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Was sieht VW?



K!netycs 
Pflegeguru a.D
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 02.07.2011 - 10:49 Uhr  -  
Doch, es liegt nicht bei dir, sondern bei der Werkstatt dies zu erfragen. Es ist keine Bringpflicht. Der Händler sollte zur eigenen Sicherheit ein Übergabeprotokoll führen - tut er dies nicht, ist er selbst dran Schuld. Denn dann würde er auch in Erfahrung bringen, was am Fahrzeug geändert ist und ob eventuell Schäden am Fahrzeug sind.

Wenn ich einen Pipercrossfilter Drin hätte und der Händler würde ungefragt den Filter wechseln, ist es sein Problem. Soll er doch zusehen wo er einen neuen Pipercross herbekommt. Ich sehe mich nicht in der Pflicht ihn darüber in Kenntnis zu setzen. Es liegt doch in seinem Interesse sich mit dem Fahrzeug auseinanderzusetzen, das er von mir anvertraut bekommt. Wenn er das nicht tut, ist das sein Problem.

Wenn du einen Hund in eine Tierpension gibst, wird auch ein Fragebogen/Übergabeprotokoll erstellt um alle eventuellen Fragen die auftauchen könnten zu klären und alle notwendigen Infos zu bekommen. Da liegt es auch im Interesse des Pflegers, alles zu erfahren um de Tier die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

Abgesehen davon gibt es seitens VW die Vorgabe ein solches Protokoll bei jeder Fahrzeugübergabe zu führen - gerade damit der Händler auf der sicheren Seite ist. Wenn er das versäumt ist das nicht dein Problem. :nogo:
Gruß Phil -

-- veritas vos liberabit --
DODOlicious!

Geile Turbo Ische (Grazia Talea Isabella)
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 02.07.2011 - 11:17 Uhr  -  
Ganz genau. Auch wenn VW deinem Wagen gewisse Zwänge (MSG Updates) verordnet, dann musst du trotzdem gefragt werden, da der Wagen dein Eigentum ist. Und wenn dann etwas schief geht und das Protokoll nicht da ist, dann hat dein Freundlicher ein Problem - du erstmal auch (Stress).

Allgemein hat dein Freundlicher sowieso nichts ungefragt an deinem Wagen zu ändern/tauschen. Da gehört ein Anruf dazu und spätestens dann sollten ggf. Änderungen durch den Kunden zugegeben werden um Ärger zu vermeiden.

Übrigens:

Wer bei dem Formblatt/Protokoll angibt, dass sein Wagen ein Chiptuning bekommen hat, dann wird ein weiteres Formblatt ausgefüllt und an WOB geschickt und dann ist es amtlich, dass die Garantie verfallen ist ;) Sollte man vllt. auch dazu sagen. Das o.g. Formblatt ist ein allgemeines Protokoll. Dann gibt es extra ein Formular für ein Chiptuning, was der Händler dann ausfüllen muss! Das wird aber nur ausgefüllt, wenn der Kunde es bei dem Protokoll angibt oder es gefunden wurde übe den VAS.

Mfg
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schnellchen
 
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 02.07.2011 - 11:21 Uhr  -  
@ 2.0
Es ist dann die Not- und Dienstzentrale - egal, wo du den Vertrag abgeschlossen hast. Der VVD ist da völlig außen vor.

Ich habe auch noch nicht erlebt, dass ich gefragt werden - aaaber, wenn es bei einem höher motorisierten Fahrzeug zu einem Schaden kommt, der mit einem Chiptuning in Zusammenhang stehen könnte, fragt die Kundenbetreuung beim Partner. Der schaut dann nach und schwupp Garantie weg - so einfach geht das ;)

Chiptuning und auch andere Veränderungen am Fahrzeug werden auch vom Partner, sofern er nach den Richtlinien korrekt arbeitet, im Datensatz des Fahrzeuges mit hinterlegt, so dass man in einem Schadensfall sofort alles vor Augen hat, was bei dem Fahrzeug geändert wurde.

