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Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?



Hottep6153 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 19.03.2012 - 18:48 Uhr  -  
Für die Bewertung, ob Unfallwagen oder nicht ist nicht die Schadenshöhe sondern die Art des Schadens entscheidend. Für mich hat es ein Gutachter vereinfacht formuliert: "Wird das Fahrzeug in den Zustand zurückversetzt, als ob der Schaden nie stattgefunden hat, ist es kein Unfallwagen" Und das geht gernerell nur bei Ausstausch von Anbauteilen. Sobald Karrosserieteile instandgesetzt werden müssen, kann ein Zustand wie vor dem Ereignis neistens nicht mehr hergestellt werden.
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M.R. 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 19.03.2012 - 18:52 Uhr  -  
Hallo,

das Fahrzeug ist ein eindeutiger Unfallwagen. Der Schaden ist Offenbarungspflichtig. Es wurden teile ausgetauscht sowie Karosserieteile Instandgesetzt/Rückgeformt, hier kann man sich nicht mehr auf einen Produktionähnlichen Prozess stützen. In dieser Konstellation wäre auch eine satte Wertminderung fällig gewesen!

Gruß
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r@bbit 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 07:51 Uhr  -  
wo siehst Du denn das Teile Instandgesetzt/Rückgeformt wurden?
Ich sehe nur das Teile ausgetauscht und lackiert wurden.
Viele Grüße, Jörg
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Atre777 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 08:18 Uhr  -  
Ich hatte ein Frontschaden +-3500 €. Ich rede ungern vom "Blech" da nur die Frontabdeckung und der Xenon ist Nirwana gewandert sind -> Plastik.
Da ich meinen Schaden über die Versicherung hab zahlen lassen, wurde der Schaden an dem Fahrzeug in ein bundesweites Register für Versicherungen übertragen.
Sollte ich das Auto verkaufen, kann eine andere Versicherung auf den Fall zurückgreifen.
An dem Fahrzeug wurden keine Karosserieteile verformt oder sonstige "Metallteile" getauscht oder beschädigt. Den Schaden muss ich beim Verkauf 100% angeben.
Einen Ausgleich der Wertminderung betreffend habe ich nicht bekommen.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 20.03.2012 - 08:21 Uhr von Atre777.
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RedBlade 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 11:13 Uhr  -  
Angeben als Privatmann muss man aber kleinere Schäden glaub ich nur wenn man an Privat verkauft. Von einem Händler wird erwartet das er sich selber darum kümmert herauszufinden was an einem Auto ist. Irgend sowas gab es doch da oder?!

Hab da mal einen Händler gefragt und der hat es mir so bestätigt. Und noch gemeint das es im Prinzip egal ist, er schlägt dann nur 10% von der Schadenssumme im Ankaufpreis ab.
Edition 35 - DSG - Uni-Schwarz - Watkins Glen grau - 90% Scheibentönung - RCD 510 - Dynaudio - GRA - Licht&Sicht - Rückfahrkamera - RDK
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r@bbit 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 12:23 Uhr  -  
Den genauen Gesetzestext oder Urteile zu finden ist mir jetzt auf die Schnelle nicht gelungen.
Aber ich muss feststellen das die für mich bisher gültige Definition eines Unfallwagens (tragende Teile,..) wohl nicht mehr zeitgemäß ist.
Selbst kleiner Parkrempler können nun schon dazu führen das ein Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen ist.
In diversen Artikeln habe ich jetzt was von Schadenshöhen über 1000 - 1500€ gelesen ab wann es als Unfallwagen zu bezeichnen ist.

siehe auch: http://www.stern.de/auto/servi...24862.html


Gut, es ist wie gesagt schon einige Jahre her als ich ein Unfallfahrzeug gekauft hatte was mit voim VW-Autohaus verschwiegen wurde. In diesem Zusammenhang sagte mir der DEKRA-Gutachter auch das ein umfangreiches Nachlackieren des Fahrzeuges und selbst austauschen von abschraubbaren Teilen nicht zwingend einen Unfallwagen daraus macht. Dies schein sich wohl geändert zu haben.

Also: Sicherheitshalber alles im Kaufvertrag festhalten und notfalls auf ein paar Hunderter verzichten als später den Ärger zu haben und Nachbessern müssen oder das Auto zurück nehmen zu müssen.
Viele Grüße, Jörg
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tiefschwarz 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 12:29 Uhr  -  
in unserem fachbetrieb wird alles was mit einer unfallmitteilung der polizei bzw versicherung rein kommt auch als unfallfahrzeug geführt!

ist auch richtig so!
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GTIOlli 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 13:27 Uhr  -  
Zitat
n diesem Zusammenhang sagte mir der DEKRA-Gutachter auch das ein umfangreiches Nachlackieren des Fahrzeuges und selbst austauschen von abschraubbaren Teilen nicht zwingend einen Unfallwagen daraus macht. Dies schein sich wohl geändert zu haben.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Danach wäre ein Wagen ja schon dann ein Unfallwagen, wenn man mal die Frontstoßstange demontiert hat, um sie neu zu lackieren wegen Steinschlägen etc.
Ich denke, das wird am Begriff des "Unfalls" scheitern, dieser liegt bei sowas ja nicht vor.
Gruß, Olli

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scholi3 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 14:19 Uhr  -  
Naja, im Kaufvertrag steht ja auch nicht Unfallwagen, sondern es wird nach (Vor)Schäden gefragt.

Apropos Steinschläge: einem Kollegen hat MB bei der Inspektion ein kleines Loch in die Motorhaube geschlagen. Es gab nur eine (natürlich) kostenlose Reparatur und Lackierung der gesamten Haube, keine neue Motorhaube. Das hat ihm auch ein Anwalt bestätigt. Da dadurch auch kleine Steinschläge mit beseitigt wurden, gab es auch keine! Wertminderung, da die Neulackierung nach gültiger Rechtsauffassung eher eine Wertsteigerung darstellt......

Vielleicht hilft einem dieses Argument selber mal beim Verkauf.
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r@bbit 
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Betreff: Re: Wann gilt ein Wagen als Unfallwagen?  -  Gepostet: 20.03.2012 - 16:28 Uhr  -  
Zitat geschrieben von GTIOlli

Zitat
n diesem Zusammenhang sagte mir der DEKRA-Gutachter auch das ein umfangreiches Nachlackieren des Fahrzeuges und selbst austauschen von abschraubbaren Teilen nicht zwingend einen Unfallwagen daraus macht. Dies schein sich wohl geändert zu haben.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Danach wäre ein Wagen ja schon dann ein Unfallwagen, wenn man mal die Frontstoßstange demontiert hat, um sie neu zu lackieren wegen Steinschlägen etc.
Ich denke, das wird am Begriff des "Unfalls" scheitern, dieser liegt bei sowas ja nicht vor.


Ne, ich hab mich da wohl unklart ausgedrückt.
Ich dachte immer, wenn nichts gerichet oder rausgetrennt werden muss ist das OK. Sprich nen kaputter Kotflügel der einfach gegen einen Neuen ausgetauscht wird = kein Unfallwagen.
So pauschal scheint das aber nicht mehr gültig zu sein, sondern auch die Schadenshöhe ist ausschlaggebend.

Auch das ist mir persönlich etwas zu schwammig. Wenn mir einer mit nem Schlüssel rund ums Auto geht und das Ding komplett lackiert werden muss liegt das sicherlich über 1500€ aber ist dadurch doch kein Unfallwagen ... oder jetzt doch?
Viele Grüße, Jörg
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