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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität
Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.03.2014 - 09:39 Uhr -
Kommt auf die Felgengröße/-breite drauf an und die ET. Am Besten noch ein Vergleichsgutachten suchen, da steht ja drin, ob Änderungen notwendig sind. Das sollte reichen.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.03.2014 - 11:40 Uhr -
Zitat geschrieben von bluewolf
Kommt auf die Felgengröße/-breite drauf an und die ET. Am Besten noch ein Vergleichsgutachten suchen, da steht ja drin, ob Änderungen notwendig sind. Das sollte reichen.
Danke!
Die ET bei den Mercedesfelgen ist etwas höher. Im Bereich von ET60. Das sollte aber ja kein Problem sein da ich mit Spurplatten die ET ohne Probleme anpassen könnte.
Lars
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.03.2014 - 17:29 Uhr -
Hallo,
da ich noch keine Sommerfelge habe bin ich am schauen was ich nehme.
Die Sparco Assetto Gara 8x18" ET48 steht momentan hoch im Kurs bei mir.
Jetzt habe ich mir das Gutachen angeschaut.
Abnahme nach § 19.3, bedeutet bei einer Prüfstelle abnehmen lassen und dann bei Gelegenheit oder bei der nächsten Bearbeitung der Fahrzeugpapiere eintragen lassen, so wie die Eibachfedern auch?
Dann steht unter den Kürzeln K1a und K2b das ich die Radhäuser ausstellen muß oder dauerhafte Anbauteile (so wie es der Golf R warscheinlich hat) anbringen muß für eine Radabdeckung. Ist das wirklich nötig? Die Felge kommt doch nur 9 mm weiter raus als die Detroit Felgen. Kann der Prüfer sich auf dieses berufen und eine Abnahme ablehnen?
da ich noch keine Sommerfelge habe bin ich am schauen was ich nehme.
Die Sparco Assetto Gara 8x18" ET48 steht momentan hoch im Kurs bei mir.
Jetzt habe ich mir das Gutachen angeschaut.
Abnahme nach § 19.3, bedeutet bei einer Prüfstelle abnehmen lassen und dann bei Gelegenheit oder bei der nächsten Bearbeitung der Fahrzeugpapiere eintragen lassen, so wie die Eibachfedern auch?
Dann steht unter den Kürzeln K1a und K2b das ich die Radhäuser ausstellen muß oder dauerhafte Anbauteile (so wie es der Golf R warscheinlich hat) anbringen muß für eine Radabdeckung. Ist das wirklich nötig? Die Felge kommt doch nur 9 mm weiter raus als die Detroit Felgen. Kann der Prüfer sich auf dieses berufen und eine Abnahme ablehnen?
Mfg Lars
Bis 14.10.2015:Golf VI GTI EZ 31.03.2011: CSGM, DSG, 4 Türer, RNS510, Bi Xenon mit LED TFL, AHK, GRA, 18" Detroits mit Winterreifen, Kessy, MFU Lenkrad, ......
Ab 15.10.2015: Seat Leon ST FR TDI DSG (der für mich schönere Golf GTD Variant)
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Lars
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.03.2014 - 17:52 Uhr -
Die Seriengröße, 225/40 R18, die habe ich noch liegen, sind gut und will ich weiter fahren. Das ist im Gutachten auch auf die Größe bezogen, andere haben mehr Auflagen.
Mfg Lars
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.03.2014 - 17:55 Uhr von Lars.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.03.2014 - 18:08 Uhr -
Hiho
Hab die felgen mit der Reifengröße eingetragen inkl. DCC mit H&R federn und der prüfer wollte nix zusätzlich haben.
Ohne Probleme eingetragen bekommen
Gruß
Markus
Hab die felgen mit der Reifengröße eingetragen inkl. DCC mit H&R federn und der prüfer wollte nix zusätzlich haben.
Ohne Probleme eingetragen bekommen
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Gruß, Markus
Lars
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.03.2014 - 18:22 Uhr -
Denke auch das dieses Format eigendlich noch keine Änderungen bedarf außer Schraube raus und evtl. Lasche umlegen.
Werde aber dann vor dem Kauf einmal kurz mit dem Prüfer von der GTÜ sprechen was er sagt und dann dort abnehmen lassen.
Werde aber dann vor dem Kauf einmal kurz mit dem Prüfer von der GTÜ sprechen was er sagt und dann dort abnehmen lassen.
Mfg Lars
Bis 14.10.2015:Golf VI GTI EZ 31.03.2011: CSGM, DSG, 4 Türer, RNS510, Bi Xenon mit LED TFL, AHK, GRA, 18" Detroits mit Winterreifen, Kessy, MFU Lenkrad, ......
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 07.03.2014 - 20:51 Uhr -
das funktioniert problemlos ohne Anpassungen. Hatten letzte Woche erst an einem GTD mit 02er Eibach Federn und 8x18 ET 48 Rial Felgen eingetragen. Momentan nutzt dieser auch noch 5er Platten an der HA, funktioniert auch noch weitesgehend, mehr dürfte aber wiederrum nicht sein.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.
Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.
GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
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Lars
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.03.2014 - 10:38 Uhr -
das es passen wird habe ich auch keine Bedenken.
Mir ging es halt eher dadrum ab die Prüfer sich auf das Gutachten berufen werden und die Bearbeung der Radlaüfe haben wollen, ob nötig oder nicht.
Deshalb werde ich vor dem Kauf kurz einmal zum GTÜ fahren und fragen, kann ja nicht schaden.
Um nochmal auf meine andere Frage zurück zukommen:
"Abnahme nach § 19.3, bedeutet bei einer Prüfstelle abnehmen lassen und dann bei Gelegenheit oder bei der nächsten Bearbeitung der Fahrzeugpapiere eintragen lassen, so wie die Eibachfedern auch?"
Sehe ich das richtig das die Eintragung in die Papiere nicht unmittelbar geschehen muß?
Mir ging es halt eher dadrum ab die Prüfer sich auf das Gutachten berufen werden und die Bearbeung der Radlaüfe haben wollen, ob nötig oder nicht.
Deshalb werde ich vor dem Kauf kurz einmal zum GTÜ fahren und fragen, kann ja nicht schaden.
Um nochmal auf meine andere Frage zurück zukommen:
"Abnahme nach § 19.3, bedeutet bei einer Prüfstelle abnehmen lassen und dann bei Gelegenheit oder bei der nächsten Bearbeitung der Fahrzeugpapiere eintragen lassen, so wie die Eibachfedern auch?"
Sehe ich das richtig das die Eintragung in die Papiere nicht unmittelbar geschehen muß?
Mfg Lars
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GT/E
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 08.03.2014 - 12:49 Uhr -
Siehst du richtig, aber solange bis die Änderung noch nicht im Schein eingetragen ist musst du das Gutachten nach § 19.3 immer mitführen.
Eine Eintrag kostest bei uns 11,-€ und sieht meiner Meinung nach immer "amtlicher" aus als den Beamten zig einzelne Gutachten bzw. ABE´s vorzulegen.
Eine Eintrag kostest bei uns 11,-€ und sieht meiner Meinung nach immer "amtlicher" aus als den Beamten zig einzelne Gutachten bzw. ABE´s vorzulegen.
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