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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität
Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.
hoerb
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 30.03.2016 - 21:31 Uhr -
Servus
Ich war ich gestern auch beim TÜV gewesen und wollte mir die Federn Eibach 02 bei meinen Tallas eintragen lassen.
Nach ner kurzen Wartezeit hat sich der Prüfer die ABE und das Teilegutachten angeschaut, dann das Auto und die Nummern an der Feder verglichen und mir gesagt das die ABE reicht.
Ich durfte also wieder los und soll in Zukunft die ABE im Fahrzeug lassen für eventuelle Kontrollen.
Habe ihm noch gesagt das die Felge vor 4 Jahren von der Dekra in einer Einzelabnahme eingetragen wurde aber das war nicht wichtig für ihn.
In der ABE hat er mir die Textzeile über die Sonder-Rad/Reifenkombinationen gezeigt und somit war für ihn der Fall beendet.
Was nun?
Ich war ich gestern auch beim TÜV gewesen und wollte mir die Federn Eibach 02 bei meinen Tallas eintragen lassen.
Nach ner kurzen Wartezeit hat sich der Prüfer die ABE und das Teilegutachten angeschaut, dann das Auto und die Nummern an der Feder verglichen und mir gesagt das die ABE reicht.
Ich durfte also wieder los und soll in Zukunft die ABE im Fahrzeug lassen für eventuelle Kontrollen.
Habe ihm noch gesagt das die Felge vor 4 Jahren von der Dekra in einer Einzelabnahme eingetragen wurde aber das war nicht wichtig für ihn.
In der ABE hat er mir die Textzeile über die Sonder-Rad/Reifenkombinationen gezeigt und somit war für ihn der Fall beendet.
Was nun?
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 16:59 Uhr -
Hat keiner ne Idee?
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 17:04 Uhr -
ABE mitführen und fertig. Was hast den für Bedenken?
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hoerb
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 17:20 Uhr -
Mit ner Eintragung fährt man halt auf sicheren Seite. Lass es ne Kontrolle oder ähnliches sein.
Relativ viele hier mussten ja auch die Federn eintragen lassen. Da wundert es mich das ich es nicht muss.
VW Felge hin oder her. Denn die musste ja auch separat abgenommen werden.
Relativ viele hier mussten ja auch die Federn eintragen lassen. Da wundert es mich das ich es nicht muss.
VW Felge hin oder her. Denn die musste ja auch separat abgenommen werden.
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 17:24 Uhr -
Wenn dir das so nicht ausreichend ist kannste nur nochmal zu einer anderen Prüfstelle fahren. Wenn dort dieselbe Aussage getroffen wird würde ich es so hinnehmen.
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hoerb
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 17:38 Uhr -
Keine schlechte Idee .. Danke dir
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 18:09 Uhr -
Zitat geschrieben von zwei0
das COC Papier gehört normal zu den Fzg.Papieren, welches ansich neben dem Schein/Zulassungsbesch. Teil 1 immer mitzuführen ist. Bei 1.Zulassung wird diese in der Regel auch von der Zulassungstelle abgestempelt. Es gibt keine Vorgabe, das dass Papier mit dem Brief/Zulassungsbesch. Tiel 2 zurück zur Bank müsste, warum auch ?, es stellt keinerlei Besitzermerkmale, z.B. in Form von Namen usw. da. Das COC Papier ist eine Beschreibung über den Technischen Auslieferungs-Zustand des jeweiligen Fzg.
Das originale CoC Papier darf auf einen Fall im Auto mitgeführt werden! Das CoC ist anzusehen wie der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Früher (bei Leichtkrafträdern ist es immernoch so) gab es anstatt dem Brief nur dieses CoC Papier. Mit diesem Dokument wird das Fahrzeug initial angemeldet und beide Teile der Zulassungsbescheinigung erstellt. Mit dem originalen CoC Papier kann man das Fahrzeug sogar ohne weiteres legal verkaufen oder ins Ausland exportieren. Auch kann mit dem CoC Papier das Ausstellen komplett neuer Fahrzeugpapiere (z.B. bei Verlustmeldung selbiger) eingeleitet werden.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hat das CoC überhaupt nichts zu tun.
