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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität
Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 22.08.2015 - 06:52 Uhr -
Bei mir wurden Fahrwerk und Felgen nach zwei Jahren durch die Zulasssungsstelle in den Kfz Schein eingetragen.
Auf der Bescheinigung vom TÜV steht auch nirgends eine zeitliche Begrenzung oder Gültigkeit. Daher gilt meiner Meinung nach die Eintragung immer solange keine erneute Änderung die alte Eintragung wieder ändert oder beeinflusst.
Auf der Bescheinigung vom TÜV steht auch nirgends eine zeitliche Begrenzung oder Gültigkeit. Daher gilt meiner Meinung nach die Eintragung immer solange keine erneute Änderung die alte Eintragung wieder ändert oder beeinflusst.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 22.08.2015 - 07:49 Uhr -
In meinen Eintragungen steht auch nicht von irgendeinr zeitlichen Begrenzung. Die können ja auch nicht von mir verlangen das ich mir extra nen Tag Urlaub nehme nur um bei der Zulassungsstelle auch mal dran zu kommen
Gruß Marc
"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 22.08.2015 - 08:39 Uhr -
Zitat geschrieben von Supernovae
Hi!
Wollte mal fragen, ab wann die TÜV/Dekra Einzelabnahme "verfällt".
Geschrieben steht zwar meist "unverzügliche Berichtigung", aber das definiert für sich genommen noch nicht die Haltbarkeit des Gutachtens.
Wäre schön, wenn jemand über Spekulation hinausgehende Infos hat, wie z.Bsp. einen vergleichbaren Fall, bei dem er nach, sagen wir 1 Jahr, alles hat eintragen lassen bei der Zulassungsstelle.
Steht, zumindest auf den DEKRA Protokollen, auf der Rückseite des Gutachtens. Gültigkeit des Gutachtens bei einer 21er sind 18 Monate.
Wie lange die Zulassungsstelle die Gutachten anerkennt ist aber unterschiedlich. Bei uns z.B. kannst du nach 4 Wochen wieder abtreten.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 22.08.2015 - 11:44 Uhr -
Moin moin.
Fakt ist das bei einer technischen Änderung nach §21 bzw. §19.2 (nur durch die TÜV,s in den alten Bundesländern und durch DEKRA in den neuen Bundesländern, in Berlin TÜV und DEKRA) die Betriebserlaubnis erst wieder hergestellt ist, wenn alles durch die Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen ist. Daher steht bei diesen Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis das die Änderung unverzüglich einzutragen ist (unverzüglich 2-4 Wochen).
Technische Änderungen sind in der Regel Kombinationen von Änderungen (also Felgen in Kombination mit Fahrwerk und Spurplatten, Motorumbauten, Eigenbau Auspuffanlage u.s.w.)
Bei DEKRA steht tatsächlich hinten eine 18 monatige Gültigkeit drauf. Manche Zulassungsstellen lassen einen abtreten, wenn das Gutachten schon vor drei Jahren gemacht wurde.
Außerdem kann der Prüfer bei der Hauptuntersuchung das Fahrzeug durchfallen lassen, weil er die Übereinstimmung von Fahrzeugschein und Fahrzeug überprüfen muss. Hat man keine gültige HU mehr, kann man auch nichts bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Ein gutes Beispiel: nicht eingetragenen Gasanlage.
Die zweite Sache sind die Änderungsabnahmen nach §19.3. Das sind dann einzelne Dinge die am Fahrzeug geändert werden, also wo keine gegenseitige Beeinflussung auftreten kann (nur Felgen, oder nur Fahrwerk, Spoiler, Minikat). Diese dürfen von allen Prüforganisationen (TÜV,s, DEKRA, GTÜ, KÜSS, FSP u.s.w) durchgeführt werden. Diese Dokumente können dann auch nur mitgeführt werden. Sie müssen in der Regel erst bei der nächsten Befassung (Halterwechsel, Ummeldung) durch die Zulassungsstelle eingetragen werden. Außer es geht dabei um Abgase. Von Euro1 auf Euro2 dann muss das auch unverzüglich eingetragen werden.
