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Änderungen der Typklassen
Betreff: Re: Neue (deutlich erhöhte) Typklassen zum 01.01.2011 ! - Gepostet: 22.05.2011 - 12:04 Uhr -
Zitat
Hoffentlich auch mit Rabattretter. Der kostet zwar auch, aber das ist es mir auf jeden Fall wert.

Seit wann kostet ein Rabattretter Geld? Also wenn man in SF 25 fährt (30%) du dann nen Unfall baust wirste max. 3 Klassen hochgestuft auf SF22 und das sind immer noch 30%

pesti
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Betreff: Re: Neue (deutlich erhöhte) Typklassen zum 01.01.2011 ! - Gepostet: 22.05.2011 - 13:29 Uhr -
Ah ok, ich bin in SF 20 (35%).
Gruss Stefan
Golf VI GTI 2,0 TSI 155 kW (210 PS), 6-Gang, Bj. 05/2010 * Deep Black Perleffekt (schwarz) metallic * Rückfahrkamera * Spiegelpaket *
RCD 510 mit CD Wechsler * Regensensor * Tempomat * getönte Scheiben * Tagesfahrlicht mit Assistenzfahrlicht * 18" Detroit
Original Zustand * Vorhaben: KEINE *
Mein GTI
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Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 27.10.2014 - 14:51 Uhr -
Folgende Änderungen der Typklassen für den Golf 6 GTI Edition 35 erfolgen für 2015:
Kfz Haftpflicht: 17 > 18 (+1)
Kfz Vollkasko: 25 > 26 (+1)
Kfz Teilkasko: 28 > 28 (unverändert)
Man kann also davon ausgehen das die Beiträge etwas steigen werden.
Im Regelfall habt Ihr ein ordentliches Kündigungsrecht zum 30.11. (Wechsel zum 1.1.15)
Im Falle einer Beitragsanpassung habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht (4 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung).
Weiterhin gute und vor allem knitterfreie Fahrt
Kfz Haftpflicht: 17 > 18 (+1)
Kfz Vollkasko: 25 > 26 (+1)
Kfz Teilkasko: 28 > 28 (unverändert)
Man kann also davon ausgehen das die Beiträge etwas steigen werden.
Im Regelfall habt Ihr ein ordentliches Kündigungsrecht zum 30.11. (Wechsel zum 1.1.15)
Im Falle einer Beitragsanpassung habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht (4 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung).
Weiterhin gute und vor allem knitterfreie Fahrt


Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 27.10.2014 - 21:10 Uhr -
Beim Golf 6 GTI:
Kfz Haftpflicht: 16 > 16 (unverändert)
Kfz Vollkasko: 22 > 23 (+1)
Kfz Teilkasko: 24 > 24 (unverändert)
Gleicht sich bestimmt wieder exakt mit den sinkenden Prozenten aus ....
Kfz Haftpflicht: 16 > 16 (unverändert)
Kfz Vollkasko: 22 > 23 (+1)
Kfz Teilkasko: 24 > 24 (unverändert)
Gleicht sich bestimmt wieder exakt mit den sinkenden Prozenten aus ....
Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 28.10.2014 - 06:17 Uhr -
Wow
Das ein ED35 (so viel ) teurer ist hätte ich jetz nicht gedacht - ehrlich gesagt ist es für mich nicht nachvollziehbar
warum überhaupt der ED35 teurer ist
Zum Rabattretter:
Bei Neuverträgen gibt es den anscheinend nicht mehr
. Ich habe beim HDI bisher immer einen gehabt - muss diesen aber bei der neuen Versicherung nun erkaufen. Dafür fahre ich aber nur noch auf 22 % da SF34

Das ein ED35 (so viel ) teurer ist hätte ich jetz nicht gedacht - ehrlich gesagt ist es für mich nicht nachvollziehbar
warum überhaupt der ED35 teurer ist

Zum Rabattretter:
Bei Neuverträgen gibt es den anscheinend nicht mehr



boetschman
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Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 28.10.2014 - 11:22 Uhr -
Zitat geschrieben von GTi 66
Dafür fahre ich aber nur noch auf 22 % da SF34 

Man bist du alt Dirk

Das war für mich auch der Grund den EDI 35 nicht zu kaufen, da genau gleich teuer wie der :R
GTI Adidas EZ 2012 Oryxweiss, DSG, Vollausstattung, Webasto Standheizung

Flachzange
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Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 28.10.2014 - 11:46 Uhr -
Danke für die Infos! Warum werden die eigentlich jedes Jahr höher eingestuft?
Bauen wir GTI-Fahrer so viele Unfälle?
Gruß Malte
Bauen wir GTI-Fahrer so viele Unfälle?

