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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität

Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.

 
dogdogbob 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 29.08.2015 - 19:03 Uhr  -  
Zitat geschrieben von jaganot

Da hat der Prüfer nen groben Fehler gemacht und die Auflagen im Teilegutachten nicht beachtet. Ein Teilegutachten gilt immer NUR dann wenn der Rest am Auto original ist oder die angebauten Teile sich nicht bedingen. Gut für dich, erstmal. Wenn das allerdings einem profilierungssüchtigen Polizisten bei ner Kontrolle auffällt kannst du ein Problem bekommen.


Richtig. Weil in den einzelnen Gutachten in der Regel geschrieben steht das z.B. bei einem Sportfahrwerk nur eine Änderungsabnahme nach 19.3 durchgeführt werden darf, wenn alle anderen Teile (Lenkrad, Rad-Reifen-Kombination) dem originalen Zustand entsprechen. Sind als Beispiel fette Alus oder auch Spurplatten montiert, steht dann das diese Kombination von einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) gesondert zu prüfen ist. Und nur ein aaS kann und darf eine technische Änderung durchführen. Die aaS gibt es nur und ausschließlich bei DEKRA (neue Bundesländer) und bei allen TÜV,s (alte Bundesländer) Ein Prüfingenieur (Prüfer)hat dazu keine Berechtigung. So macht der Prüfer alles als 19.3 Änderungsabnahme. Ich will dem Prüfer nicht sein technisches Verständnis aberkennen, aber er darf es eben nicht.

Das Bundesland HESSEN ist bei den technischen Änderungen sowieso ein SONDERFALL. Jedes technische Gutachten nach §21 wird von einer extra geschaffenen Abteilung der Zulassungsbehörde komplett überprüft und durchleuchtet. Jeder kennt auch den Oberaufseher dieser Behörde der damit schon mal zu schaffen hatte und besonders auch alle aaS und Prüfer der verschiedenen Prüforganisationen. Es gab auch schon etliche Fernsehberichte mit diesem Menschen.

Wenn alles im Fahrzeugschein eingetragen ist, kann man natürlich nicht nachvollziehen wie das Fahrzeug nun seine Tuningteile begutachtet bekommen hat. Auch wenn alles eingetragen ist, heißt es noch lange nicht das dies auch alles in Ordnung und wasserdicht ist. Praxisbeispiel: Ein aaS trägt bei einem Fahrzeug einen geänderte Abgasanlage mit einer Sidepipe welche rechts vor dem Hinterrad endet. Kraft seines Stempels alles per §21 abgenommen und im Fz-Schein eingetragen. Technisch nach StVZO falsch und somit nicht zulässig. Auspuffmündung nur nach hinten oder nach links.....niemals rechts. Es ist somit wie bei dem Wurstblinker bei WERNER.......

Schönes WE
Golf 6 GTI Edition 35
bestellt am 26.11.2011
Erstzulassung am 03.03.2012
weitere aktuelle Fahrzeuge: Golf 3 VR6, Golf 3 Savoy, Golf 2 G60 Syncro

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Supernovae 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 30.09.2015 - 12:20 Uhr  -  
Kleine Frage, die mich interessiert:

Wenn ich mir eine VMAXX Bremse kaufe mit TG, muss ich dann nur die abnehmen lassen, oder wieder den ganzen scheiss mit fahrwerk, felgen etc. als komplettpaket?
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koaschten 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 30.09.2015 - 13:01 Uhr  -  
Kombination -> Komplett
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BOWestfale 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 17.01.2016 - 20:31 Uhr  -  
Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr gebt mir Tipps, obwohl ich mir jetzt nicht alle 29 Seiten durchgelesen habe (habe hingegen schon etwas recherchiert).

Mein Plan: Neue Sommerkompletträder 19" kaufen, neue Federn rein.

Meine Frage hier zielt jetzt erstmal auf Projekt 1 ab: Die neuen Räder.

Zur Vermeidung größerer Probleme werde ich 8x19er mit mind. ET 45 nehmen. Im Gutachten, bspw. der Borbet CW1 mit 225/35R19 stehen dann die folgenden beiden Auflagen:

Zitat
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Zitat
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



Ich habe ehrlich gesagt noch keinen GTI mit 19-Zoll-Felgen und diesen Flaps gesehen. Fahren alle illegal durch die Gegend oder wie darf ich mir die Eintragung beim TÜV vorstellen?
Möchte auf jeden Fall, dass alles rechtskonform ist am Fahrzeug.

Viele Grüße
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der metty 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 17.01.2016 - 20:39 Uhr  -  
Ich kann dir nicht sagen wie pingelig dein TÜV-Mensch ist - da musst du ihn schon selber fragen ;)
Gruß Mathias - GolfVIGTI.com Moderator

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BOWestfale 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 17.01.2016 - 20:43 Uhr  -  
Zitat geschrieben von der metty

Ich kann dir nicht sagen wie pingelig dein TÜV-Mensch ist - da musst du ihn schon selber fragen ;)


Also verstehe ich das richtig, dass normalerweise jeder diese Flaps bräuchte, aber quasi jeder TÜV-Prüfer darüber hinweg sieht? :D
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.01.2016 - 20:43 Uhr von BOWestfale.
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koaschten 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 17.01.2016 - 22:36 Uhr  -  
richtig :)

Von Vorteil sind dann auch "schmal" aufbauende Gummis.

8x19 et48 mit 225/35 ist nicht das Problem gewesen bei mir damals, 3mm unterschied...
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.01.2016 - 22:41 Uhr von koaschten.
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plastikman51 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 19.01.2016 - 17:08 Uhr  -  
War heute beim TÜV und wollte meine Eibach 02 (GTI 35 mit DSG) und die H&R Spurplatten (je 10mm)eintragen lassen.
Sonst alles original.

Ging leider nicht, da das wohl nur ein spezieller Mitarbeiter macht. Termin also erst nächste Woche bekommen <_<

Was man mir aber sagen konnte ist, dass die Eintragung zwischen 85-120€ kostet!!! Einzelabnahme... :sick:
Ganz schön teuer wenn man bedenkt, dass die Federn eigentlich ne ABE haben und sämtliche Gutachten vorliegen.

War das bei euch so teuer? Ich mein Eibach und 10mm Platten ist doch total harmlos...
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 19.01.2016 - 17:09 Uhr von plastikman51.
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BOWestfale 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 19.01.2016 - 17:12 Uhr  -  
Zitat geschrieben von koaschten

richtig :)

Von Vorteil sind dann auch "schmal" aufbauende Gummis.

8x19 et48 mit 225/35 ist nicht das Problem gewesen bei mir damals, 3mm unterschied...


Okay, danke. ;)

Welche Gummis z. B?
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der metty 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 19.01.2016 - 17:38 Uhr  -  
Gruß Mathias - GolfVIGTI.com Moderator

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