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Misslungene Leistungssteigerung beim GTI
Wer trägt jetzt die Kosten??
wHiTeCaP
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 01:35 Uhr -
99% kennen den GENAUEN Inhalt ihrer Versicherungspolice nicht.
Ich wünsche dir viel Erfolg
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 08:34 Uhr -
Zitat geschrieben von the bruce
Leider doch. Der Anwalt deines Autohauses.
Du bis Auftraggeber und Rechnungsempfänger.
Und du befindest dich leider in Zahlungsverzug.
Ich habe auch starke Zweifel, dass die Allianz irgendwas von deinem Fall weiß.
Mich wirde es gar nicht wundern wenn der unbekannte Tuner dich hinhält.
mal ein laienhafter gedanke dazu.....
das kenne ich...auf meiner unfallrechnung stand auch mein name und die rechnungen gingen zum schädiger zwecks begleichung...weil: ich habe mich um die reparatur meines wagens gekümmert, bin also der auftraggeber...
ich würde es auch nie zulassen, dass der verursacher mit meinem eigentum zu einer werkstatt geht und sagt, "reparieren sie das mal, gehört mir zwar net, aber machen sie mal wieder ganz"
das autohaus schickt die rechnung zum tuner, und nicht zu ihm....wer monatelang keine rechnung bekommt, kann nicht wegen zahlungsverzug/vorkasse treten...usw usw..."belangt" werden...
selbst, als des schädigers versicherung einige posten nicht begleichen wollte, hat mein freundlicher seinen anwalt ins rennen geschickt...ich brauchte nur eine abtretungserklärung signieren...
Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 09:50 Uhr -
Hallo zusammen,
seid mir bitte nicht böse, aber ein großer Teil der Antworten die hier gegeben werden sind zwar gut gemeint, gehen am Fall aber vorbei und tragen meiner Meinung nach nur dazu bei den Threadersteller so richtig zu verwirren.
Um mal das Beispiel mit dem Zahlungsverzug aufzugreifen:
Es gibt Rechnungen auf denen steht beispielsweise „Rechnungsbetrag ist zahlbar bis“ – hier befindet man sich nach Ablauf dieser Frist im Zahlungsverzug und muss dann bei Verzug die Konsequenzen des BGB’s tragen. Teilweise steht das auch in den AGB’s der Autohäuser und in der Rechnung ist nur ein Verweis auf diese AGB zu finden.
Steht auf der Rechnung/dem Auftrag hierzu nichts ist es richtig, dass erst eine Mahnung kommen muss.
Fakt ist, dass nur Dominik selbst den genauen Sachverhalt kennt. So kennen wir beispielsweise die Rechnung vom AH bzw. den Auftrag nicht und können hierzu nur Vermutungen anstellen. Da rechtlich bereits hier unterschiedliche Wege eingeschlagen werden können, ergeben sich je nach Sachverhalt auf die Frage von Dominik vermutlich tausende Antwortmöglichkeiten. Daher rate ich ganz dringend dazu einen Fachanwalt zu besuchen.
Ich würde wie folgt vorgehen:
- Ablauf nochmal genau aufschreiben, wann wurde was besprochen, wer sind mögliche Zeugen, was genau wurde gemacht, was ist schief gelaufen, etc.
- Beweise prüfen – ist das „alte“ MSG noch vorhanden?
- Ablauf chronologisch ordnen und schriftlich fixieren
- Emails ausdrucken
- Montag den Rechtschutzversicherer kontaktieren und um Deckungszusage bitten
- Fachanwalt aufsuchen und den Ablaufbeschreibung und die Emails mitnehmen
Was das Thema Versicherungsschutz betrifft möchte ich als Versicherungskaufmann noch was loswerden. Ja – es ist möglich, dass der Versicherer die Deckungszusage verweigert, weil der Schaden nicht über die AVB’s gedeckt ist. Da wir aber die AVB’s von Dominiks Versicherer und seinen gewählten Tarif nicht kennen, ist alles diesbezüglich reine Mutmaßung. Daher erst den Versicherer kontaktieren – die prüfen dann schon ob Deckung besteht oder nicht. Selbst wenn die Deckung abgelehnt wird, kann Dominik immer noch einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich unverbindlich beraten lassen. Die Beratung kostet zwar auch Geld, aber das ist dann sinnvoll investiert – er hat dann erstmals eine fundierte rechtliche Meinung zu dem Thema.
