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Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 08.06.2015 - 17:44 Uhr -
Ich sag es nochmal. Die ABE gilt nur wenn du nichts am Fahrwerk machst ausser die Federn einzubauen. Sobald du Rad Reifen Kombinationen fährst die nicht in den COC Papieren stehen musst du zum TÜV und es eintragen lassen.
richtig Lermac, oder auch jede andere 7.5jx18" et51 (das sind doch die Serrons oder? ) mit 225/40 R18.
richtig Lermac, oder auch jede andere 7.5jx18" et51 (das sind doch die Serrons oder? ) mit 225/40 R18.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 08.06.2015 - 17:46 Uhr von koaschten.
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 08.06.2015 - 18:07 Uhr -
Richtig, die sind runter und dafür sind andere drauf mit gleichen Daten & wenn ich nu mir die Eibach02 einbaue dann reicht die ABE wenn mich jemand versucht "vollzuquatschen" ?
Gruß Marcel
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 08.06.2015 - 19:08 Uhr -
Wenn die Felgen keine Abe haben bringt dir auch die selbe Grösse der Felgen wie original nichts!
@koaschten: wenn er die geänderte Reifenkombi eingetragen hat brauch er dann laut abe nichts weiter tun wenn er die Eibach einbaut! Wenn die Räder nicht eingetragen sind ist klar das es dann nicht geht...
Aber man braucht keine Kombiabnahme wenn die Radkombi eingetragen ist in Verbindung mit den Federn!
So ist das für mich klar zu verstehen und auch logisch oder!?
Gruß Malte
@koaschten: wenn er die geänderte Reifenkombi eingetragen hat brauch er dann laut abe nichts weiter tun wenn er die Eibach einbaut! Wenn die Räder nicht eingetragen sind ist klar das es dann nicht geht...
Aber man braucht keine Kombiabnahme wenn die Radkombi eingetragen ist in Verbindung mit den Federn!
So ist das für mich klar zu verstehen und auch logisch oder!?
Gruß Malte
siob
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 08.06.2015 - 21:54 Uhr -
Ja so verstehe ich das auch. Fahre eingetragene Brock B35 in 8x18 et45 ... Wie gesagt eingetragen und so wie ich den Absatz zur RR-Kombi der ABE verstehe gilt die ABE der Federn dann doch?!
Also es geht mir nicht darum die Federn nicht eintragen zu wollen, ist ja kein Problem... Nur wenn man es sich sparen kann ist's ja auch nicht verkehrt.
Also es geht mir nicht darum die Federn nicht eintragen zu wollen, ist ja kein Problem... Nur wenn man es sich sparen kann ist's ja auch nicht verkehrt.
++ Edi 35 Candy Weiß ++ Brock B35 ++ eibach02 ++ Bull-X ab Kat (DP geplant) ++ HF Series Intake ++ Werk2 Catch Can ++ Hifi in Arbeit
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 08.06.2015 - 21:56 Uhr von siob.
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 09.06.2015 - 01:02 Uhr -
Korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege, aber:
Eine ABE gilt nur wenn alles andere an der Baugruppe Serienzustand hat.
Beipiel Baugruppe Fahrwerk: Felge, Rad, Bremse, Federn
Wenn du die Felge änderst und die hat eine ABE wird davon ausgegangen das du Serien-Bremse und Serien-Federn hast. Woher sollen die bei der Ausstellung der ABE wissen das du auch noch tiefergelegt hast?
Wenn du die Federn änderst und die hat eine ABE wird davon ausgegangen das du Serien-Bremse und Serien-Felgen hast. Woher sollen die bei der Ausstellung der ABE wissen das du auch andere Felgen fährst?
-> wenn mehr als ein Teil verändert -> TÜV mit Gutachten und Eintragung...
Eine ABE gilt nur wenn alles andere an der Baugruppe Serienzustand hat.
Beipiel Baugruppe Fahrwerk: Felge, Rad, Bremse, Federn
Wenn du die Felge änderst und die hat eine ABE wird davon ausgegangen das du Serien-Bremse und Serien-Federn hast. Woher sollen die bei der Ausstellung der ABE wissen das du auch noch tiefergelegt hast?
