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EDEL01

Abgasanlagen

DTH 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 17.10.2011 - 15:48 Uhr  -  
Die TueV Kat DP oder Anlgae bekommst du auch von den Edel01 Jungs.
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Udo1977 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 19.10.2011 - 19:57 Uhr  -  
Ich war bei S-Motor in Oer-Erkenschwick weil ich da arbeite und habe mir den laden mal angesehen und kann erstmal nur gutes berichten.
Hendrick ist ein netter Typ der auch viel Ahnung von der Materie hat soweit ich das beurteilen kann.
Werde mir die Auspuffanlage ab Kat von ihm braten lassen.
So wie ich das verstanden habe ist das ja das gleiche wie Edel01 :D
SLS Stufe 7++


Codierungen raum 45xxx
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Alexhenne 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 19.10.2011 - 20:14 Uhr  -  
Ja,S-Motors bezieht die Edel Anlagen ja.
Viele Grüße
Alex







Golf VI GTI | CSGM| Vollausstattung außer DCC und DSG| 01er Eibach`s| Sommer:RS6 8x19 et45| ED35 Rüllis| Winter: R36 8x19 et44
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Isnogood 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 25.10.2011 - 12:27 Uhr  -  
JA hab damals auch eine S-Motors drunter gehabt. Der Hendrik macht gute Arbeit.


NUr was mich gestört hat das er mir damals versprochen die AGA eintragen zu lassen. Ich bin ihm Monate hinterher gerannt deswegen. Wurde immer wieder vertröstet.
Hab dann die Schnauze voll gehabt und bin nach Edel runter gefahren und habe sie da eintragen lassen.

Und ich glaube das man sie bis heut nicht eingetragen bekommt
Golf VI R, DSG, candy, 19" Talladega schwarz, MS-Schalensitze, RNS510, Dynaudio System Excite, Spiegelpaket, DWA+, Raucherpaket, GRA, FSE und MFA Premium.

Änderungen:
Schwarzes VW Zeichen vorne & hinten
F-Town AGA ab Turbo mit 100 Zeller HJS Kat - MTB Leistungssteigerung - Bilstein PSS10 B16 - Led Beleuchtung innen und aussen - MFA XP Lite - RS3 Felgen
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Abzug86
 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 08.12.2011 - 15:53 Uhr  -  
1. Wie hoch ist denn der Unterschied vom TÜV-Kat zu dem nichteintragungsfähigen "normalen" KAT in etwa?
2. Gibts von edel01 auch ne klappengesteuerte Analage? Und wenn ja, lässt sich auch so eine eintragen?
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wHiTeCaP 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 08.12.2011 - 16:05 Uhr  -  
1. Unterschied ist etwa 400€ oder was willst du genau wissen?
2. Ja auch Edel01 bietet dir Klappen an - alles was du willst. Eingetragen kriegt man eine Klappenaga nur bei einem ab Werk ausgerüstetem Wagen mit Klappe - sprich Golf R. Eine nachträglich verbaute Klappe ist (egal wie leise man es baut) leider immer verboten.
Gruß Christian

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Abzug86
 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 08.12.2011 - 16:14 Uhr  -  
1. danke, genau das hab ich gemeint.
2. ok, geht dann eben nicht anders. Mir wäre eben ein erträglicher Geräuschpegel im Innraum wichtig. Dann eben 70 mm ab KAT, das sollte was bringen, oder?
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Eddy 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 08.12.2011 - 16:44 Uhr  -  
Zitat geschrieben von wHiTeCaP

2. Ja auch Edel01 bietet dir Klappen an - alles was du willst. Eingetragen kriegt man eine Klappenaga nur bei einem ab Werk ausgerüstetem Wagen mit Klappe - sprich Golf R. Eine nachträglich verbaute Klappe ist (egal wie leise man es baut) leider immer verboten.


Das ist so nicht richtig, eine Klappen AGA bekommt man per Einzelabnahme eingetragen.
Man bekommt nur keine AGA mit Klappe per Teilegutachten oder ABE eingetragen wenn das Fzg. von Werk aus keine Klappe hat.
Da es bei den Edel01 Anlagen glaub eh keine Gutachten gibt, wird sowiso alles per Einzelabnahme eingetragen.

Hat in diesem Thread sogar Edel01 geschrieben, irgendwo weiter vorne ;)
Viele Grüße
Eddy

Eat.Sleep.Shift.
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wHiTeCaP 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 08.12.2011 - 17:15 Uhr  -  
Ah okay, dann hab ich das falsch in Erinnerung. Sorry o.O
Aber Einzelabnahme reicht ja. Heißt doch aber trotzdem nicht, dass sie legal ist, oder?
Die Abnahme kann doch jederzeit durch die Polizei angezweifelt werden und durch den TÜV zur Überprüfung zitiert werden. Kommen da krumme Werte raus, ist dein Auto stillgelegt?
70mm ist eh immer besser, wenn man es nicht zu brutal haben will ;)
Gruß Christian

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Eddy 
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Betreff: Re: EDEL01  -  Gepostet: 08.12.2011 - 17:43 Uhr  -  
Also wenn eingetragen, dann ist sie eigentlich schon legal.
Wenn dir jemand ans Bein pinkeln will muss er zuerst das Gegenteil beweisen.
Sprich ein TÜV-Prüfer muss die gleiche Prozedur wie bei der ersten Abnahme machen um dann bei der Geräuschmessung festzustellen dass diese AGA unter deinem Fzg. lauter ist wie erlaubt, es gibt eine Obergrenze wie laut die AGA sein darf, frag mich aber nicht wie hoch.
Edel01 hat super beschrieben wie die Prüfung abläuft und was die Obergrenzen sind.

Nach kurzer Suche gefunden -> http://www.golfvigti.com/topic...real136915
War aber ein andere Thread ;)

Ich weiß jetzt nicht ganz wie das abläuft mit Mängelbescheiden ect. und wann die wie ausgestellt werden (dürfen/müssen) von den Cops.
Theoretisch kann dir das aber mit jeder AGA passieren, muss aber schon nen guter Grund vorliegen.
Viele Grüße
Eddy

Eat.Sleep.Shift.
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