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Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)



TommyXP 
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Betreff: Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)  -  Gepostet: 26.12.2019 - 23:31 Uhr  -  
Guten Abend,
ich hatte vor ca. 3 Wochen einen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn wo es meinen GTI erwischt hatte beim Überfahren eines geplatzten LKW-Reifens. Der Unfall wurde auch der Polizei gemeldet, beide Versicherungsparteien sind schon Kontakt getreten und letzten Freitag hat sich das Fahrzeug ein Gutachter von DEKRA angeschaut. Das Gutachten werde ich dann die nächsten Tage bekommen. Anschließend geht es dann zur Reparatur in die VW Vertragswerkstatt.
Die Reparaturkosten schätze ich mal als Fahrzeugführer auf ca. 2000 bis 2500 Euro.

Nach der Reparatur wird mein GTI ein Unfallfahrzeug sein, welchen ich später dann auch nicht mehr als unfallfrei weiterverkaufen kann. Nun geht es mir um das Thema ob ich eine Wertminderung beantragen kann. Anbei ein paar Angaben zu dem Fahrzeug:

VW GOLF 6 GTI Adddias Edition
Kilometerstand: ca. 74000 Kilometer
Erstzulassung: 05/2012
Vorbesitzer: VW AG, Privatperson und nun ich
Fahrzeug bis zum Unfall komplett unfallfrei gewesen, insgesamt sehr guter Zustand

Bezüglich der Wertminderung hatte ich auch schon den folgenden Artikel gelesen:
https://www.verivox.de/kfz-ver...minderung/

Da heißt es aber das eine Wertminderung nicht möglich wäre, da das Fahrzeug älter ist wie 5 Jahre. Nun wissen ja sicherlich viele und so wie ich das beobachte, das der 6er GTI mit übermäßigen vielen Kilometern, junge Baureihe und unfallfrei dort sehr wertstabil sind.

- Habe ich eine Möglichkeit eine Wertminderung zu beantragen?
- Wie schätzt Ihr meine Chancen ein?
- Wie wäre die weitere Vorgehensweise?

Vielen Dank im Voraus
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der metty 
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Betreff: Re: Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)  -  Gepostet: 26.12.2019 - 23:52 Uhr  -  
Beantragen kannst alles,
die Chancen sind jedoch ziemlich gering.
Genau wie die evtl "Wertminderung".
Und Wertstabil ist ein Golf nicht wirklich.

Dementsprechend erstmal abwarten was im Gutachten steht...
Gruß Mathias - GolfVIGTI.com Moderator

GTI Bj: 08/2011
Reflexsilber - KW var3+ - R20-Seitenschweller - DTH ab Turbo
Anbauteile schwarz glänzend lackiert - Carbon und Jacky-Stoff Veredelungen im Innenraum
- E36 M50B25T - F32 440i - BMW R1100S - Ducati 848
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andreas59 
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Betreff: Re: Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)  -  Gepostet: 27.12.2019 - 11:07 Uhr  -  
a) Ob du eine Wertminderung erhältst oder nicht hangt zuerst von der Schuldfrage ab. Wenn die gegnerische Versicherung den Schaden übernimmt, dann steht dir auch eine Wertminderung zu.
b) Die 5 Jahresgrenze ist quatsch - gibt es nicht mehr. Schaue dir dazu bitte https://minderwert.de/urteile an mit dem Thema "Fahrzeug älter 5 Jahre"
c) Dekra verwendet zur Ermittlung der Wertminderung die sog. MFM-Formel. Kannst du selber nachrechnen auf https://minderwert.de

Andreas / Minden
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Alex_84 
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Betreff: Re: Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)  -  Gepostet: 27.12.2019 - 19:50 Uhr  -  
Ich würde mir als erstes mal die Frage stellen ob mein Wagen wirklich ein "Unfallfahrzeug" ist nur weil ich über einen Reifen gefahren bin?!

In meinen Augen ist es kein Unfall sondern ein Schaden. Desweiteren zählt m.W.n. ein Fahrzeug erst als Unfallfahrzeug wenn Blechschaden in nicht zu geringen Maß vorhanden war.

Zwecks Schadenersatz, Wertminderung etc. glaube ich was von 4% vom Zeitwert im Kopf zu haben. Also ist es wohl dir überlassen wegen <800€ einen Versicherungsstreit anzuzetteln...
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.12.2019 - 19:57 Uhr von Alex_84.
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