Wenn du die Federn änderst und die hat eine ABE wird davon ausgegangen das du Serien-Bremse und Serien-Felgen hast. Woher sollen die bei der Ausstellung der ABE wissen das du auch andere Felgen fährst?
-> wenn mehr als ein Teil verändert -> TÜV mit Gutachten und Eintragung...
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 09.06.2015 - 08:29 Uhr -
Zitat geschrieben von koaschten
Korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege, aber:
Eine ABE gilt nur wenn alles andere an der Baugruppe Serienzustand hat.
Beipiel Baugruppe Fahrwerk: Felge, Rad, Bremse, Federn
Wenn du die Felge änderst und die hat eine ABE wird davon ausgegangen das du Serien-Bremse und Serien-Federn hast. Woher sollen die bei der Ausstellung der ABE wissen das du auch noch tiefergelegt hast?
Wenn du die Federn änderst und die hat eine ABE wird davon ausgegangen das du Serien-Bremse und Serien-Felgen hast. Woher sollen die bei der Ausstellung der ABE wissen das du auch andere Felgen fährst?
-> wenn mehr als ein Teil verändert -> TÜV mit Gutachten und Eintragung...
Sehe ich genauso !
Man kann die Eintragung nicht umgehen nur weil jedes einzelne Bauteil eine ABE hat...die Kombination ist entscheiden.
Was mich aber noch interessieren würde...wenn ich im Winter meine Stahlus fahre zusammen mit den Eibach gilt ja die ABE.
Würde ich mir eine andere Felge holen in 7,5x18 ET51 die ja bereits ab Werk eingetragen ist, so müsste ich zu den Felgen lediglich auch die ABE dabei haben oder reicht da auch das Gutachten?
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Golf VI GTI Cabrio | EZ 03/2013 | pure white | DSG | 8,0x19" Motec Ultralight | Eibach Federn | Gruppe A ab Kat von FMS | FTS Stufe 1
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 09.06.2015 - 08:31 Uhr -
Sehe ich genauso wie Carsten. Solange alles "Serie" ist reicht die ABE. Du musst zum Federn eintragen
Gruß Mark
KW V1
Brock B32 Orange 8,5x19 ET45 225/35R19 Hankook S1 Evo²
Heckwischer entfernt
R-LEDs
CFD Carbon Spiegelkappen, CFD Carbon Frontlippe, CFD Carbon Diffusor
Klimabedienteil Beetle
SRS-TEC Seitenschweller Edition 35 Style
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 09.06.2015 - 19:55 Uhr -
alles was im COC Papier steht und somit vom Werk freigegebene Rad/Reifenkombin. sind, entsprechen der Gültigkeit der/einer ABE. Andere bzw. Fremdfelgen, auch in gleicher Größe und mit ABE entsprechen nicht denen des Fzg. Herstellers, somit müssen diese in Verbindung mit jeder weiteren ABE eingetragen werden.
Jede ABE +ABE als auch ABE+ Teilegutachten heben sich gegeneinander auf und hat zur Folge das eine Eintragung nach §19.3 notwendig ist.
So habe ich das in den letzten Jahren kennen gelernt und wird auch immer wieder von meinem langjährigen Prüfer so bestätigt.
Ich habe z.B. auf meinem Cupra H&R Federn mit ABE und meine Winterräder (7,5x17 mit einem 225/45er Reifen), haben die gleichen Dimensionen wie im COC Papier gelistet. Diese Felgen haben ebenfalls eine ABE und beides musste eingetragen werden.
Jede ABE +ABE als auch ABE+ Teilegutachten heben sich gegeneinander auf und hat zur Folge das eine Eintragung nach §19.3 notwendig ist.
So habe ich das in den letzten Jahren kennen gelernt und wird auch immer wieder von meinem langjährigen Prüfer so bestätigt.
