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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität

Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.

 
zwei0 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 05.04.2013 - 17:54 Uhr  -  
naja, das ist jetzt deine Art mit dem Umstand umzugehen. Ich würde das nicht so locker sehen und das Ganze schnellst möglich erledigen.
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Ambros 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 05.04.2013 - 18:12 Uhr  -  
Zitat geschrieben von MarkusGTI

Hiho

Wie ist das eigentlich wenn man keine legale downpipe (AGA ab turbo, ab kat EWG) hat und man federn und felgen beim TÜV (einzelabnahme) eintragen lassen will.

Kann er das auto stillegen oder irgendwas anderes machen oder einfach sagen er trägt die felgen nicht ein?

Gruß
Markus


Ein Tüv-Prüfer kann jederzeit die Plakette abkratzen (=stillegen) sobald er etwas (zufällig) erblickt, was nicht regelkonform ist, oder er einen ERHEBLICHEN Mangel am Fahrzeug findet. Dabei ist es egal ob man "...ich hab doch noch fast eineinhalb Jahre Tüv...". Er kann dir sogar die Federn und Felgen solange verweigern, bis du mit einwandfreier Auspuffanlage zurückkommst.
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
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kennney 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 05.04.2013 - 18:59 Uhr  -  
Zitat geschrieben von zwei0

naja, das ist jetzt deine Art mit dem Umstand umzugehen. Ich würde das nicht so locker sehen und das Ganze schnellst möglich erledigen.


Das werde ich ja auch tun. Nur wenn ich jetzt so wie so noch Eintragungspapiere bekomme, dann trage ich doch nicht z.B.am Montag die AGA und am Dienstag die Bremsen ein.
Ich hoffe ja, daß die Papiere bald kommen, falls die bis Mittwoch nicht da sein sollten, dann lass ich das eintragen, auch wenn ich dann 2 mal kosten hab.

ED 35 mit netten Features und Extras :D
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supremer 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 08.04.2013 - 20:37 Uhr  -  
Hab auch mal ne Frage an euch bezüglich Eintragung meiner Tieferlegungsfedern.
Habe derzeit folgende Kombi eingebaut:

Original VW Tieferlegungsfedern (ca. 25-30mm)
18" Charleston 7,5x18 ET51 mit 225er Reifen
Golf 6 GTD
sonst Serie

Die Federn sind jetzt grad eingebaut worden und die Sommerräder habe ich auch noch nie montiert gehabt deswegen kann ich mir jetzt schlecht nen Bild davon machen.
Fahrwerkshöhe ist derzeit VA 350mm und HA 357mm, also nicht wirklich tief aber wenn ich mir vorstelle, dass da dann 225er drauf sind wirds zumindest vorne schon recht eng.
Gabs da bei euch Probleme mit Schleifen (auch in Bezug auf die Schraube in der Radhausschale)?
Das müsste doch eigentlich auch die Dekra bzw. GTÜ eintragen wenn der Rest Serie ist oder?
kostet dann nämlich nur 40€ und Berichtigung der Papiere ist erstmal nicht zwingend erforderlich.
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Seggs 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 08.04.2013 - 20:47 Uhr  -  
Sollte es damit Probleme geben, fresse ich den sprichwörtlichen Besen :D
So isser ja noch voll geländegängig O-)
***

*** in heutiger Zeit...undenkbar.
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supremer 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 08.04.2013 - 20:52 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Seggs

Sollte es damit Probleme geben, fresse ich den sprichwörtlichen Besen :D
So isser ja noch voll geländegängig O-)


Hört sich gut an :D
Naja "Probleme" halt eher dass es bei Kreisfahrt schleif oder so...wenn er halt voll einfedert.
Ich find das für 30er Federn schon recht tief...wenn ich da an meine Golf 4 Zeiten denke...da gings ab 50mm erst richtig los...und da hat immer was geschliffen bis es irgendwann frei war :D
Nee aber hab halt keine Lust hier noch groß was zu machen...Räder rauf und ab zum Tüv...fertig.
Im Prinzip dürfe der beim Einfedern garnicht oder nur sehr knapp an die Schraube kommen.
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Koenigstiger 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 08.04.2013 - 22:19 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Seggs

Sollte es damit Probleme geben, fresse ich den sprichwörtlichen Besen :D
So isser ja noch voll geländegängig O-)


Thomas, du triffst den Nagel auf den Kopf xD Kann dir da nur beipflichten.
Grüße aus em Ländle Ingo

Abgeholt am 14.02.2011 um 14:00 Uhr am Valentinstag :daumen:

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zwei0 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 09.04.2013 - 12:52 Uhr  -  
so gesehen hat er nicht mal annähernd die Tiefe erreicht, die er ca. erreichen sollte, wenn man von den Angaben seitens VW ausgeht. Nimmt man die normale Höhe des GTI/GTD an, die in aller Regel von Nabenmitte bis Kotflügelkante bei ca. 365mm liegt, ist gerade mal eine zusätzliche Tieferlegung von gerade mal 15mm erreicht worden. Nimmt man die Angaben zu einem normalen Golf würde es wiederrum passen. Ich gehe mal davon aus, das es auch so gemeint ist. Bei einem GTD/GTI wiederrum fällt dies natürlich sehr sehr dezent bis kaum auf.
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supremer 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 12.04.2013 - 20:05 Uhr  -  
Zitat geschrieben von zwei0

so gesehen hat er nicht mal annähernd die Tiefe erreicht, die er ca. erreichen sollte, wenn man von den Angaben seitens VW ausgeht. Nimmt man die normale Höhe des GTI/GTD an, die in aller Regel von Nabenmitte bis Kotflügelkante bei ca. 365mm liegt, ist gerade mal eine zusätzliche Tieferlegung von gerade mal 15mm erreicht worden. Nimmt man die Angaben zu einem normalen Golf würde es wiederrum passen. Ich gehe mal davon aus, das es auch so gemeint ist. Bei einem GTD/GTI wiederrum fällt dies natürlich sehr sehr dezent bis kaum auf.


Aktuelle Tiefe ist 350/357mm, was einer Tieferlegung von ca. 15/10mm entspricht ggü. des Seriensportfahrwerks....ergo genau richtig nach den Vorgaben....gibts nix zu meckern !
Bei der Tiefe sieht man die 10-15mm schon sehr deutlich...hätte ich vorher nicht geglaubt.
Von daher ist meine Frage garnicht so unberechtigt gewesen....ein Auto federt ja auch ein bei Belastung und selbst bei dieser geringen Tieferlegung kann das zum Schleifen führen...manche Prüfer nehmen das sehr genau....alles schon erlebt.
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freakenstein 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 13.04.2013 - 02:17 Uhr  -  
Zitat geschrieben von zwei0

ist diese per Einzelabnahme (§19.3) eingetragen bzw. abgenommen worden ? (...), dann wäre ja eine sog. Anbaubescheinigung durch eine Prüfung nach § 19.2 ausgehändigt worden, in aller Regel reicht es, diese mitzuführen.


Falsch. Es ist genau anders herum:

Begutachtungen gemäß §19 Abs. 3 StVZO (Teilabnahme/Anbauprüfung)
Die meisten nachträglich am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen sind meldepflichtig. Das bedeutet, die Veränderung muss in den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.

Wenn für die Änderung ein Teilegutachten (TG) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt, können Sachverständigen Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durchführen, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Wenn die Zuordnung des TG bzw. der ABE zum jeweiligen Fahrzeugtyp zutrifft und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden, bestätigt der Sachverständige schriftlich den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die beigebrachten Gutachten und/oder ABEs in den allermeisten Fällen auf Basis eines ansonsten komplett serienmäßigen Fahrzeugs erstellt wurden. Sobald weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden (egal ob bereits eingetragen oder nicht), ist eine Eintrag nach §19 Abs. 3 meist nicht mehr möglich.

Eine unverzügliche Eintragung der geänderten Fahrzeugdaten in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im TG oder der ABE gefordert wird. Ansonsten genügt es, die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugschein mitzuführen. Die Eintragung kann dann später erfolgen, wenn sich die Straßenverkehrsbehörde („Zulassungsstelle“) wieder mit den Fahrzeugpapieren befassen muss, also z.B. bei einer Ummeldung oder bei einem Halterwechsel. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist damit "zurückgestellt".

Diese Eintragungen nach §19.3 darf jeder Prüfingenieur (PI) in jeder zugelassenen Prüfstelle machen, also TÜV, Dekra, GÜS, KÜS, KTÜ und wie sie alle heissen.

Begutachtungen gemäß §19 (2) StVZO in Verbindung mit §21 (Einzelabnahme)
Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein (gültiges) Teilegutachten bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß §19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären.

Die Eintragung muß nach der Abnahme durch die Straßenverkehrsbehörde („Zulassungsstelle“) in die Fahrzeugpapiere erfolgen, und zwar "unverzüglich".

Einzelabnahmen dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) einer Hauptprüfstelle durchführen. Die vom KBA zugelassenen Hauptprüfstellen hat in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur der Dekra.
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