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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität
Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.
Lars
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.05.2013 - 07:16 Uhr -
Nach welchen Maßstäben die welche Größe eintragen ist mir nicht ganz klar. Denn der Golf 6 GTI darf ja auch 16" Räder fahren und im Schein stehen die 6x17" mit 205/50 R17 Reifen.
Mfg Lars
Bis 14.10.2015:Golf VI GTI EZ 31.03.2011: CSGM, DSG, 4 Türer, RNS510, Bi Xenon mit LED TFL, AHK, GRA, 18" Detroits mit Winterreifen, Kessy, MFU Lenkrad, ......
Ab 15.10.2015: Seat Leon ST FR TDI DSG (der für mich schönere Golf GTD Variant)
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.05.2013 - 16:37 Uhr -
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Eintragung von Federn von H & R. Ich selbst habe schon Felgen eingetragen und habe jetzt die Federn in Rad-Fahrwerkskombination eingetragen bekommen. Jetzt muss ich den Fahrzeugschein umschreiben lassen ( Federn mit eintragen lassen ). Leider hatte ich den Brief nicht dabei, da die Frau in der Zulassungsstelle gesagt hat, im Fahrzeugschein Zeile 17 steht ein K drin, muss ich diesen Brief mitnehmen, da es sich zu einem A ändert, wenn im Brief auch ein K drin steht. was soll dies auf sich haben? Was steht bei euch im Brief und Fahrzeugschein unter Zeile 17 ? Der Tüvprüfer hat einen Zettel ausgestellt, wo er sich mit den Federn auf ein weiteres Gutachten bezieht und dies steht unter dem Zeilenname " zusätzliche bescheinigungen " oder so ähnlich.
ich habe mal eine Frage bezüglich der Eintragung von Federn von H & R. Ich selbst habe schon Felgen eingetragen und habe jetzt die Federn in Rad-Fahrwerkskombination eingetragen bekommen. Jetzt muss ich den Fahrzeugschein umschreiben lassen ( Federn mit eintragen lassen ). Leider hatte ich den Brief nicht dabei, da die Frau in der Zulassungsstelle gesagt hat, im Fahrzeugschein Zeile 17 steht ein K drin, muss ich diesen Brief mitnehmen, da es sich zu einem A ändert, wenn im Brief auch ein K drin steht. was soll dies auf sich haben? Was steht bei euch im Brief und Fahrzeugschein unter Zeile 17 ? Der Tüvprüfer hat einen Zettel ausgestellt, wo er sich mit den Federn auf ein weiteres Gutachten bezieht und dies steht unter dem Zeilenname " zusätzliche bescheinigungen " oder so ähnlich.
Egal, ob du einen Inch oder eine Meile Vorsprung hast, gewonnen ist gewonnen
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.05.2013 - 17:52 Uhr -
Früher hiess es Brief und Schein, Heute heisst es Zulassungsbescheinigung I und II.
Bleiben wir also bei der Wortwahl "Brief und Schein"
Brief und Schein müssen Inhaltlich -was Fahrzeugdaten betrifft- identisch sein.
hier gilt: wenn ein x ein u wird, muss dies in allen Papieren geändert werden.
EDIT: habe dies gefunden:
Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis
Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende
Merkmal zur Betriebserlaubnis ein:
K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
konform
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
nicht konform
E = Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen
zugelassen
Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat
In Zukunft immer ALLE FahrzeugPapiere mit aufs Amt nehmen, erspart unnötige Rennerei.
Bleiben wir also bei der Wortwahl "Brief und Schein"
Brief und Schein müssen Inhaltlich -was Fahrzeugdaten betrifft- identisch sein.
hier gilt: wenn ein x ein u wird, muss dies in allen Papieren geändert werden.
EDIT: habe dies gefunden:
Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis
Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende
Merkmal zur Betriebserlaubnis ein:
K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
konform
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
nicht konform
E = Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen
zugelassen
Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat
In Zukunft immer ALLE FahrzeugPapiere mit aufs Amt nehmen, erspart unnötige Rennerei.
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.05.2013 - 18:11 Uhr von Ambros.
planetdriver
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.05.2013 - 18:20 Uhr -
@quorle:
Bist du sicher, dass du die Federn jetzt eintragen MUSST? Was steht diesbezüglich in der Bescheinigung über die Abnahme (Genauer Wortlaut)?
Matthias
Bist du sicher, dass du die Federn jetzt eintragen MUSST? Was steht diesbezüglich in der Bescheinigung über die Abnahme (Genauer Wortlaut)?
Matthias
VCDS Codierungen in Krefeld und Umgebung sowie Wittstock/Dosse (PLZ 16909)
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.05.2013 - 16:50 Uhr -
Da steht: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (=Mehrzahl) ist unverzüglich erforderlich...
Da hätte man mit ALLEN Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle gehen müssen. dumm gelaufen.
Auch wenn behördendeutsch manchmal unverständlich ist. Da steht nix von ---Zulassungsbescheinigung-eins berichtigen--- oder ---zulassungsbescheinigung-zwei berichtigen---.
am besten immer alles mitnehmen. zul-1; zul-2; und COC-Blatt. (und um Sicher zu gehen, Alle ABE und Gutachten und Bescheinigungen dabei haben), [auch wenn man nur die adresse ändern will. wer weiss, welcher sachbearbeiter welchen arbeitseifer hat, und einen neuen schein nicht einfach "kopiert" und neue adresse einfügt, sondern ihn anhand der Gutachten komplett neu ausstellt]
Da hätte man mit ALLEN Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle gehen müssen. dumm gelaufen.
