten der Gewährleistung nichts einzuwenden sein. Das Regenschließen wurde beim Passat nie ab Werk angeboten wenn ich mich recht entsinne, somit kannst du es zwar aktivieren und niemand wird dir wohl deshalb eine Leistung verwehren jedoch kann man auch hier eine gegenteilige Meinung anbringen. Nehmen wir an du hast das Regenschließen zwar aktiviert aber es funktioniert nicht so wie beschrieben, sprich du verlässt dich darauf und es regnet rein. So hast du in einem solchen Fall keinerlei Anspruch auf Nachbesserung seitens des Herstellers - denn diese Eigenschaft war ja nicht Teil deines Kaufvertrages.
Macht Sinn?!
Im Grunde genommen einfach den gesunden Menschenverstand walten lassen bei allen Dingen die ihr macht...
Zu finden ist der Thread hier http://www.vagcomforum.de/index.php?showtopic=6672
GolfVIGTI.com Moderator
VCDS Codierungen im Ruhrgebiet
VCDS Codierungen im Ruhrgebiet
2.0
Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff mit VCDS? - Gepostet: 29.04.2013 - 19:15 Uhr -
Das Thema VCDS und Garantie bzw. Gewährleistung ist nicht so einfach. Wir werden das nicht klären können. Auch der VCDS Support wird dies nicht klären können.
Bei einer Garantie versprechen wir die Unversehrtheit unseres Wagens und der Hersteller garantiert eben innerhalb eines gewissen Zeitraums die kostenfreie Reparatur im für uns unverschuldeten Schadensfall.
Nun greifen wir aber in das System der sehr! komplexen Fahrzeugelektronik mit unserem VCDS ein und die Unversehrtheit ist damit zerstört. Natürlich denken wir alle, dass wir keinen Schaden anrichten und unsere Codierungen keinen negativen Einflüsse auf die Fahrzeugelektronik hat. Der Hersteller kann das aber anders sehen. Es ist auch sein gutes Recht. Natürlich wird er nicht den Garantiefall bei einem defekten Sitz aufgrund einer VCDS Codierung verweigern. Bei elektronischen Problemen mit z.B. dem KI kann der Hersteller schon den Garantieanspruch verwehren, wenn er sieht, dass dort der Zeigerausschlag codiert wurde. Wir haben in ein abgestimmtes System eingegriffen. Wir haben Änderungen durchgeführt, welche zwar laut Hersteller durchgeführt werden könnten, aber eben vom Hersteller nicht durchgeführt wurden! Keiner von uns kann abschätzen, welche negativen Einflüsse das Setzen eines Bits haben kann
Bei einer Garantie versprechen wir die Unversehrtheit unseres Wagens und der Hersteller garantiert eben innerhalb eines gewissen Zeitraums die kostenfreie Reparatur im für uns unverschuldeten Schadensfall.
Nun greifen wir aber in das System der sehr! komplexen Fahrzeugelektronik mit unserem VCDS ein und die Unversehrtheit ist damit zerstört. Natürlich denken wir alle, dass wir keinen Schaden anrichten und unsere Codierungen keinen negativen Einflüsse auf die Fahrzeugelektronik hat. Der Hersteller kann das aber anders sehen. Es ist auch sein gutes Recht. Natürlich wird er nicht den Garantiefall bei einem defekten Sitz aufgrund einer VCDS Codierung verweigern. Bei elektronischen Problemen mit z.B. dem KI kann der Hersteller schon den Garantieanspruch verwehren, wenn er sieht, dass dort der Zeigerausschlag codiert wurde. Wir haben in ein abgestimmtes System eingegriffen. Wir haben Änderungen durchgeführt, welche zwar laut Hersteller durchgeführt werden könnten, aber eben vom Hersteller nicht durchgeführt wurden! Keiner von uns kann abschätzen, welche negativen Einflüsse das Setzen eines Bits haben kann
Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff mit VCDS? - Gepostet: 30.04.2013 - 10:38 Uhr -
Hatte da auch mit demjenigen der mir das Staging aktiviert hat eine kurze Diskussion drüber und ich bin dennoch zu dem Ergebnis gekommen, dass bei so Funktionen wie dem Staging keiner meckern SOLLTE. Obwohl ich sehr Garantie-versessen bin hab ich Staging und CH automatisch programmieren lassen.
Sollte es dennoch mal Probleme geben, würde ich es in dem Fall dann auf einen (Recht-)streit ankommen lassen.
P.S.: derjenige der es mir freigschaltet hat hat selber viele Jahre bei Audi / VW gearbeitet und wies mich darauf hin, dass mit der Programmierung die Garantie höchstwahrscheinlich erlischt (zumindest auf das veränderte Teil, in meinem Fall Kombiinstrument)... programmiert über die VW-Diagnose, nicht VCDS, aber das dürfte wohl keinen Unterschied machen
Sollte es dennoch mal Probleme geben, würde ich es in dem Fall dann auf einen (Recht-)streit ankommen lassen.
P.S.: derjenige der es mir freigschaltet hat hat selber viele Jahre bei Audi / VW gearbeitet und wies mich darauf hin, dass mit der Programmierung die Garantie höchstwahrscheinlich erlischt (zumindest auf das veränderte Teil, in meinem Fall Kombiinstrument)... programmiert über die VW-Diagnose, nicht VCDS, aber das dürfte wohl keinen Unterschied machen
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 30.04.2013 - 10:42 Uhr von Benny2305.
Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff mit VCDS? - Gepostet: 30.04.2013 - 10:47 Uhr -
Mich würde jetzt interessieren ob Leute die ihren GTI gechipped haben sich auf der anderen Seite nicht trauen etwas zu codieren weil sie Angst vor Garantieverlust haben
GTI Adidas Mj. 2011, Oryxweiss, 5 Türen, Xenon, DSG, Mufu, elektr. Schiebedach, Licht&Sicht, Spiegelpaket, Teilleder, RNS510 inkl. Sprachsteuerung, Rückfahrkamera, Premium FSE, Ablagenpaket, Parklenkassistent uvm.
VCDS Codierungen / Fehler auslesen Raum Hamburg --> PN oder ICQ
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Betreff: Re: Erlischt die Werksgarantie bei eingriff mit VCDS? - Gepostet: 30.04.2013 - 11:10 Uhr -
Ich denke, dass man mit der Erklärung vom VCDS-Support und dem Hinweis von 2.0 das Thema schon ganz gut erklärt hat. VW kann die Garantie auf das betroffene Teil verweigern - der Dumme, äääh Kunde , muss dann eben nachweisen, dass es nichts mit der Codierung zu tun hat
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