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Misslungene Leistungssteigerung beim GTI

Wer trägt jetzt die Kosten??

M1402 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 12:47 Uhr  -  
@Boomer

Ich ging davon aus, dass du von der Murksversicherung sprichst...wir sind daher schon auf dem selben Weg, keine Sorge

Motortuning als Ausschluss ?

Die AVBs sind oft genug ein Greul, da aber Motortuning an sich nicht grundsätzlich illegal ist, würde ich das jetzt nicht auf der Ausschlussliste sehen
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2.0
 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 12:56 Uhr  -  
Die 80 Euro musst du selbst zahlen. Aber hey, dafür hast du kein Stress mit Anwalt usw. Und das ist dir dann auch eine kleine Lehre, was so alles bei einem Motortuning beim Tuner XYZ passieren kann ;)

Ist nur ein Vorschlag. Du kannst natürlich auch gern zum Anwalt, der will ja auch etwas zu Essen auf dem Tisch haben ;)
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GTIPower 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 13:09 Uhr  -  
Dein RA soll sich eine Deckungszusage bei deiner Rechtsschutzversicherung einholen. Die Anwälte wissen besser wie man den Fall schildert, so dass die RS Versicherung den Schaden übernimmt. Wenn du selber am Telefon deiner RS Versicherung den Schaden schilderst ist die Wahrscheinlichkeit höher eine Deckungsablehnung zu bekommen.
Also erst zum RA der sich mit deiner RS Versicherung in Verbindung setzt!

Hättest dir gleich ein Auto mit mehr PS kaufen sollen und die Finger vom chippen lassen sollen..
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robby_wood 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 13:15 Uhr  -  
Im Prinzip würde ich es auch so machen wie von 2.0 beschrieben, folgende Ergänzung:

- sortier mal das was dir schriftlich vorliegt, vor gericht, und das gerichtl. mahnverfahren ist der erste schritt dahin, sind nur schriftl. unterlagen gut als beweis verwertbar
- schau dir das, was du mit dem tuner vereinbart hast inkl. seine agb genau an

wenn dann alles stimmig ist, sende wie von 2.0 ja schon gesagt dem tuner einen brief einschreiben rückschein mit deinen forderungen, lege rechnungskopie bei. setzte ihm ein zahlungsziel mit datum in 2 wochen, eindeutiges kalenderdatum. schreib als betreff 1. mahnung. drohe als schlusssatz den gerichlichen manhbescheid an und dass er die kosten des mahnverfahrens inkl. deiner auslagen zusätzlich zu der rechnung begleichen muß.

wird deine forderung anerkannt, muß der tuner auch deine vorgelegten auslagen für das mahnverfahren, die 80 euro, begleichen.

Achso zum thema ra und rechtsschutz: manche versicherung lehnen vorgerichtlcihe rechtsberatungen z.b. für mahnverfahren, wozu man grundsätzlich keinen anwalt braucht, ab. also wenn rechtsschutz, setzte dich zunächst mit denen in verbindung.
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Wolferl 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 13:28 Uhr  -  
dazu muss ich nochmal was sagen

so wie ich es bisher begriffen habe, hat er niemals eine rechnung ausgehändigt, oder zugeschickt bekommen, sondern der tuner per fax....

deshalb braucht er sich wegen zahlung oder verzug überhaupt keine gedanken machen. zahlungsfristen oder wie immer man das auch nennen mag, gibt es nur, wenn einem die rechnung PERSÖNLICH zugestellt/ausgehändigt wurde...

Das eine Reparatur (oder Unfallinstandsetzungs-) rechnung den namen des autobesitzers trägt, ist seitens der Werkstatt vollkommen normal, es wurde ja auch das Auto des besitzers repariert und nicht das des Schädigers, und sollte der besitzer eine Kopie davon kriegen hat dieser im falle eines wiederverkaufes ein papier zur hand, was auf seinen namen läuft...
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 03.07.2011 - 13:39 Uhr von Wolferl.
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robby_wood 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 13:37 Uhr  -  
stimmt, daher mal alle unterlagen prüfen ...

das autohaus muß dem thread-ersteller eine rechnung geschickt haben plus eine mahnung mit einem zahlunsgziel, wenn nicht, ist hier erst mal keine gefahr im verzug. das wird aber kommen und die rechnung muß zunächst beglichen werden.
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Wolferl 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 13:43 Uhr  -  
am besten einfach mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen und eine Abtretungserklärung ausfüllen....
so wars damals bei mir (nachdem mein Unfall repariert worden ist)...
mein rechtsschutz musste gar nicht eingreifen....hat alles der Werkstattanwalt erledigt....und ich habe von jedem Vorgang eine kopiue zugeschickt bekommen
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dobaflame 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 14:02 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Wolferl

dazu muss ich nochmal was sagen

so wie ich es bisher begriffen habe, hat er niemals eine rechnung ausgehändigt, oder zugeschickt bekommen, sondern der tuner per fax....

deshalb braucht er sich wegen zahlung oder verzug überhaupt keine gedanken machen. zahlungsfristen oder wie immer man das auch nennen mag, gibt es nur, wenn einem die rechnung PERSÖNLICH zugestellt/ausgehändigt wurde...