seid mir bitte nicht böse, aber ein großer Teil der Antworten die hier gegeben werden sind zwar gut gemeint, gehen am Fall aber vorbei und tragen meiner Meinung nach nur dazu bei den Threadersteller so richtig zu verwirren.
Um mal das Beispiel mit dem Zahlungsverzug aufzugreifen:
Es gibt Rechnungen auf denen steht beispielsweise „Rechnungsbetrag ist zahlbar bis“ – hier befindet man sich nach Ablauf dieser Frist im Zahlungsverzug und muss dann bei Verzug die Konsequenzen des BGB’s tragen. Teilweise steht das auch in den AGB’s der Autohäuser und in der Rechnung ist nur ein Verweis auf diese AGB zu finden.
Steht auf der Rechnung/dem Auftrag hierzu nichts ist es richtig, dass erst eine Mahnung kommen muss.
Fakt ist, dass nur Dominik selbst den genauen Sachverhalt kennt. So kennen wir beispielsweise die Rechnung vom AH bzw. den Auftrag nicht und können hierzu nur Vermutungen anstellen. Da rechtlich bereits hier unterschiedliche Wege eingeschlagen werden können, ergeben sich je nach Sachverhalt auf die Frage von Dominik vermutlich tausende Antwortmöglichkeiten. Daher rate ich ganz dringend dazu einen Fachanwalt zu besuchen.
Ich würde wie folgt vorgehen:
- Ablauf nochmal genau aufschreiben, wann wurde was besprochen, wer sind mögliche Zeugen, was genau wurde gemacht, was ist schief gelaufen, etc.
- Beweise prüfen – ist das „alte“ MSG noch vorhanden?
- Ablauf chronologisch ordnen und schriftlich fixieren
- Emails ausdrucken
- Montag den Rechtschutzversicherer kontaktieren und um Deckungszusage bitten
- Fachanwalt aufsuchen und den Ablaufbeschreibung und die Emails mitnehmen
Was das Thema Versicherungsschutz betrifft möchte ich als Versicherungskaufmann noch was loswerden. Ja – es ist möglich, dass der Versicherer die Deckungszusage verweigert, weil der Schaden nicht über die AVB’s gedeckt ist. Da wir aber die AVB’s von Dominiks Versicherer und seinen gewählten Tarif nicht kennen, ist alles diesbezüglich reine Mutmaßung. Daher erst den Versicherer kontaktieren – die prüfen dann schon ob Deckung besteht oder nicht. Selbst wenn die Deckung abgelehnt wird, kann Dominik immer noch einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich unverbindlich beraten lassen. Die Beratung kostet zwar auch Geld, aber das ist dann sinnvoll investiert – er hat dann erstmals eine fundierte rechtliche Meinung zu dem Thema.
Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 10:59 Uhr -
Zitat
Da wir aber die AVB’s von Dominiks Versicherer und seinen gewählten Tarif nicht kennen, ist alles diesbezüglich reine Mutmaßung.
Ja, vor allem weil es Wurst ist, wie Dominik selbst versichert ist-...
du meinst wohl nach welchen AGBs Dominiks Tuner versichert ist
Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 11:51 Uhr -
Fakt ist : verbocke ich ein MSG dann besorge ich ein neues ...
Wenn man sich ein wenig mit der Materie auskennt passiert das allerdings nicht so schnell ... ich habe noch kein MSG zerstört.
Wenn der Tuner keine "Murksversicherung" hat dann muss er das MSG selbst zahlen.
Den Rest werden die Anwälte klären.
Wenn man sich ein wenig mit der Materie auskennt passiert das allerdings nicht so schnell ... ich habe noch kein MSG zerstört.
Wenn der Tuner keine "Murksversicherung" hat dann muss er das MSG selbst zahlen.
Den Rest werden die Anwälte klären.
.... weg

Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 12:14 Uhr -
einen schönen sonntag wünsche ich erstmal.....
also wenn ich mir das alles hier durchlese, habe ich sehr sehr gute chancen mit oder ohne anwalt mein geld wieder zubekommen vom tuner. egal ob den seine murksversicherung
nun zahlt oder nicht.
hoffe nur das mein rechtsschutz den fall übernimmt. das werde ich am montag gesagt bekommen, wenn mich ÖRAG
zurückruft.
ich werde euch auf jedenfall auf den laufenden halten sobald sich was ergibt. möchte dieses thema zuende führen und nicht mittendrin aufhören.
danke nochmal an allen die sich zeit für mich genommen haben.
schönen sonntag nochmals
gruß dominik
also wenn ich mir das alles hier durchlese, habe ich sehr sehr gute chancen mit oder ohne anwalt mein geld wieder zubekommen vom tuner. egal ob den seine murksversicherung


hoffe nur das mein rechtsschutz den fall übernimmt. das werde ich am montag gesagt bekommen, wenn mich ÖRAG


ich werde euch auf jedenfall auf den laufenden halten sobald sich was ergibt. möchte dieses thema zuende führen und nicht mittendrin aufhören.
danke nochmal an allen die sich zeit für mich genommen haben.



gruß dominik
Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 12:22 Uhr -
Zitat geschrieben von M1402
Ja, vor allem weil es Wurst ist, wie Dominik selbst versichert ist-...
du meinst wohl nach welchen AGBs Dominiks Tuner versichert ist
Sorry, aber es ist relevant wie er versichert ist. Auch im Bereich der Rechtschutzversicherung werden bestimmte Dinge nicht übernommen und der Versicherungsumfang ergibt sich nunmal aus den AVB ... wenn da steht, dass "Motortuning" ausgeschlossen ist, nützt dir für diesen Fall die Rechtschutz nichts.
Der Versicherer des Tuners ist hier egal, da Dominik mit dem Tuner einen Vertrag hatte und nicht mit dessen Versicherer. Aber wie gesagt - es werden hier Dinge durcheinander geworfen ... @ M1402: ist nicht als Angriff gegen dich gemeint.
Wie ich Vorgehen würde, habe ich ja geschrieben. Insofern werde ich hierzu nix weiter posten.
2.0


Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 12:26 Uhr -
Ich würde es so machen:
Erstmal VW bezahlen, die sind dann erstmal glücklich. Zur Not musst du nochmal etwas Mahngebühren zahlen.
Dann:
Schriftlich deinem Tuner eine Frist von zwei Wochen setzen, den Schaden zu bezahlen, sonst rechtliche Schritte. Rechnungskopie kannst du beilegen.
Nach zwei Wochen kein Geld:
Mahnbescheid über das Gericht verschicken lassen. Kostet 80 Euro und das Gericht prüft nicht, um welchen Inhalt es sich handelt.
Das wird schon reichen, damit der Tuner weiche Knie bekommt, da der Mahnbescheid über die Summe X vom Gericht kommt und dich als Zahlungsempfänger angibt.
Das kommt dich viel billiger als ein Anwalt und reicht in 80% aller Fälle, wo es um solche Summer geht, vollkommen aus.
Mfg
Erstmal VW bezahlen, die sind dann erstmal glücklich. Zur Not musst du nochmal etwas Mahngebühren zahlen.
Dann:
Schriftlich deinem Tuner eine Frist von zwei Wochen setzen, den Schaden zu bezahlen, sonst rechtliche Schritte. Rechnungskopie kannst du beilegen.
Nach zwei Wochen kein Geld:
Mahnbescheid über das Gericht verschicken lassen. Kostet 80 Euro und das Gericht prüft nicht, um welchen Inhalt es sich handelt.
Das wird schon reichen, damit der Tuner weiche Knie bekommt, da der Mahnbescheid über die Summe X vom Gericht kommt und dich als Zahlungsempfänger angibt.
Das kommt dich viel billiger als ein Anwalt und reicht in 80% aller Fälle, wo es um solche Summer geht, vollkommen aus.
Mfg
Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI - Gepostet: 03.07.2011 - 12:43 Uhr -
Zitat geschrieben von 2.0
Ich würde es so machen:
Erstmal VW bezahlen, die sind dann erstmal glücklich. Zur Not musst du nochmal etwas Mahngebühren zahlen.
Dann:
Schriftlich deinem Tuner eine Frist von zwei Wochen setzen, den Schaden zu bezahlen, sonst rechtliche Schritte. Rechnungskopie kannst du beilegen.
Nach zwei Wochen kein Geld:
Mahnbescheid über das Gericht verschicken lassen. Kostet 80 Euro und das Gericht prüft nicht, um welchen Inhalt es sich handelt.
Das wird schon reichen, damit der Tuner weiche Knie bekommt, da der Mahnbescheid über die Summe X vom Gericht kommt und dich als Zahlungsempfänger angibt.
Das kommt dich viel billiger als ein Anwalt und reicht in 80% aller Fälle, wo es um solche Summer geht, vollkommen aus.
Mfg
und von wem bekomme ich dann die 80 euros wieder?? oder muss ich die selbst zahlen??
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