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Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread
2.0


Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 29.12.2012 - 15:57 Uhr -
Und da ist nur die Stoßi beschädigt und nicht mehr?
Wie schnell bist du dem denn raufgefahren? Nur gut, dass da nicht mehr passiert ist...
Wie schnell bist du dem denn raufgefahren? Nur gut, dass da nicht mehr passiert ist...
Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 29.12.2012 - 16:16 Uhr -
Zitat geschrieben von chriscom
So, heute bin ich ein bisschen zügiger auf der A72 richtung Chemnitz gefahren (2 spurig) als ein Lebensmüder Kamerad ein anderes KFZ auf die Autobahn fahren lassen wollte und dabei ohne zu schauen auf die linke Spur gewechselt ist.
Alter, du machst Sachen!


P.S.: Freu dich über die neue Stoßstange OHNE Löcher vorne

chriscom
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Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 29.12.2012 - 18:02 Uhr -
Zitat geschrieben von 2.0
Und da ist nur die Stoßi beschädigt und nicht mehr?
Wie schnell bist du dem denn raufgefahren? Nur gut, dass da nicht mehr passiert ist...
Jap, das andere Fahrzeug war ein Passat. Muss sagen, sehr robust bei ihm

Hatte so 180-200 drauf...
Zitat geschrieben von KD-LH2000R
Zitat geschrieben von chriscom
So, heute bin ich ein bisschen zügiger auf der A72 richtung Chemnitz gefahren (2 spurig) als ein Lebensmüder Kamerad ein anderes KFZ auf die Autobahn fahren lassen wollte und dabei ohne zu schauen auf die linke Spur gewechselt ist.
Alter, du machst Sachen!


P.S.: Freu dich über die neue Stoßstange OHNE Löcher vorne

Bei dem Typen hat man fast garnichts gesehen, wirklich nur den Abdruck meiner Stoßstange und vom Kennzeichen...
Na das hoffe ich aber doch mal. Unsere


Stimmt, aber ich hab da recht viel Angst, dass sie mir das Kennzeichen klauen... Aber das Kuchenblech bleibt in jedem Fall ab!
Vor allem, der Kamerad hatte Frau und Kind mit im Auto

"Ich hab zwar von hinten die Lichter gesehen, aber dachte die sind noch weit weg."
Mir gehts soweit gut. Danke der Nachfrage

BTW: Das einzigste, was bei der Sache amüsant aussah, war als ich das Emblem so von mir hab weg fliegen sehen

Golf 6 GTD, Leder "Viena", DSG, DCC, Keyless Entry, Xenon, Multifunktionslenkrad
*klick mich*
VCDS Codierer im PLZ Bereich 07xxx, 01xxx und 15xxx -> PM me
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Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 29.12.2012 - 20:09 Uhr -
Mich hat es Vorgestern auch erwischt. Stehe bei rot brav an der Ampel, auf einmal gibt es ein heftigen Knall. Mir ist ein Wohnmobil raufgefahren...
Außer einem Schreck ist bei mir alles ok, aber die Gitti sieht aus.... Stoßstange, Rückleuchten und die Kofferraumklappe hat es richtig erwischt.... Polizei geholt, alles geklärt, den Gti zum Freundlichen abschleppen lassen, Gutachten wird gemacht...
Der Oberknaller ist, das es ein gemietetes Wohnmobil aus Finnland war.... Nerv...
Gestern zum Anwalt um alles in die Wege zu leiten. Auf meine Frage hin wie lange es dauern würde bis das alles geregelt sei, kam die Antwort: 2-3 Monate
Hat jemand von euch Erfahrungen mit Ausländischen Versicherungen?

Der Oberknaller ist, das es ein gemietetes Wohnmobil aus Finnland war.... Nerv...
Gestern zum Anwalt um alles in die Wege zu leiten. Auf meine Frage hin wie lange es dauern würde bis das alles geregelt sei, kam die Antwort: 2-3 Monate