Gruß Malte
Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 28.10.2014 - 12:08 Uhr -
Da ich in der Versicherungsbranche tätig bin möchte ich mal kurz aufklären (natürlich ist das von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aber im groben bei den meisten "renomierten" Versicherern das selbe)
Die Alten SF klassen gingen bis SF 25 (Beitragssatz 30%) bei einem Schaden wird mann dann zurück gestuft auf SF 22 und verliert somit 3 Jahre hat aber immernoch den Beitragssatz von 30 %. Diese "Rabattretter" kostet nicht und ist als Belohnung zu sehen für die 25 Schadenfreien jahre.
Die neuen SF- Klassen gehen bis SF 35 (Beitragssatz 20 %) Auch dort gilt bei einem Schaden mit SF 35 wird man zurück gestuft auf SF 32 und bleibt bei einem Beitragssatz von 20 %.
Die Versicherer haben in den alten Tarifen intern alle (die sind dazu verpflichtet) die Schadenfreien Jahre weiter gezählt. Wer also in dem alten Tarif SF 25 hat aber tatsächlich sogar 35 oder höhere SChadenfreiejahre hat kann bedenkenlos in den neuen Tarif umsteigen (falls dieser günstigere sein sollte, was ich aber bezweifle)
wer aber "nur" SF 29 im neuen Tarif hat sollte sich von dem "besseren" Beitragssatz nicht täuschen lassen. Es werden weniger % sein aber der kostenlose Rabattretter wird dann wegfallen und der "Minderbeitrag" würde sich dann natürlich nicht lohnen, da man dann einen "RABATTSCHUTZ" einschließen muss/kann um nicht hochgestuft zu werden, welcher mindestens 10 % von der Jeweiligen Prämie kostet (Haftpflicht und Vollkasko).
Ps.: Viele Vergleichen bei Check24. Was ja im Zeitalter des Internets völlig legitim ist und auch die ein oder anderen € ersparnis rausholt. bedenkt aber bitte allte die richtigen Hacken zu setzen. Viele Tarife haben keine Maderbissschäden versichert oder haben nur den Maderbiss versichert und nicht dessen folgeschäden.Des weiteren sind auch in den neuen Tarife "Tierunfälle" versichert, d.h. auch wenn es "nur" ein Eichhörnchen ist welchem man ausweicht zahlt es die Teilkasko und man wird nicht hochgestuft. Bei den sogenannten BILLIG tarifen sind nur Wildunfälle versichert (Teilkasko). Auch ist es wichtig eine "Mallorca" Police in dem Vertrag zu haben falls man sich mal ein Auto im Ausland ausleiht und dort eine Selbstbeteiligung für verschuldete unfälle hat. Die sogenannte Mallorca Police zahlt dann die Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer. Beispiel. Ich leihe mir ein Auto in der Schweiz und habe da eine Selbstbeteiligung in höhe von 500 €. ich verschulde damit einen unfall und der schaden liegt bei 50.000 €. die 49.500 € zahlt die versicherung der mietwagenfirma und die 500 € müsste ich selbst tragen. Diese 500 € werden dann von meiner KFZ-Versicherung bezahlt.
Ganz wichtig ist natürlich der nicht vorhandene Werkstattstarif. Bei den Autos welche wir fahren finde ich es als den wichtigsten Punkt überhaupt KEINE Werkstattsanbindung zu haben. Da bei einem Schaden die Werkstatt von dem Versicherungsunternehmen vorgeschlagen wird. Und falls man lieber zu dem VW-Autohaus seines Vertrauens fahren möchte anstatt zu einer Werkstatt um die Ecke dann verdoppelt sich meist die selbstbeteiligung oder vom Rechnungsbetrag werden 20 % abgezogen.
Hoffe ich konnte einiges verdeutlichen und die ein oder andere Frage hier klären.
Bei weiteren Fragen kläre ich diese natürlich gerne.
Die Typenklassen für den GTD haben sich nur bei der Teilkasko verändert:
Typenklassen 2014: Typenklassen 2015:
Haftpflicht 18 ....................................... 18
Teilkasko 24.........................................25
Vollkasko 22......................................... 22
Leider werden auch in diesem Jahr sehr viele KFZ-Versicherer eine Beitragsangleichung durchführen.
Die Alten SF klassen gingen bis SF 25 (Beitragssatz 30%) bei einem Schaden wird mann dann zurück gestuft auf SF 22 und verliert somit 3 Jahre hat aber immernoch den Beitragssatz von 30 %. Diese "Rabattretter" kostet nicht und ist als Belohnung zu sehen für die 25 Schadenfreien jahre.
Die neuen SF- Klassen gehen bis SF 35 (Beitragssatz 20 %) Auch dort gilt bei einem Schaden mit SF 35 wird man zurück gestuft auf SF 32 und bleibt bei einem Beitragssatz von 20 %.
Die Versicherer haben in den alten Tarifen intern alle (die sind dazu verpflichtet) die Schadenfreien Jahre weiter gezählt. Wer also in dem alten Tarif SF 25 hat aber tatsächlich sogar 35 oder höhere SChadenfreiejahre hat kann bedenkenlos in den neuen Tarif umsteigen (falls dieser günstigere sein sollte, was ich aber bezweifle)
wer aber "nur" SF 29 im neuen Tarif hat sollte sich von dem "besseren" Beitragssatz nicht täuschen lassen. Es werden weniger % sein aber der kostenlose Rabattretter wird dann wegfallen und der "Minderbeitrag" würde sich dann natürlich nicht lohnen, da man dann einen "RABATTSCHUTZ" einschließen muss/kann um nicht hochgestuft zu werden, welcher mindestens 10 % von der Jeweiligen Prämie kostet (Haftpflicht und Vollkasko).
Ps.: Viele Vergleichen bei Check24. Was ja im Zeitalter des Internets völlig legitim ist und auch die ein oder anderen € ersparnis rausholt. bedenkt aber bitte allte die richtigen Hacken zu setzen. Viele Tarife haben keine Maderbissschäden versichert oder haben nur den Maderbiss versichert und nicht dessen folgeschäden.Des weiteren sind auch in den neuen Tarife "Tierunfälle" versichert, d.h. auch wenn es "nur" ein Eichhörnchen ist welchem man ausweicht zahlt es die Teilkasko und man wird nicht hochgestuft. Bei den sogenannten BILLIG tarifen sind nur Wildunfälle versichert (Teilkasko). Auch ist es wichtig eine "Mallorca" Police in dem Vertrag zu haben falls man sich mal ein Auto im Ausland ausleiht und dort eine Selbstbeteiligung für verschuldete unfälle hat. Die sogenannte Mallorca Police zahlt dann die Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer. Beispiel. Ich leihe mir ein Auto in der Schweiz und habe da eine Selbstbeteiligung in höhe von 500 €. ich verschulde damit einen unfall und der schaden liegt bei 50.000 €. die 49.500 € zahlt die versicherung der mietwagenfirma und die 500 € müsste ich selbst tragen. Diese 500 € werden dann von meiner KFZ-Versicherung bezahlt.
Ganz wichtig ist natürlich der nicht vorhandene Werkstattstarif. Bei den Autos welche wir fahren finde ich es als den wichtigsten Punkt überhaupt KEINE Werkstattsanbindung zu haben. Da bei einem Schaden die Werkstatt von dem Versicherungsunternehmen vorgeschlagen wird. Und falls man lieber zu dem VW-Autohaus seines Vertrauens fahren möchte anstatt zu einer Werkstatt um die Ecke dann verdoppelt sich meist die selbstbeteiligung oder vom Rechnungsbetrag werden 20 % abgezogen.
Hoffe ich konnte einiges verdeutlichen und die ein oder andere Frage hier klären.
Bei weiteren Fragen kläre ich diese natürlich gerne.
Die Typenklassen für den GTD haben sich nur bei der Teilkasko verändert:
Typenklassen 2014: Typenklassen 2015:
Haftpflicht 18 ....................................... 18
Teilkasko 24.........................................25
Vollkasko 22......................................... 22
Leider werden auch in diesem Jahr sehr viele KFZ-Versicherer eine Beitragsangleichung durchführen.

