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Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität

Für Fahrwerke, Federn, Stabis, Bremsanlagen, Rad Reifen Kombinationen etc.

 
Riddler 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 02.04.2016 - 21:30 Uhr  -  
Steinschläge sind wie Narben,trag Sie mit Würde
Greetz
Dirk

"In der ersten Runde habe ich gedacht: Wenn jetzt etwas bricht, bring ich mich um. Ab der zweiten Runde habe ich Gas gegeben. Das zeigt nur, wie blöd wir alle noch sind."


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zwei0 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 02.04.2016 - 23:43 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Thecore21

Zitat geschrieben von zwei0

das COC Papier gehört normal zu den Fzg.Papieren, welches ansich neben dem Schein/Zulassungsbesch. Teil 1 immer mitzuführen ist. Bei 1.Zulassung wird diese in der Regel auch von der Zulassungstelle abgestempelt. Es gibt keine Vorgabe, das dass Papier mit dem Brief/Zulassungsbesch. Tiel 2 zurück zur Bank müsste, warum auch ?, es stellt keinerlei Besitzermerkmale, z.B. in Form von Namen usw. da. Das COC Papier ist eine Beschreibung über den Technischen Auslieferungs-Zustand des jeweiligen Fzg.


Das originale CoC Papier darf auf einen Fall im Auto mitgeführt werden! Das CoC ist anzusehen wie der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Früher (bei Leichtkrafträdern ist es immernoch so) gab es anstatt dem Brief nur dieses CoC Papier. Mit diesem Dokument wird das Fahrzeug initial angemeldet und beide Teile der Zulassungsbescheinigung erstellt. Mit dem originalen CoC Papier kann man das Fahrzeug sogar ohne weiteres legal verkaufen oder ins Ausland exportieren. Auch kann mit dem CoC Papier das Ausstellen komplett neuer Fahrzeugpapiere (z.B. bei Verlustmeldung selbiger) eingeleitet werden.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hat das CoC überhaupt nichts zu tun.

Empfehlung der Polizei und den Prüfstellen ist ganz klar das CoC mit dem Brief aufzubewahren und keinesfalls im Fahrzeug mirzuführen!
Maximal eine Kopie kann man mitnehmen um bei einer Verkehrskontrolle die Rad-Reifenkombinationen nachweisen zu können. Die Kopie ist quasi wertlos und dient nur dem Beamten zur Kontrolle da im Fahrzeugschein nicht mehr alle erlaubten Rad-Reifenkombinationen stehen (ab EZ 08/2006).

Ich hatte mir das damals extra beim TÜV und der Polizei so bestätigen lassen da ich im Sommer wie im Winter originale Rad-Reifenkombinationen fahre und schon öfter von Problemen bei einer Kontrolle bis hin zur Stillegung gehört hatte (da gibt es ja auch das legendäre Video wo ein schwarzer 5er GTI mit originalen Detroid Felgen stillgelegt und mit dem Kran abgeschleppt wird).

Bei einer Finanzierung oder einem Leasing über die Volkswagen Bank verbleibt das originale CoC Papier zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bei der Bank und dient als Sicherheit für das Darlehen. Auf Anfrage kann man über den VW Händler gegen eine Gebühr (bei mir waren es 15 Euronen) eine Kopie des Dokumentes anfordern.

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@hoerb:

Wenn du eine ABE ist doch alles klar. In der ABE stehen alle Auflagen die für die Gültigkeit der ABE erfüllt sein müssen.
Eine ABE wird vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt und ist quasi eine "Generalabnahme" für eine bestimmte Änderung an einem bestimmten Fahrzeugtyp bzw. einer Fahrzeugruppe.
All das ist in der ABE aufgeführt. Erfüllst du alle Auflagen und führst die ABE mit (um bei einer Kontrolle deiner Nachweispflicht zu entsprechen) bist du mit einer ABE also auf der sicheren Seite.