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende
Fakt ist das bei einer technischen Änderung nach §21 bzw. §19.2 (nur durch die TÜV,s in den alten Bundesländern und durch DEKRA in den neuen Bundesländern, in Berlin TÜV und DEKRA) die Betriebserlaubnis erst wieder hergestellt ist, wenn alles durch die Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen ist. Daher steht bei diesen Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis das die Änderung unverzüglich einzutragen ist (unverzüglich 2-4 Wochen).
Technische Änderungen sind in der Regel Kombinationen von Änderungen (also Felgen in Kombination mit Fahrwerk und Spurplatten, Motorumbauten, Eigenbau Auspuffanlage u.s.w.)
Bei DEKRA steht tatsächlich hinten eine 18 monatige Gültigkeit drauf. Manche Zulassungsstellen lassen einen abtreten, wenn das Gutachten schon vor drei Jahren gemacht wurde.
Außerdem kann der Prüfer bei der Hauptuntersuchung das Fahrzeug durchfallen lassen, weil er die Übereinstimmung von Fahrzeugschein und Fahrzeug überprüfen muss. Hat man keine gültige HU mehr, kann man auch nichts bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Ein gutes Beispiel: nicht eingetragenen Gasanlage.
Die zweite Sache sind die Änderungsabnahmen nach §19.3. Das sind dann einzelne Dinge die am Fahrzeug geändert werden, also wo keine gegenseitige Beeinflussung auftreten kann (nur Felgen, oder nur Fahrwerk, Spoiler, Minikat). Diese dürfen von allen Prüforganisationen (TÜV,s, DEKRA, GTÜ, KÜSS, FSP u.s.w) durchgeführt werden. Diese Dokumente können dann auch nur mitgeführt werden. Sie müssen in der Regel erst bei der nächsten Befassung (Halterwechsel, Ummeldung) durch die Zulassungsstelle eingetragen werden. Außer es geht dabei um Abgase. Von Euro1 auf Euro2 dann muss das auch unverzüglich eingetragen werden.
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende
Golf 6 GTI Edition 35
bestellt am 26.11.2011
Erstzulassung am 03.03.2012
weitere aktuelle Fahrzeuge: Golf 3 VR6, Golf 3 Savoy, Golf 2 G60 Syncro
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 22.08.2015 - 14:06 Uhr -
Also ich hab mein Fahrwerk, Räder und wahlweise Spurplatten alles zusammen vom TÜV Hessen nach § 19.3 eintragen lassen. Da für alle Änderungen ein Teilegutachten nach § 19.3 vorlag brauchte laut TÜV Ingenieur auch nur eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus nach § 19.3 gemacht werden.
Dadurch musste die ganze Sache auch nicht zur Bündelungsstelle nach Fulda und die Dame von der Zulassungsstelle war auch froh das das ganze nicht auch noch nach Fulda muss.
Dadurch musste die ganze Sache auch nicht zur Bündelungsstelle nach Fulda und die Dame von der Zulassungsstelle war auch froh das das ganze nicht auch noch nach Fulda muss.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 23.08.2015 - 09:10 Uhr -
Da hat der Prüfer nen groben Fehler gemacht und die Auflagen im Teilegutachten nicht beachtet. Ein Teilegutachten gilt immer NUR dann wenn der Rest am Auto original ist oder die angebauten Teile sich nicht bedingen. Gut für dich, erstmal. Wenn das allerdings einem profilierungssüchtigen Polizisten bei ner Kontrolle auffällt kannst du ein Problem bekommen.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 23.08.2015 - 09:55 Uhr -
War erst im Juni zur HU nach drei Jahren und der TÜV Prüfer (ein anderer der nicht die Eintragung gemacht hat) hat auch die Veränderungen am Auto mit dem KFZ Schein verglichen und für ok befunden.
Kenn ich auch von Bekannten das z.B. Fahrwerk und andere Räder zusammen nur nach § 19.3 eingetragen werden und gut ist. Danach Eintragung in den KFZ Schein und man kann dann erstmal nich mehr feststellen nach welchen Paragraph die Abnahme erfolgte. Es wird doch immer nur kontrolliert ob die Änderungen überhaupt eingetragen sind und nicht hinterfragt nach welchen Rechtsgrundlagen dies erfolgte.