Hat jemand von euch Erfahrungen mit Ausländischen Versicherungen?
Grüße aus Berlin....
Golf 6 GTI
EZ 04/11
UGM, DSG, Xenon, 4-Türer, RCD 510, Dynaudio, KW Federn, 19" BBS CH, im Winter 18" Vancouver....
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Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 30.12.2012 - 00:28 Uhr -
Zitat geschrieben von Huepfi
Bei 180-200 km/h wirste aber ne Mitschuld bekommen?!?
Woher hast du die Infos. Bist du in dem Bereich tätig?
Ich würde es echt mies finden. Dan bin ich der erste für deutschladweite 130km/h.
Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 30.12.2012 - 00:45 Uhr -
130 km/h ist die Richtgeschwindigkeit ! Alles darüber ist eigene Verantwortung !
Zitat
Seit 1992 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtssprechung bei Autobahnunfällen mit höherer Geschwindigkeit einen Teil der Kosten dem Versicherten aufgebürdet
Kraft Gesetzes ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland haftpflichtversichert. Darüber hinaus haben die meisten Fahrzeugbesitzer weitere Versicherungen wie Voll- oder Teilkaskoversicherung, manchmal auch eine Insassenunfall- und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen schützen ihn, wenn er die Bedingungen der Gesellschaft und die Verkehrsregelungen einhält. Verstößt er dagegen, muss er zumindest einen Teil der bei einem Unfall entstehenden Kosten selbst tragen. Meist tritt die Versicherung in Vorleistung, hält sich aber später bei ihrem Kunden schadlos.
Auf der Autobahn schneller als 130 Stundenkilometer gefährdet den Versicherungsschutz
Diese Pflicht aber kennt so gut wie kein Autofahrer in Deutschland: Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 130 Stundenkilometer muss er als Kunde einer Kraftfahrzeughaftplichtversicherung, aber auch der anderen in diesem Zusammenhang bestehenden Versicherungen wie Voll- oder Teilkasko oder Insassen-Unfallversicherung einhalten. Anderenfalls ist er an einem durch diese Pflichtverletzung bedingten Unfall mitschuldig und muss einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen.
Dieses – auf den ersten Blick seltsame – Ergebnis hat die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1992. Inzwischen haben sich die deutschen Obergerichte dieser Auffassung durchweg angeschlossen, und auch der Bundesgerichtshof hat noch in jüngster Zeit gleich entschieden.
Nach den Richtern in Karlsruhe muss ein Kraftfahrer stets sachgemäß und geistesgegenwärtig handeln. Gefahrensituationen muss er vermeiden. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten. Fährt er schneller und kommt es zu einem Unfall, haftet er für den Schaden mit. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass der Unfall sich auch dann an dieser Stelle ereignet hätte, wenn er nicht schneller als 130 Stundenkilometer gefahren wäre. Ein Nachweis, der natürlich in der Praxis nicht zu führen ist. In ständiger Rechtsprechung muss ein so verunfallter Fahrer bis zu einem Viertel der entstandenen Kosten selbst tragen. Und das können bei den heutigen Verhältnissen enorme Summen sein.
Mehr Informationen
Die Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
Unwirksame Haftungsbefreiung im Kfz-Mietvertrag
Soviel Maut muss in Europa gezahlt werden
Die Rechtsprechung fordert den "idealen Fahrer"
Die Richter des Bundesgerichtshofes haben ausdrücklich dem Argument widersprochen, dass sich die Straße in einem guten Zustand befunden und auch das Fahrzeug durchaus technisch einwandfrei gewesen sei. Die Rechsprechung geht von einem „Idealfahrer“ aus. Der wird vom einwandfreien Zustand von Straße und Fahrzeug nur unterstützt. Die Richtgeschwindigkeit zu überschreiten, ist seine eigene Entscheidung. Für die Folgen muss er dann aber haftungsrechtlich aufkommen.
In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass in Deutschland – anders als in den meisten anderen Ländern der Welt – niemand strafrechtlich verfolgt wird, wenn er die Richtgeschwindigkeit nicht einhält. Das ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Wenn es ohne sein Verschulden zu einem Unfall kommt, ist dies kein Fall für die Ordnungswidrigkeitenbehörde oder den Staatsanwalt. Die bürgerlich-rechtlichen Folgen sind freilich nicht weniger gravierend. Dennoch wird im Fahrunterricht auch heute noch so gut wie gar nicht auf diese Rechtsprechung hingewiesen.
BGH VI ZR 62/91.
Kraft Gesetzes ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland haftpflichtversichert. Darüber hinaus haben die meisten Fahrzeugbesitzer weitere Versicherungen wie Voll- oder Teilkaskoversicherung, manchmal auch eine Insassenunfall- und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen schützen ihn, wenn er die Bedingungen der Gesellschaft und die Verkehrsregelungen einhält. Verstößt er dagegen, muss er zumindest einen Teil der bei einem Unfall entstehenden Kosten selbst tragen. Meist tritt die Versicherung in Vorleistung, hält sich aber später bei ihrem Kunden schadlos.
Auf der Autobahn schneller als 130 Stundenkilometer gefährdet den Versicherungsschutz
Diese Pflicht aber kennt so gut wie kein Autofahrer in Deutschland: Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 130 Stundenkilometer muss er als Kunde einer Kraftfahrzeughaftplichtversicherung, aber auch der anderen in diesem Zusammenhang bestehenden Versicherungen wie Voll- oder Teilkasko oder Insassen-Unfallversicherung einhalten. Anderenfalls ist er an einem durch diese Pflichtverletzung bedingten Unfall mitschuldig und muss einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen.
Dieses – auf den ersten Blick seltsame – Ergebnis hat die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1992. Inzwischen haben sich die deutschen Obergerichte dieser Auffassung durchweg angeschlossen, und auch der Bundesgerichtshof hat noch in jüngster Zeit gleich entschieden.
Nach den Richtern in Karlsruhe muss ein Kraftfahrer stets sachgemäß und geistesgegenwärtig handeln. Gefahrensituationen muss er vermeiden. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten. Fährt er schneller und kommt es zu einem Unfall, haftet er für den Schaden mit. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass der Unfall sich auch dann an dieser Stelle ereignet hätte, wenn er nicht schneller als 130 Stundenkilometer gefahren wäre. Ein Nachweis, der natürlich in der Praxis nicht zu führen ist. In ständiger Rechtsprechung muss ein so verunfallter Fahrer bis zu einem Viertel der entstandenen Kosten selbst tragen. Und das können bei den heutigen Verhältnissen enorme Summen sein.
Mehr Informationen
Die Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
Unwirksame Haftungsbefreiung im Kfz-Mietvertrag
Soviel Maut muss in Europa gezahlt werden
Die Rechtsprechung fordert den "idealen Fahrer"
Die Richter des Bundesgerichtshofes haben ausdrücklich dem Argument widersprochen, dass sich die Straße in einem guten Zustand befunden und auch das Fahrzeug durchaus technisch einwandfrei gewesen sei. Die Rechsprechung geht von einem „Idealfahrer“ aus. Der wird vom einwandfreien Zustand von Straße und Fahrzeug nur unterstützt. Die Richtgeschwindigkeit zu überschreiten, ist seine eigene Entscheidung. Für die Folgen muss er dann aber haftungsrechtlich aufkommen.
In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass in Deutschland – anders als in den meisten anderen Ländern der Welt – niemand strafrechtlich verfolgt wird, wenn er die Richtgeschwindigkeit nicht einhält. Das ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Wenn es ohne sein Verschulden zu einem Unfall kommt, ist dies kein Fall für die Ordnungswidrigkeitenbehörde oder den Staatsanwalt. Die bürgerlich-rechtlichen Folgen sind freilich nicht weniger gravierend. Dennoch wird im Fahrunterricht auch heute noch so gut wie gar nicht auf diese Rechtsprechung hingewiesen.
BGH VI ZR 62/91.
Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 30.12.2012 - 08:53 Uhr -
Zitat geschrieben von BB_1977
Mich hat es Vorgestern auch erwischt. Stehe bei rot brav an der Ampel, auf einmal gibt es ein heftigen Knall. Mir ist ein Wohnmobil raufgefahren...