Ich habe z.B. auf meinem Cupra H&R Federn mit ABE und meine Winterräder (7,5x17 mit einem 225/45er Reifen), haben die gleichen Dimensionen wie im COC Papier gelistet. Diese Felgen haben ebenfalls eine ABE und beides musste eingetragen werden.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.
Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.
GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.
GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 09.06.2015 - 22:10 Uhr -
Hi,
kann es so wie es zwei0 sagt aus eigener Erfahrung bestätigen.
Ich fahre die Eibach 02 Federn mit VW Glendale (7,5x19 ET51).
Dieses Konstrukt alleine wird von der ABE abgedeckt.
Zusätzlich habe ich jetzt aber noch Spurplatten verbaut (diese sind eingetragen mit einem Teilegutachten).
Nun muss natürlich auch die Tieferlegung eingetragen werden, die ABE kann ja hier schon rein logisch garnicht gelten.
Im Endeffekt habe ich nun drei Abnahmen nach §19.3 die Querverweise haben.
Die hinteren Spurplatten sind alleinstehend eingetragen.
In der Abnahme der Federn ist ein Verweis "Folgende andere Dokumente nach §19.3 wurden bei der Begutachtung berücksichtigt:" mit der Abnahmenummer der Platten vorne.
In der Abnahme der hinteren Platten steht der Verweis auf die Abnahme der Federn.
Ob du nun Spurplatten oder eine nicht-VW-Golf-6-1K Felge anbaust ist egal.
Mit dem Anbau eines fahrzeugfremden Bauteils erlischt an der Stelle die Betriebserlaubnis welche dann mithilfe der ABE wiederhergestellt wird.
Diese Wiederherstellung inform der ABE kann aber natürlich nur genau den einen Fall abdecken für den die ABE erstellt wurde, nämlich:
Serien Radreifen Kombination mit Serienfelgen und Serienbremsen.
Das einzig veränderte Teil sind die Federn, somit kann die Änderung begutachtet und eine ABE für selbige erteilt werden.
Jedwede andere Änderung eliminiert sofort die gültigkeit der ABE.
Ebenso sind z.B. 3rd Party Vendor-Felgen mit ABE in Verbindung mit den Federn per §19.3 abzunehmen.
Am Ende ziehe ich für mich zum Thema Abnahmen in meiner bisherigen TÜV Karriere das folgende Fazit:
Ich für mich fahre lieber zum TÜV und lasse alles vom Fachmann anschauen der dann das glasklare und unverschwätzbare "OK" schwarz auf weiß gibt.
Ich muss mich mit niemandem streiten ob eine ABE nun gültigkeit hat oder mein Auto zu tief ist.
§19.3 Änderungsabnahme vorhanden und alle Diskussionspunkte sind für mich geklärt.
Des weiteren werde ich - jedenfalls bei meinem Prüfer des Vertrauens - auch technisch gut beraten.
Mein KFZ ist komplett vom Sachverständigen abgenommen und als offiziell verbrieft in allen belangen Verkehrssicher eingestuft.
Damit kann ich ehrlich gesagt nachts besser schlafen als mit einer ABE von der ich nicht sicher bin ob selbige gilt.
Und §19.3 kostet jetzt ja nicht die Welt (bei mir waren es bisher immer so roundabout 50€ wobei das ja schwankt).
Soweit von mir.
Wenn jemand gegenteiliges weiß, so melde er sich bitte
Grüßle
kann es so wie es zwei0 sagt aus eigener Erfahrung bestätigen.
Ich fahre die Eibach 02 Federn mit VW Glendale (7,5x19 ET51).
Dieses Konstrukt alleine wird von der ABE abgedeckt.
Zusätzlich habe ich jetzt aber noch Spurplatten verbaut (diese sind eingetragen mit einem Teilegutachten).
Nun muss natürlich auch die Tieferlegung eingetragen werden, die ABE kann ja hier schon rein logisch garnicht gelten.
Im Endeffekt habe ich nun drei Abnahmen nach §19.3 die Querverweise haben.
Die hinteren Spurplatten sind alleinstehend eingetragen.
