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Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?



GTIF13 
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Betreff: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 17.05.2012 - 15:25 Uhr  -  
Hallo Gemeinde

Gestern wars soweit... mir ist einer drauf gefahren.
War relativ heftig (30kmh), aber man sieht optisch nicht viel.
Klar, Stoßstange is hin, und die Klappe schließt nur mit Gewalt.
Da jetzt langes Wochenende ist hab ich Zeit zum überlegen.
Will schon länger die R-Stoßstange haben und müsste zwangsweise den R-ESD
verbauen, wegen dem Diffusor.
Meine Frage:
Wird der VW Händler den Spaß mit machen (Preisunterschied GTI-R) oder ist es sinvoller
den Schaden auszahlen zu lassen und selbst zu tauschen?

Hat jemand Erfahrung?
2Türer, Candy, HS, Xenon, LuS, RNS315, BullX MSD ESD, 30er HR Federn, DTH-OSC, Schalthebel 4cm gekürzt, Front und Heck ohne Emblem (geschweißt u. verzinnt), Popup Heckklappe, R-Heckstoßstange, Schweller schwarz Hochglanz, Heckwischer entfernt, NSW foliert, LED innen u. außen, Original Software
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madmax 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 17.05.2012 - 15:33 Uhr  -  
bei dem geschilderten schaden wird sicher ein gutachten sinnvoll sein, weil wenn die heckklappe nicht richtig schliesst, wird wohl das heckblech und wohl auch der kofferboden einen schaden haben. das geht dann nicht für zweifuffzig.
den schaden kannst du dann wenn du willst nach gutachten abrechnen lassen. dann bekommst du die netto-schadenssumme (also ohne mwst.) erstattet. keinen nutzungsausfall. kannst aber dann mit dem geld machen was du willst. du musst dann nicht zwingend den schaden reparieren.
wenn du nach gutachten reparieren lässt, zahlt die versicherungen den gesamten schaden und einen nutzungsausfall bzw. einen leihwagen, je nach schaden auch mal einen wertverlustausgleich.

gruß.
madmax
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GTIF13 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 17.05.2012 - 15:45 Uhr  -  
Also Gutachten folgt auf jeden Fall.
Und eventuelle Karosserieschäden werden auf jeden Fall auch umgehend beseitigt, was ja dann meine Frage zwecks Ausbezahlen ausgrenzt.
Und das mit der MwSt... bekomme ich die nicht nach Einreichen der Rechnungen auch erstattet?
Die einfachste Lösung wäre ein Deal mit dem Freundlichen, einfach die Stange und ESD vom R dran schrauben und ggf die Differenz bezahlen.
Aber ob er das mit macht?
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Hottep6153 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 17.05.2012 - 22:49 Uhr  -  
Ich habe genau diesen Fall schon durch:
1. Geh zu Deinem Freundlichen, der soll sich das anschauen (Sichtprüfung) und einen Kostenvoranschlag erstellen.
Wenn nur Anbauteile betroffen weiter mit 2a. Falls der Schaden größer ist, direkt Gutachter einschalten und nicht reparieren.

2a. Den KV zur Versichung faxen und warten bis die Versicherung die Reparatur freigibt.
3a. Zum :) und Reparaturauftrag erteilen. Falls sich bei der Reparatur herrausstellen sollte, daß die Karrosserie betroffen ist, Arbeiten einstellen und Gutachter einschalten.

Ich habe am Ende bei allem Ärger die Gelegenheit genutzt und direkt auf R-Heck umrüsten lassen.

Bei Fragen gerne per PN
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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.05.2012 - 23:15 Uhr von Hottep6153.
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GTIF13 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 19.05.2012 - 17:36 Uhr  -  
Hallo

Genauso hab ich mir das vorgestellt.
Gutachter wird wohl von Anfang an dabei sein, da das Karosserieteil
krumm ist, wo die Heckklappe einrastet.

Kann ich das mit dem Tausch auf das R-Heck einfach so beim Händler ansprechen?
Hab nämlich keinen festen :-) weil ich über einen Vermittler gekauft habe.