Die meisten lassen sowieso nicht ihre oft wechselnden Räder und Fahrwerke eintragen.
Kenn ich auch von Bekannten das z.B. Fahrwerk und andere Räder zusammen nur nach § 19.3 eingetragen werden und gut ist. Danach Eintragung in den KFZ Schein und man kann dann erstmal nich mehr feststellen nach welchen Paragraph die Abnahme erfolgte. Es wird doch immer nur kontrolliert ob die Änderungen überhaupt eingetragen sind und nicht hinterfragt nach welchen Rechtsgrundlagen dies erfolgte.
Die meisten lassen sowieso nicht ihre oft wechselnden Räder und Fahrwerke eintragen.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 23.08.2015 - 10:05 Uhr -
Ich hatte auch mal Felgen und Verbindung mit Fahrwerk in Hessen nach 19.3 eintragen lassen.
Ein anderer Prüfer hat dann die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als er die Eintragung gesehen hat !
Da wurde einfach das Fahrwerk einzeln und die Räder einzeln eingetragen, aber nicht in Verbindung, wie es richtig gewesen wäre.
Seit dem lasse ich sowas immer in Thürigen nach 21 eintragen, schicke es dann in Hessen nach Fulda und alles hat seine Richtigkeit.
Gerade in Hessen ist das leider so eine Sache mit den Eintragungen.
Ein anderer Prüfer hat dann die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als er die Eintragung gesehen hat !
Da wurde einfach das Fahrwerk einzeln und die Räder einzeln eingetragen, aber nicht in Verbindung, wie es richtig gewesen wäre.
Seit dem lasse ich sowas immer in Thürigen nach 21 eintragen, schicke es dann in Hessen nach Fulda und alles hat seine Richtigkeit.
Gerade in Hessen ist das leider so eine Sache mit den Eintragungen.
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 23.08.2015 - 12:07 Uhr -
Vielen Dank für die Antworten und Erklärungen!
Aber es ist doch eine Frechheit, wenn bei dem DEKRA-Gutachten 18Mo Gültigkeit draufsteht, dass dies dann von der Zulassungsstelle ignoriert wird!
Niemand sagt, dass man das Auto nach der Abnahme noch fahren MUSS. Beispiel: Änderung FW+Felgen --> DEKRA 21er --> Unfall gehabt (ohne das Auto) und fährt halbes Jahr nirgends hin --> fährt danach mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle.
Aber das sind dann bestimmt wieder die frustrierten Schreibtisch"polizisten" dort, die ein Bisschen dem Geltungsbedürfnis beikommen wollen
Aber es ist doch eine Frechheit, wenn bei dem DEKRA-Gutachten 18Mo Gültigkeit draufsteht, dass dies dann von der Zulassungsstelle ignoriert wird!
Niemand sagt, dass man das Auto nach der Abnahme noch fahren MUSS. Beispiel: Änderung FW+Felgen --> DEKRA 21er --> Unfall gehabt (ohne das Auto) und fährt halbes Jahr nirgends hin --> fährt danach mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle.
Aber das sind dann bestimmt wieder die frustrierten Schreibtisch"polizisten" dort, die ein Bisschen dem Geltungsbedürfnis beikommen wollen
Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 23.08.2015 - 13:32 Uhr -
Gibt schon noch Schreibtischtäter die das bis zu 18 Monaten eintragen aber das ist, wegen dem Passus "UNVERZÜGLICH", sehr selten.
Das Beste ist immernoch abnehmen lassen und innerhalb von 1-2 Wochen eintragen lassen. Muss man ja nichtmal selber machen, kann ja auch die Oma der der Opa mit ner Vollmacht machen.
Ich schicke da immer meine Großcousine ins Rennen. Die hat mit 72 Jahren mehr als genug Zeit...""
Das Beste ist immernoch abnehmen lassen und innerhalb von 1-2 Wochen eintragen lassen. Muss man ja nichtmal selber machen, kann ja auch die Oma der der Opa mit ner Vollmacht machen.
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