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Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen
Erfahrungen? Vorschläge? Geräte? Halterungen?
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 23:16 Uhr -
Dann ist ja alles paletti
Wenn dann brauch ich die Aufnahemn ja nur wenns rappelt.
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A pizza a day keeps the doctor away!
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 12.08.2014 - 23:16 Uhr von Thecore21.
wHiTeCaP
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 23:47 Uhr -
Dann darfst du sie aber nicht verwenden. Genau darum ging es ja hier jetzt. Die Weitergabe an Dritte schließt die Polizei mit ein.
Oder will man den möglichen Unfallverursacher unkenntlich machen und dann zur Polizei damit?!?
Oder will man den möglichen Unfallverursacher unkenntlich machen und dann zur Polizei damit?!?
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 26.08.2014 - 11:05 Uhr -
Ich habe das Ganze so verstanden, dass es grundsätzlich erlaubt ist, Videos zu machen, solange die nicht weiter verbreitet/veröffentlicht werden. Das heißt, wenn ich aus Spaß an der Freude den Straßenverkehr filme und alles bei mir auf der Festplatte bleibt, ist alles okay.
Wenn ich diese Aufnahmen veröffentlichen würde, wäre das verboten, weil die Aufgenommenen ja keine Zustimmung gegeben haben, so wie es ja auch mit Fotos von Fremden ist. Dewegen geht das wilde Filmen und willkürliche anzeigen von anderen Fahrern gottseidank auch nicht, weil nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
Jetzt der Clou:
Heißt, wenn ich aufnehme, nichts veröffentliche und die entscheidende Sequenz als Beweis vorbringe, wird dieser berücksichtigt. Somit erfüllt die Dashcam ihren Zweck.
Oder habe ich einen Denkfehler drin
Wenn ich diese Aufnahmen veröffentlichen würde, wäre das verboten, weil die Aufgenommenen ja keine Zustimmung gegeben haben, so wie es ja auch mit Fotos von Fremden ist. Dewegen geht das wilde Filmen und willkürliche anzeigen von anderen Fahrern gottseidank auch nicht, weil nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
Jetzt der Clou:
Heißt, wenn ich aufnehme, nichts veröffentliche und die entscheidende Sequenz als Beweis vorbringe, wird dieser berücksichtigt. Somit erfüllt die Dashcam ihren Zweck.
Oder habe ich einen Denkfehler drin
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 26.08.2014 - 11:21 Uhr -
Es kommt auf den Richter drauf an. Nur weil es einer gemacht hat, heißt das noch lange nicht das alle anderen Richter das auch so sehen.
Gruß Mark
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Heckwischer entfernt
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CFD Carbon Spiegelkappen, CFD Carbon Frontlippe, CFD Carbon Diffusor
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 18.10.2014 - 15:32 Uhr -
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 18.10.2014 - 16:20 Uhr -
Und wieder ist es eindeutig:
"Wer das Verkehrsgeschehen filmt, um das Video später ins Internet zu stellen oder auch der Poizei zur Verfügung zu stellen ..."
"Das Gericht hatte festgestellt, das Videos vom Verkehrsgeschehen nicht mit der Absicht gedreht werden dürfen, sie später etwa in einem Internetportal hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu übergeben."
-> Solange du das nicht machst, alles gut. -> Im Falle eines Unfalls darfst du als Rückschluss dann trotzdem das Material nutzen, da du ja nicht vorher di Absicht hattest es zu veröffentlichen oder der Polizei zu geben.
"Wer das Verkehrsgeschehen filmt, um das Video später ins Internet zu stellen oder auch der Poizei zur Verfügung zu stellen ..."
"Das Gericht hatte festgestellt, das Videos vom Verkehrsgeschehen nicht mit der Absicht gedreht werden dürfen, sie später etwa in einem Internetportal hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu übergeben."
-> Solange du das nicht machst, alles gut. -> Im Falle eines Unfalls darfst du als Rückschluss dann trotzdem das Material nutzen, da du ja nicht vorher di Absicht hattest es zu veröffentlichen oder der Polizei zu geben.
pesti
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 18.10.2014 - 17:03 Uhr -
Und wozu hat man dann eine Dashcam im Auto? Einfach zum Spaß, weil das Fernsehprogramm so schlecht ist?
Gruss Stefan
Golf VI GTI 2,0 TSI 155 kW (210 PS), 6-Gang, Bj. 05/2010 * Deep Black Perleffekt (schwarz) metallic * Rückfahrkamera * Spiegelpaket *
RCD 510 mit CD Wechsler * Regensensor * Tempomat * getönte Scheiben * Tagesfahrlicht mit Assistenzfahrlicht * 18" Detroit
Original Zustand * Vorhaben: KEINE *
Mein GTI
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 18.10.2014 - 19:01 Uhr -
Wenn dein Unfallgegner einen Beifahrer hat und du nicht und keine Wahrheitsgemässe Aussage macht. Dafür hat man eine Dashcam!
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 19.10.2014 - 09:03 Uhr -
Zitat geschrieben von koaschten
Wenn dein Unfallgegner einen Beifahrer hat und du nicht und keine Wahrheitsgemässe Aussage macht. Dafür hat man eine Dashcam!
und weil viel zu schnell Aussage gegen Aussage steht und man dann Pech haben kann und trotz Unschuld eine Teilschuld bekommt.
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