Auch wenn behördendeutsch manchmal unverständlich ist. Da steht nix von ---Zulassungsbescheinigung-eins berichtigen--- oder ---zulassungsbescheinigung-zwei berichtigen---.
am besten immer alles mitnehmen. zul-1; zul-2; und COC-Blatt. (und um Sicher zu gehen, Alle ABE und Gutachten und Bescheinigungen dabei haben), [auch wenn man nur die adresse ändern will. wer weiss, welcher sachbearbeiter welchen arbeitseifer hat, und einen neuen schein nicht einfach "kopiert" und neue adresse einfügt, sondern ihn anhand der Gutachten komplett neu ausstellt]
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 08.05.2013 - 16:54 Uhr von Ambros.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.05.2013 - 17:20 Uhr -
Ja das habe ich auch gemerkt. aber wer es nicht im kopf hat, der hat es in den beinen. eine frage hab ich noch wie lange habe ich zeit dies eintragen zu lassen? Und was passiert wenn mich die grünen freunde aufhalten und ich dies noch nicht berichtigen habe lassen?
Egal, ob du einen Inch oder eine Meile Vorsprung hast, gewonnen ist gewonnen
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.05.2013 - 17:30 Uhr -
Ein Gesetz für die Bezeichnung "unverzüglich" gibt es dafür nicht. aber innerhalb der nächsten Wochen sollte es schon passieren. Der Staat gibt den Bürgern schon die Zeit, der bürger kann ja schliesslich auch nur während der Ämteröffnungszeiten hin, oder muss evtl Urlaub beantragen, usw...
Bis dahin musst deine Papiere ALLE im Auto mitführen.
Ich durfte mal fast nen Monat ohne vorderes Nummernschild herumfahren. Solange hat die Polizei gebraucht, um es zu finden und mir per Post wieder zuzuschicken (herumfliegende Teile auf der Autobahn führten zu Verlust)....ich hab zwar am schluss nen schnellhefter voll bescheinigungen gehabt von den vielen kontrollen, die ich über mich ergehen lassen musste (jeder polizeibezirk hat natürlich eine EIGENE Erlaubnis ausgestellt). aber da ich die erlaubnis von der allerersten Polizei mitführte, und sich alle weiteren kontrollen danach richteten, war ausser Zeitverlust und gute gespräche mit kontrollierenden beamten nix weiter. wie lange ich noch ohne fahren hätte dürfen, wusste niemand. Wäre es nicht mehr auffindbar gewesen, hätte ich mein Auto komplett neu zulassen müssen. (neues Nummernschild, altes Nummernschild käme auf den INDEX, damit es, sollte es jemand finden, nicht zu Straftaten verwendet werden kann)
Bis dahin musst deine Papiere ALLE im Auto mitführen.
Ich durfte mal fast nen Monat ohne vorderes Nummernschild herumfahren. Solange hat die Polizei gebraucht, um es zu finden und mir per Post wieder zuzuschicken (herumfliegende Teile auf der Autobahn führten zu Verlust)....ich hab zwar am schluss nen schnellhefter voll bescheinigungen gehabt von den vielen kontrollen, die ich über mich ergehen lassen musste (jeder polizeibezirk hat natürlich eine EIGENE Erlaubnis ausgestellt). aber da ich die erlaubnis von der allerersten Polizei mitführte, und sich alle weiteren kontrollen danach richteten, war ausser Zeitverlust und gute gespräche mit kontrollierenden beamten nix weiter. wie lange ich noch ohne fahren hätte dürfen, wusste niemand. Wäre es nicht mehr auffindbar gewesen, hätte ich mein Auto komplett neu zulassen müssen. (neues Nummernschild, altes Nummernschild käme auf den INDEX, damit es, sollte es jemand finden, nicht zu Straftaten verwendet werden kann)
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 08.05.2013 - 17:40 Uhr von Ambros.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.05.2013 - 18:25 Uhr -
Moin, habe soeben meinem Edition 35 ein paar neue Felgen gegönnt.
Frage mich jetzt ob ich diese Eintragen lassen muss. Sie haben die gleichen Dimensionen wie original Felge. Und selbst diese sind im fahrzeugschein ja nicht eingetragen. Sondern nur 205/50 R17 93W
Denke mal das diese das Mindestmaß angeben.
Bitte um Rat. Danke im vorraus
Frage mich jetzt ob ich diese Eintragen lassen muss. Sie haben die gleichen Dimensionen wie original Felge. Und selbst diese sind im fahrzeugschein ja nicht eingetragen. Sondern nur 205/50 R17 93W
Denke mal das diese das Mindestmaß angeben.
Bitte um Rat. Danke im vorraus
"Die Tränen der Ergriffenheit müssen waagrecht zum Ohr hin abfließen"
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.05.2013 - 18:43 Uhr -
Jeder hat 3 Bescheinigungen:
Zulassungsb. 1
Zulassungsb. 2
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=COC)
Bei allen 3 gilt:
-alles lesen, auch Rückseiten und zusätzliche Bemerkungen (zeile22).
-Seit Abschaffung von "Brief und Schein" stehen nur noch die kleinsten ab-Werk-möglichen-Rad-Reifen-grössen drin. Weitere montierte Grössen ab Werk (=bestellte Sonderausstattung) stehen in den zusätzlichen Bemerkungen oder/und in der COC.
Zulassungsb. 1
Zulassungsb. 2
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=COC)
Bei allen 3 gilt:
-alles lesen, auch Rückseiten und zusätzliche Bemerkungen (zeile22).
-Seit Abschaffung von "Brief und Schein" stehen nur noch die kleinsten ab-Werk-möglichen-Rad-Reifen-grössen drin. Weitere montierte Grössen ab Werk (=bestellte Sonderausstattung) stehen in den zusätzlichen Bemerkungen oder/und in der COC.
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 08.05.2013 - 18:48 Uhr von Ambros.
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