Betreff: Re: Änderungen der Typklassen - Gepostet: 29.10.2014 - 07:19 Uhr -
Top Beitrag und gute Aufklärung zum Thema "Rabattretter".
Hinzufügen möchte ich noch das Thema Neuwert bzw. Kaufpreis Entschädigung.
In meinen Augen ist dies auch ein wichtiger Faktor, bei einem Neuwagen bzw. neuerem Auto.
Hier sollte man darauf achten das bei Diebstahl oder Totalschaden eine möglichst lange Neu- bzw. Kaufpreis Entschädigung geleistet wird
(z.B. 24 Monate nach Erstzulassung). Normalerweise erhält man bei einem Kaskoschaden immer nur den Zeitwert.
Und wie hoch der Wertverlust in den ersten 2-3 Jahren bei einem Neuwagen ist, sollte hinlänglich bekannt sein
Hinzufügen möchte ich noch das Thema Neuwert bzw. Kaufpreis Entschädigung.
In meinen Augen ist dies auch ein wichtiger Faktor, bei einem Neuwagen bzw. neuerem Auto.
Hier sollte man darauf achten das bei Diebstahl oder Totalschaden eine möglichst lange Neu- bzw. Kaufpreis Entschädigung geleistet wird
(z.B. 24 Monate nach Erstzulassung). Normalerweise erhält man bei einem Kaskoschaden immer nur den Zeitwert.
Und wie hoch der Wertverlust in den ersten 2-3 Jahren bei einem Neuwagen ist, sollte hinlänglich bekannt sein

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