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Folierte NSW



 
MichST 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 06.02.2013 - 14:10 Uhr  -  
Die Frage ist halt ob er es sieht oder ihm auffällt ;-)

Werde aber lieber bis April warten und die Folie danach draufmachen...
Greetz Michael

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edition18 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 15.02.2013 - 19:24 Uhr  -  
Beim tüv einfach nebelscheinwerfer ausbauen oder abkleben dann kann der pruefer schon nix sagen :)
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Famous GTI 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 11:10 Uhr  -  
Wie soll ich das dann begründen warum ich die NSW ausgebaut habe bzw. abgeklebt ;)?
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Korby 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 11:18 Uhr  -  
Fragt doch einfach vorher an beim TÜV oder DEKRA.

So habe ich es auch gemacht und dem 3. war es egal.

Korby
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VWMotorsportler 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 11:46 Uhr  -  
@edition18 & @Famous GTI: nochmal für euch.

Es ist nicht StvO zugelassen! Genauso wie Blendstreifen über den von VW markierten Bereich kleben und LED Blinker aus den USA. Auch wie Kennzeichen nicht mit Mageneten oder Saugnäpfen befestigt werden drüfen und LED NSW nicht erlaubt sind jeddoch vieles dieser Sachen trotzdem gemacht wird (inkl. mir). Ist nur ein kleiner Auszug, es gibt noch viel mehr solcher Dinge.

Wenn TÜV Prüfer oder Polizei das sieht und beanstandet gibts nix, aber auch gar nix zu diskutieren.
Gruß, Timo
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GTi 66 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 12:18 Uhr  -  
Jetzt mal eine andere Frage.

Wenn ich meine Nebler foliere mache ich mich dann schon strafbar?
Ich denke nicht - ich bin der Meinung das ich mich erst strafbar mache wenn dich die Nebler auch anmache oder liege ich da jetzt falsch mit meiner Meinung?
Mit freundlicher Lichthupe GTi 66 * Dirk

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VWMotorsportler 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 12:26 Uhr  -  
ohne den § zitieren zu können würde ich sagen du liegst falsch. Rein vom logischen ist das eine nicht erlaubte Veränderung am Fahrzeug. Das wäre ja so ähnlich, wie wenn ich LED Blinker verbaue und solange ich nicht blinke sind diese legal und wenn ich blinke verboten.

Sobald die Räder anfangen sich zu drehen, ist es nicht mehr legal. Gab ja immer mal die Diskusionen mit der Unterbodenbeleuchtung, die im Stand legal war und während des fahrens nicht.
Gruß, Timo
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edition18 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 12:48 Uhr  -  
@malcom_Z Ich arbeite selber als kfz-mechatroniker und bei uns ist der tüv oft im Haus.
Wenn man die Nebler abklebt kann men es so begruenden, dass z.B einer Kaputt ist wegen Steinschlag etc.
Der Tüv traegt dann in seinen Bericht ein dass diese abgeklebt waren aber da es eh illegal ist folie drauf zu machen ist es auch egal damit er sowas in den Bericht schreibt :)
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Korby 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 17.02.2013 - 13:30 Uhr  -  
Bezahl gerne 10 € wenn die mich anhalten, Hauptsache es sieht gut aus. :D

Korby
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buCky 
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Betreff: Re: Folierte NSW  -  Gepostet: 21.02.2013 - 05:26 Uhr  -  
sobald die nsw foliert sind ist es nicht mehr erlaubt diese so am straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Alle leuchten nach vorne müssen weiß/gelblich sein und alle angebrachten scheinwerfer müssen funktionstüchtig sein. unabhängig ob man sie benutzt oder nicht.
wenn man nun angehalten wird, muss davon ausgegangen werden, dass neben dem verwarn/bußgeld die folie vor ort entfernt werden muss.

edit//
die frage ist natürlich, wenn es professionell gemacht ist und nicht grade bläulich schimmert, ob es überhaupt bemerkt bzw. bemängelt wird...ich kenne genügend verkehrsteilnehmer die ihre rückleuchten lasiert haben, wo die polizei auch nichts sagt... es kommt natürlich auch immer ganz drauf an welcher polizist unterwegs ist. die einen interessieren sich mehr dafür, die anderen weniger.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 21.02.2013 - 05:28 Uhr von buCky.
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