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Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?



GETI 
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Betreff: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 21.11.2010 - 09:24 Uhr  -  
Mich interessiert die o.g. Frage, da ich vor kurzen meine Tür nachlackieren ließ.

1. Bei einer gewissen Schadenshöhe
2. Wenn Teile ausgetauscht wurde
3. Kombination aus beidem


Vielen Dank!
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-Martin- 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 21.11.2010 - 09:37 Uhr  -  
Schau dir mal diese Seite von der Auto Bild an

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html
Gruß Martin

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raventhx 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 21.11.2010 - 11:11 Uhr  -  
wenn man das so ließt hab ih schon nen unfallwagen toll nur weil so nen kloppi nen Kratzer in meinem GTI hinterlassen musste toll!!! :)
Gruß Martin

Mein GTI

Golf VI GTI, 6Gang, Candy ,18Zoll "Detroit", Leder "Vienna", RCD 510, Dynaudio Excite, Xenon, Licht + Sicht Paket...

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RedBlade 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 21.11.2010 - 12:38 Uhr  -  
Also bei kleinen Blech-/Lackschäden sehe ich es nicht als Unfallwagen. Wenn Bleche rausgetrennt werden müssen usw. dann schon eher. Bei tragenden Teilen sowieso.
Edition 35 - DSG - Uni-Schwarz - Watkins Glen grau - 90% Scheibentönung - RCD 510 - Dynaudio - GRA - Licht&Sicht - Rückfahrkamera - RDK
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GETI 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 23.11.2010 - 07:18 Uhr  -  
Zitat geschrieben von raventhx

wenn man das so ließt hab ih schon nen unfallwagen toll nur weil so nen kloppi nen Kratzer in meinem GTI hinterlassen musste toll!!! :)


Wieso? Hast Du eine KOMPLETTE Seite nachlackieren lassen?
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jupzup 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 23.11.2010 - 07:47 Uhr  -  
Soweit ich weiß zählen sog. Bagatellschäden mit einem Reparaturwert zwischen 700-1300 EUR noch nicht als Unfallwagen. Alles was darüber ist wird dann als Unfallwagen Eingestuft.
Gruß Sascha - GolfVIGTI.com Administrator

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el. Schiebedach, Xenon, 4-Türen m.el. FH, Licht + Sicht Paket, MFL, Scheiben abgedunkelt, PFSE
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RedBlade 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 23.11.2010 - 10:37 Uhr  -  
Tja ist so ne Sache, ich hab lieber die ganze Seite nachlackiert als nur nen Teil. Dann sieht man zu 100% keinen Farbunterschied. Kostet aber auch nicht so viel mehr, waren 1100 € bei mir inkl. Ausbeulen, Grundieren usw.
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r@bbit 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 23.11.2010 - 12:11 Uhr  -  
Zitat geschrieben von jupzup

Soweit ich weiß zählen sog. Bagatellschäden mit einem Reparaturwert zwischen 700-1300 EUR noch nicht als Unfallwagen. Alles was darüber ist wird dann als Unfallwagen Eingestuft.


Ich kenne das nur so das es darum geht ob tragende Teile ausgetauscht wurden oder nicht!

So ne Pauschalregelunf a la "über 700€" finde ich persönlich Quatsch ... je nach Auto kann das Ersetzen des Aussenspiegels schon so teuer sein und dadurch wirds ja nicht zu einem Unfallwagen!

Ich habe mal ein Auto gekauft da hatte sich später herausgestellt das die ganze Seite nachlackiert war. Trotzdem war es kein Unfallwagen! Es muss ja nur jemand mit dem Fahrrad an der Seite langschrammen und alles verkratzen, ist trotzdem kein Unfallwagen!
Auchd er Austausch von Teilen führt nicht zwingend dazu das es nen Unfallwagen ist (z.B. wenn diese Schraubbar sind wie der Kotflügel). Beim Raustrennen und Einschweissen von Blechteilen wird es m.E. langsam kritisch, aber auch da muss es sich nicht zwingen um einen Unfallwagen handeln!
Sobald aber "tragende Teile" getauscht werden müssen ist es ein Unfallwagen. ... Nur, heutzutage ist selbst die eingeklebte Windschutz- oder Seitenscheibe ein tragendes Teil! Also auch hier nicht immer pauschal zu sehen!
Viele Grüße, Jörg
Manchmal muss man was Verrücktes machen und einfach die Karte durchziehen, sonst wird man auf Dauer GAGA. (frei nach MrPrez)

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c0m4nder 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 14.03.2012 - 07:34 Uhr  -  
Hi leute,

hatte 2010 einen "Schaden" am Auto, mir ist ein Kind in mein Geparktes Auto mit dem Fahrrad reingefahren und hat es mit dem Fahrrad - Korb zerkratzt, anbei noch kopie der rechnung wo man sieht was gemacht worden ist, meine frage, Zählt das als unfallwagen ??? ich war ja nichtmal im auto, ich habs blos vom Fenster aus ( zum glück ) beobachtet. Vielen Dank für eure informationen, is echt wichtig da ich das auto bereits verkauft habe !!! :(

http://imageshack.us/photo/my-images/802/reparatur.jpg/
Bestellt: 12.03.2012 / Liefertermin uvb. Kw24 /Abholung WOB: 22.6 - 12uhr, Konfig: Dsg, Xenon, Businesspaket, MFL, RCD510, 5Türer, Tempomat, Scheiben 90%, Reifendruckkontroll Anzeige, Rearassist+Parkpilot, 18"Detroit, FSE Premium, Oryxweiss, Jackys
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t-schneider 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 19.03.2012 - 17:23 Uhr  -  
Ich würde dies noch nicht als einen Unfallwagen sehen! Aber zu deiner eignen Sicherheit würde ich diesen Schaden einem potenziellen Käufer trotz dessen nicht vorenthalten!
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