Empfehlung der Polizei und den Prüfstellen ist ganz klar das CoC mit dem Brief aufzubewahren und keinesfalls im Fahrzeug mirzuführen!
Maximal eine Kopie kann man mitnehmen um bei einer Verkehrskontrolle die Rad-Reifenkombinationen nachweisen zu können. Die Kopie ist quasi wertlos und dient nur dem Beamten zur Kontrolle da im Fahrzeugschein nicht mehr alle erlaubten Rad-Reifenkombinationen stehen (ab EZ 08/2006).
Ich hatte mir das damals extra beim TÜV und der Polizei so bestätigen lassen da ich im Sommer wie im Winter originale Rad-Reifenkombinationen fahre und schon öfter von Problemen bei einer Kontrolle bis hin zur Stillegung gehört hatte (da gibt es ja auch das legendäre Video wo ein schwarzer 5er GTI mit originalen Detroid Felgen stillgelegt und mit dem Kran abgeschleppt wird).
Bei einer Finanzierung oder einem Leasing über die Volkswagen Bank verbleibt das originale CoC Papier zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bei der Bank und dient als Sicherheit für das Darlehen. Auf Anfrage kann man über den VW Händler gegen eine Gebühr (bei mir waren es 15 Euronen) eine Kopie des Dokumentes anfordern.
-----------------------------------------------------------
@hoerb:
Wenn du eine ABE ist doch alles klar. In der ABE stehen alle Auflagen die für die Gültigkeit der ABE erfüllt sein müssen.
Eine ABE wird vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt und ist quasi eine "Generalabnahme" für eine bestimmte Änderung an einem bestimmten Fahrzeugtyp bzw. einer Fahrzeugruppe.
All das ist in der ABE aufgeführt. Erfüllst du alle Auflagen und führst die ABE mit (um bei einer Kontrolle deiner Nachweispflicht zu entsprechen) bist du mit einer ABE also auf der sicheren Seite.
Gruß
A pizza a day keeps the doctor away!
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.04.2016 - 18:13 Uhr von Thecore21.
hoerb
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 19:29 Uhr -
Ja gut so hat es mir noch keiner erklärt.
Das leuchtet dann auch mir ein.
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität - Gepostet: 02.04.2016 - 20:28 Uhr -
nja so ganz unrecht hat zwei0 nicht , Teil 1 musst Du immer mitführen, und wenn im CoC weitere technische Merkmale angemerkt sind, die Ihren Weg nicht in Teil 1 gefunden haben, ist das CoC quasi das zulässige "Beiblatt" , dass dann ebenfalls mizuführen ist
( in der Theorie, ist halt Recht, in der Praxis raten Dir ja Teile des Vereins zum nicht mitführen, zum anderen machst Du extra eine Kopie, weil andere von dem Verein ,wegen Fehlens dieser ,Autos stilllegen ? )
Das Coc ist europaweit gleich (außer der Sprache ) , die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu deiner VIN
Kann man kostenpflichtig bei VW online nachbestellen
( in der Theorie, ist halt Recht, in der Praxis raten Dir ja Teile des Vereins zum nicht mitführen, zum anderen machst Du extra eine Kopie, weil andere von dem Verein ,wegen Fehlens dieser ,Autos stilllegen ? )
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Kann man kostenpflichtig bei VW online nachbestellen
Steinschläge sind wie Narben,trag Sie mit Würde
Greetz
Dirk
"In der ersten Runde habe ich gedacht: Wenn jetzt etwas bricht, bring ich mich um. Ab der zweiten Runde habe ich Gas gegeben. Das zeigt nur, wie blöd wir alle noch sind."
Niki Lauda,Legendenparade 2014
Greetz
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"In der ersten Runde habe ich gedacht: Wenn jetzt etwas bricht, bring ich mich um. Ab der zweiten Runde habe ich Gas gegeben. Das zeigt nur, wie blöd wir alle noch sind."
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.04.2016 - 20:28 Uhr von Riddler.
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