Gruß


stimmt alles leider nur sehr bedingt, ebenso die Aussage mit der ABE. Wenn an einer Baugruppe, wie hier der Achse, zwei oder mehrere Teile verändert werden und nur ein Teil hat eine ABE und das andere z.B. ein Teilegutachten, heben die sich gegeneinander auf und eine Eintragung nach §19.3 wird fällig. Hinter jeder ABE gibt es auch immer ein Teilegutachten.
Ist jetzt hier eine Fremdfelge (ausserhalb der COC) im Vorfeld schon eingetragen worden, sind die Federn ebenso fällig.
Ich würde der Aussage des Prüfers nicht wirklich vertrauen und mir mind. eine bis zwei weitere Meinungen einholen und diese auch schriftlich bestätigen lassen, aber das wird eher keiner machen um sich nicht festnageln zu lassen.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.04.2016 - 23:44 Uhr von zwei0.
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KM GTI 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 03.04.2016 - 07:51 Uhr  -  
So sehe ich das auch. Zu meinen schon eingetragenen BBS Rädern mussten die später verbauten Eibach Federn nach Paragraph 19.3 "eingetragen" werden. Auf dem Gutachten steht: Änderung des ordnungsgemäßen Anbaus.
Ist aber nicht in Kombination eingetragen wurden wegen der Bündelungsstelle in Fulda.
Im Schein stehen einmal die Räder laut Gutachten vom ... und dann die Federn laut Gutachten vom ... .
Der TÜV Beamte sagte dazu das ist so einfacher und kostengünstiger und wenn nacher beides im Schein steht ist das so ok und völlig ausreichend. Ich bin zwar der Meinung das es in Kombination oder in Verbindung mit... eingetragen werden musste aber der TÜV Beamte wollte das nur so machen.
Letztendlich ist er der Fachmann und ich nur Laie und hab es so machen lassen und bei der HU Abnahme gab es auch keinerlei Probleme dieses Jahr.
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Thecore21 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 03.04.2016 - 12:45 Uhr  -  
Zitat geschrieben von zwei0

stimmt alles leider nur sehr bedingt, ebenso die Aussage mit der ABE. Wenn an einer Baugruppe, wie hier der Achse, zwei oder mehrere Teile verändert werden und nur ein Teil hat eine ABE und das andere z.B. ein Teilegutachten, heben die sich gegeneinander auf und eine Eintragung nach §19.3 wird fällig. Hinter jeder ABE gibt es auch immer ein Teilegutachten.
Ist jetzt hier eine Fremdfelge (ausserhalb der COC) im Vorfeld schon eingetragen worden, sind die Federn ebenso fällig.
Ich würde der Aussage des Prüfers nicht wirklich vertrauen und mir mind. eine bis zwei weitere Meinungen einholen und diese auch schriftlich bestätigen lassen, aber das wird eher keiner machen um sich nicht festnageln zu lassen.


Genau richtig. Steht in vielen ABEs sogar in den Auflagen drin, dass diese nur gültig ist solange alle anderen Bauteile der Baugruppe unverändert sind.

Ich habe z.B. im Sommer die folgende Kombination:
- VW Glendale 7.5x19 ET51 mit 225/35 ZR19
- H&R Spurplatten vorne 16mm/Achse hinten 30mm/Achse
- Eibach 02 Tieferlegungsfedern.

Deie ABE der Eibach Federn verliert wegen der Spurplatten ihre Gültigkeit. Selbst wenn die Spurplatten auch eine ABE hätten müsste man beides zusammen Eintragen.
Bei mir liegen in diesem Fall (aufgrund chronologischer Begebenheiten) folgende drei Eintragungen nach 19.3 vor:

(a) Spurplatten hinten
(b) Eibach 02 Tieferlegungsfedern mit Verweis auf Berücksichtigung von (a)
(c) Spurplatten Vorne mit Verweis auf Berücksichtigung von (b)

Die Rad-Reifenkombination VW Glendale 7.5x19 ET51 mit 225/35 ZR19 an sich ist über das CoC genehmigt (dort steht das genau so drin).

