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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität
Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 28.02.2013 - 13:27 Uhr -
Zitat geschrieben von Flo85
Wenn deine Federn in Verbindung mit den 16 Zöllern eingetragen wurden musst du nochmal hin und zahlen.
Das ist Deutschland, super.
Lars
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 28.02.2013 - 17:21 Uhr -
@214 das hatte ich die ja im post 93 schon geschrieben.
Zeige das mal deinem TÜV Menschen dann sollte das doch klar gehen.
Zeige das mal deinem TÜV Menschen dann sollte das doch klar gehen.
Mfg Lars
Bis 14.10.2015:Golf VI GTI EZ 31.03.2011: CSGM, DSG, 4 Türer, RNS510, Bi Xenon mit LED TFL, AHK, GRA, 18" Detroits mit Winterreifen, Kessy, MFU Lenkrad, ......
Ab 15.10.2015: Seat Leon ST FR TDI DSG (der für mich schönere Golf GTD Variant)
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 01.03.2013 - 10:20 Uhr -
Dann probiere ich das so.
Susu
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 11.03.2013 - 16:56 Uhr -
Habe mir jetzt die Ultraleggeras HLT MB in 8x19 Et 45 mit 225/35 R19 bestellt. Lt Gutachten gehen die bis 155 kW problemlos einzutragen.
Ich fahre in meiner GTi aber eingetragene 221 KW.
Brauch ich nun eine Tüv Einzelabnahme? Wenn ja, geht die wohl ohne Probleme über die Bühne?
Ich fahre in meiner GTi aber eingetragene 221 KW.
Brauch ich nun eine Tüv Einzelabnahme? Wenn ja, geht die wohl ohne Probleme über die Bühne?
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 03.04.2013 - 11:24 Uhr -
Hiho
Wie ist das eigentlich wenn man keine legale downpipe (AGA ab turbo, ab kat EWG) hat und man federn und felgen beim TÜV (einzelabnahme) eintragen lassen will.
Kann er das auto stillegen oder irgendwas anderes machen oder einfach sagen er trägt die felgen nicht ein?
Gruß
Markus
Wie ist das eigentlich wenn man keine legale downpipe (AGA ab turbo, ab kat EWG) hat und man federn und felgen beim TÜV (einzelabnahme) eintragen lassen will.
Kann er das auto stillegen oder irgendwas anderes machen oder einfach sagen er trägt die felgen nicht ein?
Gruß
Markus
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kennney
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 04.04.2013 - 17:38 Uhr -
Mal ne Frage.
ich hatte da ja nen Termin ende Januar beim TÜV wegen Eintragung meiner Klappenanlage.
Nun hab ich erst gestern da gelesen, daß auf dem Wisch "unverzüglich Einzutragen" draufsteht.
Mir wurde das auch nicht gesagt, hat mich nur jemand danach gefragt und deswegen hab ich das mal durchgelesen.
MIST!
Nachdem ich aber jetzt so wie so noch auf Unterlagen von meiner Bremsanlage warte, mach ich das dann halt wenn die Papiere da sind.
Kann mir da beim Eintragen in die Papiere jetzt Ärger drohen?!
ich hatte da ja nen Termin ende Januar beim TÜV wegen Eintragung meiner Klappenanlage.
Nun hab ich erst gestern da gelesen, daß auf dem Wisch "unverzüglich Einzutragen" draufsteht.
Mir wurde das auch nicht gesagt, hat mich nur jemand danach gefragt und deswegen hab ich das mal durchgelesen.
MIST!
Nachdem ich aber jetzt so wie so noch auf Unterlagen von meiner Bremsanlage warte, mach ich das dann halt wenn die Papiere da sind.
Kann mir da beim Eintragen in die Papiere jetzt Ärger drohen?!
ED 35 mit netten Features und Extras
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 04.04.2013 - 17:50 Uhr -
Cool bleiben, solange Du die Papiere des TÜV dabei hast, bist Du abgesichert. Habe noch nie die eingetragenen Änderungen in dem Brief berichtigen lassen.
Gruß Frnk
Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 04.04.2013 - 18:02 Uhr -
ist diese per Einzelabnahme (§19.3) eingetragen bzw. abgenommen worden ?, wenn ja, wäre die Aussage in soweit richtig mit der sofortigen Berichtigung der Papiere, oder besteht/bestand ein Teilegutachten (eher nicht bei Klappenanlagen), dann wäre ja eine sog. Anbaubescheinigung durch eine Prüfung nach § 19.2 ausgehändigt worden, in aller Regel reicht es, diese mitzuführen. Bei o.g. Umstand besitzt das Fzg. momentan keine allgem. Betriebserlaubniss und somit nur noch einen bedingten bis keinen Versicherungsschutz, und dürfte in einem Schadensfall/Unfall/Kontrolle usw. teuer werden. Die Folgen sollten aber dahingehend bekannt sein und Ende Jan. sind ja auch schon ein paar Wochen her.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.
Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.
GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.
GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 04.04.2013 - 18:08 Uhr -
Bei der Abnahme meiner Felgen samt Federn sagte mir mein Händler ich bräuchte das nicht direkt nachtragen lassen.
Also, was denn nun ??????
Also, was denn nun ??????
Gruß Frnk
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kennney
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 04.04.2013 - 18:23 Uhr -
Zitat geschrieben von zwei0
ist diese per Einzelabnahme (§19.3) eingetragen bzw. abgenommen worden ?, wenn ja, wäre die Aussage in soweit richtig mit der sofortigen Berichtigung der Papiere
Ja ist per Einzelabnahme eingetragen worden.
Zitat geschrieben von zwei0
Bei o.g. Umstand besitzt das Fzg. momentan keine allgem. Betriebserlaubniss und somit nur noch einen bedingten bis keinen Versicherungsschutz, und dürfte in einem Schadensfall/Unfall/Kontrolle usw. teuer werden. Die Folgen sollten aber dahingehend bekannt sein und Ende Jan. sind ja auch schon ein paar Wochen her.
Falls damit jetzt "nur" die Betriebserlaubnis erloschen ist, dann ist das eben so. Wie gesagt, hab das auch erst gestern gelesen.
soweit ich dann beim Eintragen in die Fahrzeugpapiere (Schein / Brief) dann keine weiteren Probleme bekomme, ist das für mich jetzt vertretbar.
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