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Eintragungen..

....von Tuningartikeln

Seggs 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 05.01.2011 - 17:30 Uhr  -  
Zumindest deine erwähnten Marken haben Gutachten bzw. eine ABE.
***

*** in heutiger Zeit...undenkbar.
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Las-Vegaz 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 06.01.2011 - 12:19 Uhr  -  
Nicht zugelassene LED Blinker, Nebelleuchten oder ähnlicher Kleinkram werden bei einer nächtlichen Alkohol-/Drogenkontrolle der Polizei höchtwahrscheinlich nicht auffallen, ausgenommen sind natürlich offensichtliche Anbauten wie z.B. Abgasanlage Marke "Ofenrohr" oder Unterbodenbeleuchtung.
Anders sieht es z.B. bei Autotreffen aus. Hier kommt es immer wieder vor, dass die Polizei ihre Experten vom Verkehrsdienst oder direkt den TÜV mitbringt und dir die ganze Kiste umkrempelt. Dann steht nicht nur die Betriebserlaubnis auf dem Spiel, sondern es hagelt auch Anzeigen mit dicken Strafen.
Und richtig krass wird es, wenn du an einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten oder sogar Toten beteiligt bist, den du nicht einmal verursacht haben musst. Dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit dein Wagen sichergestellt und ein Gutachter dreht dir Kiste komplett auf Links. Hier kommt auch noch die Sache mit dem Versicherungsschutz hinzu und eventuell hohe Schadensersatzklagen der Angehörigen.
Ich spreche aus Erfahrung, also seit vorsichtig. Wie MrPrez schon sagte, irgendwann kommt das 101. Mal und trifft irgendeinen von uns. Und dann ist mit GTI fahren erstmal Schluss.
Gruzz Las-Vegaz


Deep Black/Jacky/18"Detroit+17"Porto/Xenon/R-LED Rüllis/Scheiben abged./RCD 510+MEDIA-IN/DCC/Park Assi+Rear Assi/DWA Plus/GRA/
MuFu/Licht+Sicht-P./Handyvorb./Raucherp./Mojo Mats+Monster Mats

Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung. Wilhelm II. (1859-1941), dt. Kaiser
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cheryl 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 00:58 Uhr  -  
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Abnahme beim TÜV nach §19.3 und §21?

Ist das nur ne Möglichkeit den Autofahrern mehr Geld abzunehmen oder steckt da was hinter?

Und was ist dann im Ergebniss ander?

Gruß
Gruß
Christopher :)

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Ambros 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 10:39 Uhr  -  
Tüvabnhme nach §19,3
ist ist eine ganz normale TÜV Eintragung - Keine Einzelabnahme. Du bekommst nach erfolgreicher Eintragung ein Schrieb wo die geänderten Sachen drauf stehen, und die Du beim nächsten Gang zum Strassenverkehrsamt (Ummeldung) in den Schein&Brief (heute Zulassung 1 und 2) eintragen musst.

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
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alexxag 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 11:10 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Seggs

Zumindest deine erwähnten Marken haben Gutachten bzw. eine ABE.

Nicht zwingend haben alle von z.B. Akrapovic zu kaufenden Teile Gutachten/ABE....
Golf VI ED 35 DSG: bestellt: 13.05.2011 | AB: 17.05.2011 | gebaut: 18.08.2011 | Abholung WOB 27.08.2011 10:00 Uhr
CSGM, 2T, DSG, 19".... Bis die Luft raus ist :-D
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MrPrez 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 11:49 Uhr  -  
Zitat geschrieben von cheryl
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Abnahme beim TÜV nach §19.3 und §21?

Ist das nur ne Möglichkeit den Autofahrern mehr Geld abzunehmen oder steckt da was hinter?

Und was ist dann im Ergebniss ander?

Gruß


Ich schreib jetzt mal noch was dazu weil der zitierte Text von Ambros aus dem Internet nicht unbedingt alles erklärt.

Bei der §19 Eintragung existiert für das Anbauteil ein Teilegutachten.
Im Grunde ist dann eine vereinfachte Eintragung möglich.

Bei der §21er Eintragung hast du für das Teil kein Gutachten, betrifft meistens importierte Ware oder Teile die einzel angefertigt werden. Mitunter kann die Abnahme durch den Prüfer dadurch aufwendiger sein
dadurch sind die Gebühren für die §21er Eintragung höher.

Im Ergebnis bis auf den Gebührenunterschied beim Prüfer ändert sich aber nichts.
Eingetragen ist eingetragen.
Soweit die Theorie. Die Praxis: Aus meiner Erfahrung ist der Aufwand für den Prüfer häufig der gleiche nur die Eintragung kostet eben mehr. Und: so manche Teile ohne Gutachten werden trotz der Möglichkeit nach §21 nicht (von jedem) Prüfer eingetragen. Ich sage mal z.Bsp.: Carbon Motorhaube, Carbon Heckflügel ohne Gutachten etc.

Also am Besten immer schauen dass alle Zubehörteile schon vorab ein Gutachten haben.
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.01.2012 - 11:51 Uhr von MrPrez.
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Ambros 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 12:05 Uhr  -  
nicht alles zitiert....
einiges formuliere ich mit meiner einfachen ausdrucksweise auch selber...:)
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zwei0 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 15:56 Uhr  -  
mag vielleicht sein, aber hier ging es explizit um den Anbau von Teilen und deren Eintragungsfähigkeit entweder
nach §19.3 oder Einzelabnahme nach §21 und nicht nach abgemeldeten oder kpl. neu aufgebauten Fzg., die in
aller Regel oder auch teilweisse auch noch eine neue Geburtsurkunde brauchen ;-)
Ansonsten hat Marcel alles so beschrieben wie die Vorgehensweisse/Unterschied ist. Anbei kann man noch hinzufügen
das die Abnahmen nach §21 ausschließlich nur beim TÜV (westl. Bundesländer) und bei der DEKRA (östl. Bundesl.) möglich ist, andere Prüforganisationen sind dazu nicht berechtigt.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.

Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.



GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.01.2012 - 15:57 Uhr von zwei0.
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cheryl 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 17:40 Uhr  -  
Dank für die schnellen Antworten :)

Also speziell in meinem Fall muss ich zur Einzelabnahme, da ich Federn und Felgen zusammen abnehmen lasse.
Kombiabnahme schipft sich das ganze, obwohl ich für Federn und Felgen Gutachten habe.

Hattet ihr damit auch, ich nenne es mal "Probleme"?
Oder lief es erfahrungsgemäß anders?

Gruß
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Christopher :)

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MrPrez 
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Betreff: Re: Eintragungen..  -  Gepostet: 04.01.2012 - 18:41 Uhr  -  
Das ist die normale Abnahme die bei dir gemacht wird.
Das hat nix mit Einzelabnahme bzw. Einzelgutachten im Sinne von §21 zu tun.
Nurmal eine Größenordnung:
Für die vereinfachte Eintragung von Federn und Felgen zahlst du rund 50 Euro.
Für eine Einzelabnahme zahlst du 80 - 100 Euro Tüv-Gebühren
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