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Geblitzt worden
Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 16.08.2012 - 18:41 Uhr -
Nein, keineswegs Bremsbereit. VERBOTEN.
schlaumeierwissen: § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO
Ein verkehrsberuhigter bereich = das blaue schild mit haus und kindern.
Eine Spielstrasse = Gesperrtschild und darunter kleines Weisses schild mit einem Kind und einem Ball.
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Ein verkehrsberuhigter bereich = das blaue schild mit haus und kindern.
Eine Spielstrasse = Gesperrtschild und darunter kleines Weisses schild mit einem Kind und einem Ball.
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.08.2012 - 18:50 Uhr von Ambros.
dilanthino
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Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 16.08.2012 - 18:55 Uhr -
Okay.Aber diese Kombi ist ja eher selten.
Wäre dann doch vielleicht ganz hilfreich,die Quelle direkt zu benennen,um nicht unnötig Verwirrung zu stiften.
Allgemein wird "Spielstraße" wohl eher mit dem blauen Schild in Verbindung gebracht.
Wäre dann doch vielleicht ganz hilfreich,die Quelle direkt zu benennen,um nicht unnötig Verwirrung zu stiften.
Allgemein wird "Spielstraße" wohl eher mit dem blauen Schild in Verbindung gebracht.
Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 16.08.2012 - 19:03 Uhr -
Zitat geschrieben von dilanthino
Wäre dann doch vielleicht ganz hilfreich,die Quelle direkt zu benennen,um nicht unnötig Verwirrung zu stiften.
Wenn man sein Wissen mit einer Quelle belegen sollte, um keine Verwirrung zu stiften,
dann hätte man im Umkehrschluss das Wissen "Fuss vom Gas und Bremsbereit reicht" aber auch gleich mit einer Quelle belegen müssen.
Sonst wird ja die bereits aufgekommene Verwirrung noch angefacht.
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Dieser Post wurde 5 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.08.2012 - 19:47 Uhr von Ambros.
drivingteacher
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Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 17.08.2012 - 18:27 Uhr -
Zitat geschrieben von Ambros
Nein, keineswegs Bremsbereit. VERBOTEN.
schlaumeierwissen: § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO
Ein verkehrsberuhigter bereich = das blaue schild mit haus und kindern.
Eine Spielstrasse = Gesperrtschild und darunter kleines Weisses schild mit einem Kind und einem Ball.
Der Begriff "Spielstrasse" existiert in der StVO nicht. Dieser Begriff hat sich, gerade bei älteren Verkehrsteilnehmern, eingeschlichen (wie auch das eine oder andere gefährliche Halbwissen !).
Gruß Thomas
Golf 7 GTI "Performance", pure white, Alu 18" Austin mit 225/40, GRA mit Geschwindigkeitsbegrenzer, Licht- und Sichtpaket, Nebelscheinwerfer, Radio "Composition Media", Raucherausführung, Top- Paket, Xenon mit LED- Tagfahrlicht und Kurvenfahrlicht.[/color]
Done: BBS CH-R 8,5 x 19 ET 48 mit 225/ 35 Hankook S1 Evo2, Federn von Rennfeder.de, je 10 mm Distanzen an der HA.[/color]
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Riddler
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Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 17.08.2012 - 18:58 Uhr -
Zitat geschrieben von edi3535
wie meinen?
Ich bin total verwirrt
ich checks auch gerade nicht
Steinschläge sind wie Narben,trag Sie mit Würde
Greetz
Dirk
"In der ersten Runde habe ich gedacht: Wenn jetzt etwas bricht, bring ich mich um. Ab der zweiten Runde habe ich Gas gegeben. Das zeigt nur, wie blöd wir alle noch sind."
Niki Lauda,Legendenparade 2014
Greetz
Dirk
"In der ersten Runde habe ich gedacht: Wenn jetzt etwas bricht, bring ich mich um. Ab der zweiten Runde habe ich Gas gegeben. Das zeigt nur, wie blöd wir alle noch sind."
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Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 17.08.2012 - 21:35 Uhr -
Dann klär ich das mal auf (in Kurzform):
1 Ich sagte: das Befahren einer Spielstrasse sei verboten
2 Darauf wurde erwidert: Es sei nicht verboten, weil Fuss vom Gas, 1.Gang rollen lassen, bremsbereit sein, reichen würde.
3 Dann sagte ich wieder: es sei verboten, siehe paragraph soundso.
4 Dann wurde erwidert: Ich hätte mein Wissen gleich mit einer BezugsQuelle belegen sollen. sonst gäbe es Verwirrung
5 Darauf ich: Dann hätte man das Wissen (ich erinnere: Fuss vom Gas und bremsbreit sein reicht) auch mit einer BezugsQuelle belegen sollen.
Es darf nicht sein, dass die einen aufgefordert werden ihr "es-sei-verboten-Posting" mit einer BezugsQuelle zu belegen. Derjenige der dazu auffordert, sein eigenes "es-sei-nicht-Verboten-Posting" aber nicht mit einer BezugsQuelle untermauert.
(hätte er dies nämlich tun wollen, so wie er es von der anderen Seite fordert, hätte er bei eigener Recherche herausgefunden, dass dies nicht möglich ist, und hätte sich sein Posting gespart; und somit evtl aufgekommene Verwirrung nicht noch durch sein Posting angefacht)
Es wird sooft hier im gesamten Forum darum gebeten: ein wenig Eigeninitiative im Internet würde einige Postings ersparen...das stimmt. gilt aber für alle.
