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Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt?
Betreff: Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt? - Gepostet: 06.11.2010 - 16:14 Uhr -
Hallo Leute,
wahrscheinlich sagt ihr euch jetzt gerade oh nein net schon wieder dieses Thema.....doch es muss sein, im Internet findet man so viel Müll daruber und keine klare Antwort, die einen sagen absolut illegal, andere ist zulässig mit katzenaugen.
Mein Kumpel fährt nen alten 3 BMW E30 mit sehr stark lasierten Rückleuchten und hatte bisher keine Probleme weder beim TÜV noch bei der Polizei, da er unter den Leuchten Katzenaugen angebracht hat, somit war dann die ganze sache mit der illigalität gegessen gewesen.....
Da wir ja aber schon bei unseren GTIs im Heck Katzenaugen als Serie integriert haben, sollte das doch kein Problem sein mit der legalität oder täusche ich mich da jetzt?
Bin nähmlich am überlegen mir solche zuzulegen.
Rückleuchten
wahrscheinlich sagt ihr euch jetzt gerade oh nein net schon wieder dieses Thema.....doch es muss sein, im Internet findet man so viel Müll daruber und keine klare Antwort, die einen sagen absolut illegal, andere ist zulässig mit katzenaugen.
Mein Kumpel fährt nen alten 3 BMW E30 mit sehr stark lasierten Rückleuchten und hatte bisher keine Probleme weder beim TÜV noch bei der Polizei, da er unter den Leuchten Katzenaugen angebracht hat, somit war dann die ganze sache mit der illigalität gegessen gewesen.....
Da wir ja aber schon bei unseren GTIs im Heck Katzenaugen als Serie integriert haben, sollte das doch kein Problem sein mit der legalität oder täusche ich mich da jetzt?
Bin nähmlich am überlegen mir solche zuzulegen.
Rückleuchten
Betreff: Re: Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt? - Gepostet: 06.11.2010 - 16:18 Uhr -
Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind. Wir empfehlen die Leuchten zu Show und Tuning Zwecken nicht für StVO
Betreff: Re: Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt? - Gepostet: 06.11.2010 - 16:22 Uhr -
Es ist denfinitv nicht legal. Leider. Ich finde lasierte Rückleuchten auch manchmal ganz schick, aber lass es bleiben!
Die Reflektoren am GTI-Heck sind egal, es ist trotzdem nicht erlaubt.
Ich kann dir jetzt zwar nicht professionell mit einem Paragraphen dienen, aber 3 verschiedene Autohäuser haben mir das bestätigt.
Edit: Alfa war schneller
Die Reflektoren am GTI-Heck sind egal, es ist trotzdem nicht erlaubt.
Ich kann dir jetzt zwar nicht professionell mit einem Paragraphen dienen, aber 3 verschiedene Autohäuser haben mir das bestätigt.
Edit: Alfa war schneller
Gruß, Olli
GTI verkauft - nach M3 E46, RS6 4B, GT86, Golf R Cabrio, Mini JCW Cabrio jetzt Golf 1 GTD
GTI verkauft - nach M3 E46, RS6 4B, GT86, Golf R Cabrio, Mini JCW Cabrio jetzt Golf 1 GTD
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 06.11.2010 - 16:23 Uhr von GTIOlli.
Betreff: Re: Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt? - Gepostet: 06.11.2010 - 16:55 Uhr -
Hmm....also auch trotz Katzenaugen nicht Legal. Dann hat wohl bisher mein Kumpel glück gehabt....
schade aber okay wenn das so ist, dann werden es doch die R-Line Led Leuchten sein....
Danke für die schnellen Antworten
schade aber okay wenn das so ist, dann werden es doch die R-Line Led Leuchten sein....
Danke für die schnellen Antworten
K!netycs
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Betreff: Re: Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt? - Gepostet: 06.11.2010 - 18:45 Uhr -
Es ist aus dem Grund nicht legal, da jeder Eingriff (bauartbedingte Veränderung) an der Beleuchtungseinheit am Fahrzeug zu einem sofortigen Verlust der Betriebserlaubnis führt (laut StVO).
Gruß Phil -
Betreff: Re: Schwarz lasierte Rückleuchten erlaubt? - Gepostet: 06.11.2010 - 22:52 Uhr -
Es ist auch ganz einfach zu erklären, warum es nicht legal ist. Die Rücklichter haben bei der Entwicklung eine Zulassung erhalten. Teil der Zulassung ist die Lichtdurchlässigkeit und somit auch die Helligkeit der Lichter. Sprüht man da nun farbe drüber, so verändert man die Lichtdurchlässigkeit und somit ist die Zulassung auch erloschen - egal ob es nun tatsächlich dunkler als zulässig ist. Sowas weiß man halt nur wenn man es prüfen lässt. Man müsste also die Zulassung wiederholen, was aber für einen allein ziemlich teuer ist.
Beim Corrado gab es mal jemanden, der nachträglich beschichtete Rückleuchten hat Prüfen lassen. Dafür hat er ein gutachten bekommen, das aber nur gültig war, wenn er diese Beschichtung nach seinem Verfahren durchgeführt hat. Dieses Gutachten ist aber in Umlauf geraten und hat dazu geführt, das viele ihre leuchten mit transparentem Lack lasiert haben und anschließend beim Tüv mit dem kopierten Gutachten eintragen lassen haben. Nachdem das bekannt wurde, wurde das gutachten zurückgezogen und meines wissens gab es auch nie wieder ein gutachten für sowas.
Beim Corrado gab es mal jemanden, der nachträglich beschichtete Rückleuchten hat Prüfen lassen. Dafür hat er ein gutachten bekommen, das aber nur gültig war, wenn er diese Beschichtung nach seinem Verfahren durchgeführt hat. Dieses Gutachten ist aber in Umlauf geraten und hat dazu geführt, das viele ihre leuchten mit transparentem Lack lasiert haben und anschließend beim Tüv mit dem kopierten Gutachten eintragen lassen haben. Nachdem das bekannt wurde, wurde das gutachten zurückgezogen und meines wissens gab es auch nie wieder ein gutachten für sowas.
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