Wenn man ein AH hat, bei dem man guter Kunde ist, kann es schon mal sein, dass diese Eintragungen "vergessen" werden.
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 02.07.2011 - 11:34 Uhr  -  
Auf den schmalen Grad wird sich kein Service Berater begeben...
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schnellchen
 
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 02.07.2011 - 11:37 Uhr  -  
DAS sehe ich nicht so und es ist mir auch schon sehr oft so zu Ohren gekommen, wie ich es beschrieben habe ;)
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 02.07.2011 - 11:41 Uhr  -  
Na gut, muss jeder für sich entscheiden, wie sehr er seinen Job mag ;) Nur zu Zeiten, wo die Kundenberater nach einem "äußerst zufrieden" betteln müssen, sollte man sich sowas im Service überlegen :) Aber gut, wie gesagt. Nicht unser Problem.
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M1402 
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 03.07.2011 - 11:18 Uhr  -  
Zitat geschrieben von schnellchen

Also - erstmal

Zitat
Wenn du dich gechippt vom VVD zu VW schleppen lässt,


Der VVD ist der Volkswagen Versicherungs Dienst und schleppt nicht ab und ist auch nicht für das Abschleppen zuständig.

.....


Wenn man beim VVD den Autoschutzbrief mitversichert hat, dann ist der VVD auch fürs Abschleppen zuständig.

Es stellt sich nur die Frage, wen der VVD damit beauftrag, wenn man deren Servicenummer anruft und seinen Schaden meldet, was dem Versicherungsnehmer allerdings völlig unerheblich sein sollte

Bezahlen werden die das Abschleppen, sofern es mitversichert ist... also ist der VVD im diesem Sinne zuständig


Wenn der VVD nichts damit zu tun haben soll, dann zerreis einfach die Schadenanzeige
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schnellchen
 
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 03.07.2011 - 11:26 Uhr  -  
Der VVD ist aber nicht rund um die Uhr erreichbar - insofern ist die Not- und Dienstzentrale von Volkswagen für das Abschleppen zuständig. Der VVD übernimmt auch nicht die Kosten, sondern diese werden über die Mobilitätsgarantie von Volkswagen abgedeckt. Da ich in dieser Materie eingearbeitet bin, kann man meiner Aussage gerne vertrauen.
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M1402 
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 03.07.2011 - 11:50 Uhr  -  
ja ne is klar...

Ich habe auch nicht von der Erreichbarkeit des VERSICHERUNGSDIENSTES gesprochen ... sondern von der Servicenummer, wo man einen solchen Schaden meldet , also da , wo rund um die Uhr Dienst geschoben.

Auch ist im o.g. Fall nirgends die Rede davon, dass hier die Mobilitätsgarantie einspringen muss...sondern es war ausschliesslich vom Abschleppen die Rede


Wenn denn das Auto bekannterweise gechippt ist, würde doch wohl die Mobiltiätsgarantie eh nicht greifen , also muss hier der normale Schutzbrief einspringen.
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schnellchen
 
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Betreff: Re: Was sieht VW?  -  Gepostet: 03.07.2011 - 11:54 Uhr  -  
Die Service-Nummer vom VVD, die erreichbar ist, IST die Not- und Dienstzentrale von Volkswagen. Nichts anderes habe ich geschrieben.

Wie das mit einem gechippten Wagen ist, muss man im Einzelfall klären. Die Garantieverlängerung vom VVD gilt auf keinen Fall für Teile, die durch Chiptuning defekt gehen. Da ist die Garantieverlängerung außen vor. Sie gilt nur für Teile, die Original sind.

Ob die Versicherungen, die Chiptuning absichern, einen Abschleppdienst haben, wage ich zu bezweifeln. Hier kommt dann der von dir angesprochene Schutzbrief zum Einsatz.
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