@Drivingteacher:
In der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung wird der Begriff Spielstraße zwar nicht erwähnt, jedoch wird in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mit dem Begriff Spielstraße eine Straße bezeichnet, die gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO mit Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Durch das Zusatzzeichen Z 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen...usw...usw
1 Ich sagte: das Befahren einer Spielstrasse sei verboten
2 Darauf wurde erwidert: Es sei nicht verboten, weil Fuss vom Gas, 1.Gang rollen lassen, bremsbereit sein, reichen würde.
3 Dann sagte ich wieder: es sei verboten, siehe paragraph soundso.
4 Dann wurde erwidert: Ich hätte mein Wissen gleich mit einer BezugsQuelle belegen sollen. sonst gäbe es Verwirrung
5 Darauf ich: Dann hätte man das Wissen (ich erinnere: Fuss vom Gas und bremsbreit sein reicht) auch mit einer BezugsQuelle belegen sollen.
Es darf nicht sein, dass die einen aufgefordert werden ihr "es-sei-verboten-Posting" mit einer BezugsQuelle zu belegen. Derjenige der dazu auffordert, sein eigenes "es-sei-nicht-Verboten-Posting" aber nicht mit einer BezugsQuelle untermauert.
(hätte er dies nämlich tun wollen, so wie er es von der anderen Seite fordert, hätte er bei eigener Recherche herausgefunden, dass dies nicht möglich ist, und hätte sich sein Posting gespart; und somit evtl aufgekommene Verwirrung nicht noch durch sein Posting angefacht)
Es wird sooft hier im gesamten Forum darum gebeten: ein wenig Eigeninitiative im Internet würde einige Postings ersparen...das stimmt. gilt aber für alle.
@Drivingteacher:
In der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung wird der Begriff Spielstraße zwar nicht erwähnt, jedoch wird in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mit dem Begriff Spielstraße eine Straße bezeichnet, die gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO mit Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Durch das Zusatzzeichen Z 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen...usw...usw
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Dieser Post wurde 6 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.08.2012 - 22:00 Uhr von Ambros.
Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 17.08.2012 - 21:55 Uhr -
http://de.wikipedia.org/wiki/Spielstrasse
Das Befahren einer Strasse ist immer verboten, wenn das Schild rot und rund ist. Die Spielstrasse ist zwar so wie unter wikipedia zu sehen super selten ausgeschildert, da es auch Angehörige der Kinder vermeintlich betrifft, aber..Verstehe die Aufregungen nicht.."Rund und Rot ist immer ein Verbot"
Das Befahren einer Strasse ist immer verboten, wenn das Schild rot und rund ist. Die Spielstrasse ist zwar so wie unter wikipedia zu sehen super selten ausgeschildert, da es auch Angehörige der Kinder vermeintlich betrifft, aber..Verstehe die Aufregungen nicht.."Rund und Rot ist immer ein Verbot"
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.08.2012 - 21:59 Uhr von gti20121.
Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 17.08.2012 - 22:07 Uhr -
ironiemodus an:
Der Begriff "Spielstrasse" existiert in der StVO nicht. Dieser Begriff hat sich, gerade bei älteren Verkehrsteilnehmern, eingeschlichen (wie auch das eine oder andere gefährliche Halbwissen !).
bitte auch belegen mit Quelle??? (ganzgrossesGrinsen)
ironiemodus aus.
durch die beiden Betitelungen "Verkehrsberuhigter Bereich" und "Spielstrasse" wird ein UNTERSCHIED dargestellt, damit jeder erkennen kann (in einem Gespräch oder in einem Schriftstück), dass es sich um zwei verschiedene Zonen handelt.
und nun wieder zurück zum "Ich bin geblitzt worden"...
Zitat geschrieben von drivingteacher
Der Begriff "Spielstrasse" existiert in der StVO nicht. Dieser Begriff hat sich, gerade bei älteren Verkehrsteilnehmern, eingeschlichen (wie auch das eine oder andere gefährliche Halbwissen !).
bitte auch belegen mit Quelle??? (ganzgrossesGrinsen)
ironiemodus aus.
durch die beiden Betitelungen "Verkehrsberuhigter Bereich" und "Spielstrasse" wird ein UNTERSCHIED dargestellt, damit jeder erkennen kann (in einem Gespräch oder in einem Schriftstück), dass es sich um zwei verschiedene Zonen handelt.
und nun wieder zurück zum "Ich bin geblitzt worden"...
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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.08.2012 - 22:16 Uhr von Ambros.
dilanthino
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Betreff: Re: Geblitzt worden - Gepostet: 22.08.2012 - 20:43 Uhr -
Zitat geschrieben von dilanthino
Letzte Woche Montag. A1 Richtung Lübeck, kurz nach Landesgrenze Hamburg / Schleswig Holstein am Anfang einer Baustelle, Höhe Raststätte. Da waren 80. Wollt den Überholvorgang an einem "schleichenden" Dänen gerade beenden ... Bidde recht freundlich. Blick auf die Uhr ... nnnnnnjjjaaaaoooorrrr ... wird knapp. Irgendwo zwischen 110-120 laut Tacho. Wobei ich nicht genau weiß, ob ich es war oder der vor mir, der ähnlich *zügig" unterwegs war, oder der LKW neben mir. Warte noch auf Post. So fing Urlaub gut an Naja mal abwarten.
Vor der "Motorkontrollleuchte" kam die Post.
Also außerhalb 28km/h zu viel inkl. Toleranzabzug kosten 80 EUR und 3 Pünktchen
War übrigens Baustelle bei Raststätte Nähe Todendorf (Kreis Stormarn).Also Augen auf Boys and Girls.
Ich nehm's sportlich.Manchmal verliert man halt auch mal.
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