Die ABE für die Eibach Federn ist also bei mir im Sommer hinfällig.
Ich hab sie aber trotzdem dabei da ich im Winter ohne Spurplatten mit den VW Denver Felgen (7.5x17 ET51) und den Eibachs fahre und somit diese Kombination von der ABE der Federn abgedeckt ist.

So bin ich auch letzten Sommer einwandfrei durch die HU gekommen.
Kontrolliert wurde ich bisher noch nicht.

Gruß
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mstylez 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 06.04.2016 - 10:07 Uhr  -  
@Thecore21

Super erklärt, da sollten keine Fragen mehr offen sein! Ich mach es genauso wie du, die ABE der Eibach Federn liegt für die Denver Felgen im Winter im Handschuhfach und die TÜV Abnahme für die Sommerfelgen in Verbindung mit den Eibach Federn liegt ebenfalls im Handschuhfach. Damit gibt es keine Probleme bei Kontrollen...
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AlexG 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 07.04.2016 - 19:45 Uhr  -  
Moin Jungs,

ich bin relativ neu hier und habe auch erst seit letzter Woche mein Edition 35 und wollte ihm jetzt ein paar schöne OZ Superturismo LM gönnen.

Kann ich diese mit 225/40 8x18 Et50 ohne irgendwas am Fahrzeug zu verändern fahren? Bekomme ich diese Kombination dann so auch eingetragen?
Fahrwerk ist Serie und Spurplatten sind auch nicht vorhanden.

Danke im voraus!
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zwei0 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 08.04.2016 - 17:11 Uhr  -  
Frage gehört zwar nur indirekt hier her, aber bei der Rad/Reifenkombin. gibt es keine Probleme
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Thecore21 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 08.04.2016 - 19:25 Uhr  -  
Zitat geschrieben von mstylez

@Thecore21

Super erklärt, da sollten keine Fragen mehr offen sein! Ich mach es genauso wie du, die ABE der Eibach Federn liegt für die Denver Felgen im Winter im Handschuhfach und die TÜV Abnahme für die Sommerfelgen in Verbindung mit den Eibach Federn liegt ebenfalls im Handschuhfach. Damit gibt es keine Probleme bei Kontrollen...


Bitte, gerne!
Für mich stellt eine Kontrolle nichtmal das größte Problem dar. Natürlich ist die Nachweispflicht unsererseits da, für mich ist allerdings viel wichtiger wenn man was passiert. Man muss nichtmal Schuld sein am Unfall sein um richtig dumm dazustehen wenn mal etwas nicht eingetragen ist oder nicht passt. Alles eingetragen und vorallem fachmännisch begutachtet (was auch leider nicht bei jedem Tüvler zutrifft bzw. bei vielen auch von der Tagesform und Lust abhängt) und ich kann Nachts gut schlafen. Das sind mir die 150 Taler für alle Abnahmen alle mal Wert!

Gruß
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Basti_GTI 
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Betreff: R- Bremse vorne am GTI  -  Gepostet: 14.04.2016 - 13:35 Uhr  -  
Hallo,

ich habe jetzt schon einige Zeit damit verbracht in allen möglichen Threads nachzulesen wie alle ihre R-Bremse bzw S3 Bremse mit 345er Scheiben im GTI eingetragen bekommen haben, bin aber leider nicht schlau daraus geworden :(
War beim TÜV und der hat mir jegliche Hoffnungen genommen -.-
Kann mir irgendjemand weiterhelfen der die R-Bremse an der VA eingetragen bekommen hat?


Viele Grüße

Basti
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Jeff 
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Betreff: Re: Allgemeinthread Eintragung, TÜV, Legalität  -  Gepostet: 14.04.2016 - 16:49 Uhr  -  
Wo war das Problem ?
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