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225er Bereifung nicht zulässig?
wer kann mich aufklären??
Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:03 Uhr -
Zitat geschrieben von r@bbit
Nach dem "wer kann mich mal aufklären"-Titel dachte ich schon jetzt kommen die Bienchen und Blümchen

Wer doch auch mal was.

Manche sollten da vielleicht noch aufgeklärt werden

Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:10 Uhr -
Zitat
begreiflich zu machen das die originale Sommerbereiftung ebenfalls 225er sind
Es ist in der Tat für die Polizisten schwierig geworden da im Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung 1) nichts mehr eingetragen wird. Und ohne diese EG Bescheinigung, die man sich bei Finanzierung des Wagens kopieren muss, weil die sonst mit dem Brief zur Bank geht, hat man in der Tat Argumentationsprobleme.
Man kann daher den Polizisten nicht vorwerfen, dass sie von jedem Modell die zugelassenen Originalreifengrößen kennen. Und dann wegen so einer Peanutsgeschichte gleich Dienstaufsichtsbeschwerde? Mit Berufung auf Handeln nach geltendem Recht? Wo ist denn hier eine Rechtsverletzung seitens der Beamten? Das ist Vanille-Quark.
Fahrzeughalter konnte nicht nachweisen dass 225er Reifen original Größe sind. Fahrzeughalter bekommt 7 Tage Zeit die Sache aufzuklären. Thema erledigt.

Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:16 Uhr -
also wenn das nicht die originale Sommerbereifung vom GTI war muss sie doch eig eingetragen sein und somit sollte das doch alles im grünen Bereich sein.
Gruß Martin
Mein GTI
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2.0


Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:22 Uhr -
Sie haben eben nicht nach geltendem Recht gehandelt, denn dann hätten sie ihn weiterfahren lassen müssen (ohne Auflagen).
Wenn es nicht zugelassen wäre, dann hätten sie ihn so nicht weiterfahren lassen dürfen. Ggf Begleitung zu einem Sachverständigen. Diese Situation ist anders, als wenn man mal seine Papiere vergessen hat. Illegales Licht, Räder/Reifen Kombinationen usw. sind keine Sachen, wo man den Fahrer einfach mit einer Auflage weiterziehen lässt.
Aber man kann das nun weiterspinnen, wie man will. Kommt auf die persönliche Einstellung drauf an und ob man das einfach abhaken kann und gut ist.
Wenn es nicht zugelassen wäre, dann hätten sie ihn so nicht weiterfahren lassen dürfen. Ggf Begleitung zu einem Sachverständigen. Diese Situation ist anders, als wenn man mal seine Papiere vergessen hat. Illegales Licht, Räder/Reifen Kombinationen usw. sind keine Sachen, wo man den Fahrer einfach mit einer Auflage weiterziehen lässt.
Aber man kann das nun weiterspinnen, wie man will. Kommt auf die persönliche Einstellung drauf an und ob man das einfach abhaken kann und gut ist.
Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:29 Uhr -
Du kannst und darfst ganz sicher nicht bestimmen
Was die können und dürfen und was nicht!
Wenn es denen in den Kopf kommt dass etwas nicht
Passt, dann ist es so!
Dann wird das geprüft und wenn du recht hast dann ist
Doch gut! Alles können die Armen auch nicht wissen!
Hab das selbe erlebt und hatte im Nachhinein ein breites
Grinsen im Gesicht
Was die können und dürfen und was nicht!
Wenn es denen in den Kopf kommt dass etwas nicht
Passt, dann ist es so!
Dann wird das geprüft und wenn du recht hast dann ist
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Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:32 Uhr -
Ich bestimme doch auch gar nichts

Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:32 Uhr -
Wir wissen noch lange nicht was DIE alles dürfen

Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:35 Uhr -
Das hat mit persönlicher Einstellung nix zu tun.
Es sind in diesem Fall gar nicht alle Details bekannt um sich hier ein Urteil zu erlauben ob nach "geltendem Recht" gehandelt wurde. Wo war die Kontrolle? Wann war die Kontrolle? Uhrzeit? Genaue Infos zu den montierten Reifen? Verhältnismäßigkeit? Und Und und...
Hier dann gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu empfehlen mit dem Hinweis dass es eh nichts bewirkt aber Hauptsache der Beamte einen auf die Nüsse kriegt und das ganze in die Personalakte kommt... Top.
Es sind in diesem Fall gar nicht alle Details bekannt um sich hier ein Urteil zu erlauben ob nach "geltendem Recht" gehandelt wurde. Wo war die Kontrolle? Wann war die Kontrolle? Uhrzeit? Genaue Infos zu den montierten Reifen? Verhältnismäßigkeit? Und Und und...
Hier dann gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu empfehlen mit dem Hinweis dass es eh nichts bewirkt aber Hauptsache der Beamte einen auf die Nüsse kriegt und das ganze in die Personalakte kommt... Top.
2.0


Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:54 Uhr -
Es bewirkt keine personellen Folgen, aber die Person wird wach gerüttelt, dass eben Wissen zu geltendem Recht fehlt. Das gute Zureden des Users hat nichts bewirkt.
Auch wenn wir die Details nicht wissen: Die Aussage, dass da keine 225er drauf dürfen, weil im Schein 205er stehen, ist einfach falsch. Das ist Unwissenheit, die ein Beamter in dieser Position nicht haben darf. Ich denke, darauf können wir uns einigen
Auch wenn wir die Details nicht wissen: Die Aussage, dass da keine 225er drauf dürfen, weil im Schein 205er stehen, ist einfach falsch. Das ist Unwissenheit, die ein Beamter in dieser Position nicht haben darf. Ich denke, darauf können wir uns einigen

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Betreff: Re: 225er Bereifung nicht zulässig? - Gepostet: 23.03.2012 - 08:58 Uhr -
...mir fehlt immer noch die aussage des thread-erstellers, daß er mit originalfelgen und originalbereifung unterwegs war. eine foto hat er auch noch nirgends eingestellt.
solange das nicht klar ist, lässt es raum für spekulationen zu...
225 ist nicht gleich 225 !
madmax
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Detroit (Sommer), Denver (Winter), Xenon, LED, DWA, RCD 510, Tempomat, MKFT-Lenkrad, getönte Scheiben, Licht- und Sicht
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