Das eine Reparatur (oder Unfallinstandsetzungs-) rechnung den namen des autobesitzers trägt, ist seitens der Werkstatt vollkommen normal, es wurde ja auch das Auto des besitzers repariert und nicht das des Schädigers, und sollte der besitzer eine Kopie davon kriegen hat dieser im falle eines wiederverkaufes ein papier zur hand, was auf seinen namen läuft...


ich habe nur ein duplikat der Auftragsbestädigung hier liegen. mein autohaus hat zu mir gesagt es wäre besser wenn ich die rechnung begleiche. sonst würde es ja um 3 ecken gehen. autohausanwalt schreibt mich an wegen zahlungsverzug und ich darf dann mit meinen anwalt den tuner verklagen.
da wäre es doch sinnvoller wenn ich gleich die rechnung mit dem autohaus begleiche dann hab ich keinen streß mit dessen anwalt. oder sehe ich das falsch???
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r@bbit 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 14:34 Uhr  -  
ich verstehe das nicht ganz, denn eigentlich sehe ich den Sachverhalt als relativ einfach an...und jetzt gibts hier 7 Seiten unterschiedlichster Aussagen (gut, ich bin kein RA sondern nur Laie)

Das wichtigste ist doch erstmal die Frage: Wer steht als Auftraggeber gegenüber der Werstatt auf dem Auftrag?
Zitat geschrieben von dobaflame

Leider steht auf der Rechnung mein Name, ja.

Damit sollte klar sein vom wem das Autohaus erstmal das Geld zu bekommen hat.
Denen ist es auch egal wer das MSTG beschädigt hat und was für ne Versicherung derjenige hat. Die ganze Diskussion darum ist überflüssig. Ich denke das es eher eine Gefälligkeit des Autohauses war, die Rechnung nach Schilderung des Sachverhaltes direkt an den Tuner zu schicken. Das der eine Rechnung die nicht direkt auf seinen Namen läuft nicht bezahlen will ... OK, ist ja einen Versuch wert.
Das schlussendlich estmal der Auftraggeber die Rechnung zu bezahlen hat, vor allem wenn keine Deckungszusage einer Versicherung (in dem falle der des Tuners) vorliegt ist doch logisch, oder?
Also würde ich erstmal meine(!) Rechnung beim AH begelichen das da kein Ungemach mehr droht, auch wenn ich mit dem Chef da befreundet bin!
Zweiter Schritt: Mit der Rechnung beim Tuner vorbeifahren wenn dieser in der Nähe ist und eine Begleichung der Rechnung fordern.
Lehnt er dieses ab das ganze schriftlich mit setzung einer Zhalungsfrist machen, ggf. über einen RA.

Was mir von anfang an nicht in den Kopf will, warum das Fahrzeug überhaupt zum AH geschleppt wurde?!?
Wenn der Tuner ein MSTG zerstört ist das als Kunde nicht meine Problem. Ich habe ein Auftrag zur Softwareoptimierung gegeben, wenn er dabei was beschädigt soll er sich halt um Ersatz kümmern. Entweder kauf der bei VW ein neues MSTG oder lässt auf seine Kappe das Auto zum AH schleppen und tritt dann da auch als Auftraggeber gegenüber dem AH auf.
Viele Grüße, Jörg
Manchmal muss man was Verrücktes machen und einfach die Karte durchziehen, sonst wird man auf Dauer GAGA. (frei nach MrPrez)

<<< mein Golf VI GTI >>>
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Wolferl 
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Betreff: Re: Misslungene Leistungssteigerung beim GTI  -  Gepostet: 03.07.2011 - 15:08 Uhr  -  
wir können uns auch verrennen bis ins uferlose

fakt bleibt jedoch:
wer keine rechnung zugeschickt bekommen oder ausgehändigt bekommen hat, hat gar nichts zu befürchten.....
eine auftragsbestätigung für ein zur reparatur gebrachtes fahrzeug ist nicht automatisch eine aufforderung zum begleichen einer rechnung, die er niemals bekommen hat.....

logisch ist auch, dass die werkstatt sagt, erst mal zahlen damit es nicht um drei ecken gehe...klar...mit solchen tipps halten sie sich scherereien und laufereien vom hals. hauptsache, geld fliesst....

man muss ja dem autohaus nicht unbedingt auf die nase binden, dass es die rechnung rein formell an die verkehrte adresse geschickt hat....grins
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