Der Oberknaller ist, das es ein gemietetes Wohnmobil aus Finnland war.... Nerv...
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Hat jemand von euch Erfahrungen mit Ausländischen Versicherungen?
Ich hatte 2000 eine Abwicklung mit einem LKW aus Ungarn. Ich habe fast ein Jahr auf mein Geld gewartet
u dann wurde doch nicht alles bezahlt weil sie sich rausgeredet haben. War aber ein Anwalt der nicht unbedingt auf Verkehrsrecht spezalisiert war.
Golf 6 GTI CSGM
6 Gang, DCC, PDC, Rearassist, Keyless access, FSE Premium, Leder Vienna, elektrischer Fahrersitz, Schiebedach, 4 Türen, 4x eFH, AHK, Scheiben 65%, Light assist, Spiegelpaket, Xenon mit LED, RNS 510, 18er Detroit , MFL, Dynaudio glaub des wars
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Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 30.12.2012 - 10:52 Uhr -
Zitat geschrieben von Scrat
130 km/h ist die Richtgeschwindigkeit ! Alles darüber ist eigene Verantwortung !
Aber er hat es doch nicht zu verantworten, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit nicht einschätzen kann. Mir wurde noch gelernt, dass man vor dem Blinken und vor dem Spurwechsel nach hinten zu schauen hat. Bei zweimaligen Hinsehen kann man die Geschwindkeit sehr wohl einschätzen, sonst sollte man wohl nicht ins Auto steigen.
Aber was mich viel mehr wundert:
Er ist während der Fahrt auf ein fahrenden PKW aufgefahren. Ihr habt beide den PKW unter Kontrolle halten können? Das ist ja nun nicht selbstverständlich... Und bei welcher Geschwindkeit ist das passiert? Das kann ja nicht bei 180 bis 200 passiert sein, denn dann hättest du den anderen PKW wohl echt aus der Spur befördert.
Aber bedanke dich echt bei deinem Schutzengel!
Betreff: Re: Der "Ich hatte einen Unfall mit meinem GTI" Thread - Gepostet: 30.12.2012 - 10:55 Uhr -
Nach Meinung unserer Richter leider schon
Es sei den ER kann beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h nicht zu verhindern gewesen wäre. Aber erstmal abwarten...nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird


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