Ich trau mich einfach..
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Trilaminator 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 19.05.2012 - 18:07 Uhr  -  
Hallo Madmax,

ich bin zwar neu hier und fahre keinen 6er GTI, sondern als Winterauto "nur" einen 3er Jubi-GTI, trotzdem gebe ich Dir einen wichtigen Rat zu Deinem Sachverhalt.
Ob nun Reparatur oder Auszahlung, das ist zuerst einmal Nebensache; darüber kannst Du Dir in den nächsten Wochen noch den Kopf zerbrechen.
Viel wichtiger ist, daß Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst und ihm die ganze Sache überträgst.
Sonst kann es gut möglich sein - auch wenn die Schuldfrage geklärt ist - daß die gegnerische Versicherung versucht Dich über den Tisch zu ziehen...Mittel und Tricks gibt es da viele; ich nenne nur mal die Stichwörter "Zweitgutachten" oder "Plausibilitätskontrolle".
Die RA-Kosten übernimmt übrigens die gegnerische Versicherung.

LG
Trilaminator

PS. Mit meinem Jubi hatte ich im Winter einen kleinen Blechschaden. Ich habe nach Erstgutachten abrechnen lassen und mir die Kohle ausbezahlen lassen. Natürlich haben sie es mit einem eigenen Sachverständigen (Zweitgutachten) probiert; mein RA hat da jedoch gleich einen Riegel vorgeschoben...ist nämlich nicht rechtens.
Hehe, der Sachbearbeiter der Versicherung hat sich dann auch noch ein bißchen in den Zahlen geirrt und mir irrtümlicherweise auch die MwSt ausbezahlt. :daumen:
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GTIF13 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 19.05.2012 - 18:50 Uhr  -  
Bis jetzt hat sich die gegnerische Versicherung noch nicht gemeldet.
Hatte vor, im VW Haus um die Ecke den Schaden begutachten zu lassen.
Oder sollte ich warten, bis die sich melden bzw sollte ich anrufen und fragen, ob die einen Gutachter vorschreiben/schicken?
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 19.05.2012 - 18:55 Uhr  -  
Du hast das Recht Dir einen eigenen Gutachter zu bestellen. Bloß nicht darauf einlassen, daß die Versicherung ihren eigenen Gutachter schickt...der schätzt den Schaden logischerweise niedriger ein.
Ich gehe jetzt mal davon aus, die Schuldfrage ist geklärt.
Wie gesagt, auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten...da bist Du dann auf der sicheren Seite, gerade wenn es Dein erster Schaden ist.
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S.R. 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 23.05.2012 - 16:23 Uhr  -  
Du hast auch ein Recht auf Nutzungsausfall wenn du es selber reparierst (war bei mir auch so). Es muss dir nur jemand bestätigen, dass du das von Tag X bis Tag Y in Eigenregie repariert hast.
Nehm nen Gutachter deiner Wahl und lass ein Gutachten erstellen denn der Schaden ist über 700 Euro, (bis 700 Euro wäre ein KV ausreichend wegen der Schadenminderungspflicht) dann beauftrage eine Anwalt, die Sache für dich abzuwickeln. So habe ich es bisher immer gemacht weil mir einfach die Zeit fehlt, mich mit der gegnerischen Versicherung zu streiten und der Anwalt auch weiß was dir zusteht und doch noch den ein oder anderen Cent rausholt, denn die Versicherung will immer nur sparen wenns ans zahlen geht.
Golf 6 GTI CSGM
6 Gang, DCC, PDC, Rearassist, Keyless access, FSE Premium, Leder Vienna, elektrischer Fahrersitz, Schiebedach, 4 Türen, 4x eFH, AHK, Scheiben 65%, Light assist, Spiegelpaket, Xenon mit LED, RNS 510, 18er Detroit , MFL, Dynaudio glaub des wars :-/
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GTIF13 
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Betreff: Re: Nach Heckschaden ausbezahlen lassen oder reparieren?  -  Gepostet: 23.05.2012 - 17:59 Uhr  -  
Hallo Gemeinde

War heute beim :-) der einen unabhängigen Gutachter bestellt hatte.
Schaden liegt bei ca 5000 Euro...
Der Unfallgegner ist über dem Heckaufprallträger in das Blech gefahren, das das Schloss trägt.
Deswegen ging meine Klappe nicht mehr zu.
Lässt sich scheinbar einfach "lösen" und und erneuern, da es ein einzelnes Teil ist.
Laut Gutachter ist es dann ein Unfallwagen und ich bekäme eine Ausgleichzahlung.
Hab auch alles meinem Anwalt übertragen.
Das Autohaus spielt mit und tauscht auf R-Heck, wenn ich die Mehrkosten trage (ca.200komplett).
Jetzt bin ich die passende AGA am suchen..

Scheinbar wird alles Gut.
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