In der Abnahme der Federn ist ein Verweis "Folgende andere Dokumente nach §19.3 wurden bei der Begutachtung berücksichtigt:" mit der Abnahmenummer der Platten vorne.
In der Abnahme der hinteren Platten steht der Verweis auf die Abnahme der Federn.
Ob du nun Spurplatten oder eine nicht-VW-Golf-6-1K Felge anbaust ist egal.
Mit dem Anbau eines fahrzeugfremden Bauteils erlischt an der Stelle die Betriebserlaubnis welche dann mithilfe der ABE wiederhergestellt wird.
Diese Wiederherstellung inform der ABE kann aber natürlich nur genau den einen Fall abdecken für den die ABE erstellt wurde, nämlich:
Serien Radreifen Kombination mit Serienfelgen und Serienbremsen.
Das einzig veränderte Teil sind die Federn, somit kann die Änderung begutachtet und eine ABE für selbige erteilt werden.
Jedwede andere Änderung eliminiert sofort die gültigkeit der ABE.
Ebenso sind z.B. 3rd Party Vendor-Felgen mit ABE in Verbindung mit den Federn per §19.3 abzunehmen.
Am Ende ziehe ich für mich zum Thema Abnahmen in meiner bisherigen TÜV Karriere das folgende Fazit:
Ich für mich fahre lieber zum TÜV und lasse alles vom Fachmann anschauen der dann das glasklare und unverschwätzbare "OK" schwarz auf weiß gibt.
Ich muss mich mit niemandem streiten ob eine ABE nun gültigkeit hat oder mein Auto zu tief ist.
§19.3 Änderungsabnahme vorhanden und alle Diskussionspunkte sind für mich geklärt.
Des weiteren werde ich - jedenfalls bei meinem Prüfer des Vertrauens - auch technisch gut beraten.
Mein KFZ ist komplett vom Sachverständigen abgenommen und als offiziell verbrieft in allen belangen Verkehrssicher eingestuft.
Damit kann ich ehrlich gesagt nachts besser schlafen als mit einer ABE von der ich nicht sicher bin ob selbige gilt.
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A pizza a day keeps the doctor away!
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
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Getönte Scheiben, RNS510,
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Dieser Post wurde 4 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 09.06.2015 - 22:24 Uhr von Thecore21.
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread - Gepostet: 10.06.2015 - 16:43 Uhr -
Zitat geschrieben von Thecore21
Ob du nun Spurplatten oder eine nicht-VW-Golf-6-1K Felge anbaust ist egal.
Mit dem Anbau eines fahrzeugfremden Bauteils erlischt an der Stelle die Betriebserlaubnis welche dann mithilfe der ABE wiederhergestellt wird.
Diese Wiederherstellung inform der ABE kann aber natürlich nur genau den einen Fall abdecken für den die ABE erstellt wurde, nämlich:
Serien Radreifen Kombination mit Serienfelgen und Serienbremsen.
Aus technischer Sicht stimmt das so nicht ganz. Es geht ja darum, dass sich Teile am Fahrzeug befinden, die nicht den Originalteilen von den Abmaßen her entsprechen. Das ist bei Spurplatten und Federn IMMER der Fall.
Wenn die "Zubehörfelgen" die gleichen Maße haben wie im Fahrzeugschein sollte eigentlich nichts dagegen sprechen oder steht da die genaue Bezeichnung der Felgen mit Teilenummer? Ich hab den Schein leider nicht zur Hand.
Zitat geschrieben von Thecore21
Und §19.3 kostet jetzt ja nicht die Welt (bei mir waren es bisher immer so roundabout 50€ wobei das ja schwankt).
Du meinst sicher eine Änderung nach §21 oder ? §19.3 bekommst du eigentlich nur wenn du EINE Änderung am Fahrzeug hast die einzutragen ist weil es nur ein Teilegutachten gibt o.Ä.
Also ich hab jetzt erst Federn und Felgen eintragen lassen nach §21 und so auch bisher immer gemacht. Wenn es "nur" Federn waren und der Rest Serie dann §19.3 (ABE nicht vorhanden).
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