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Eibach 01 ? 02 ? - Diskussionsthread
carbonsteel
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 28.08.2010 - 13:02 Uhr -
Zitat geschrieben von ecki76
Ich bekomme am Montag die Federn an der VA gewechselt. Eibach kommt für alle Kosten auf, heißt: Federn, Einbau, Achsvermessung usw.
Aus folgendem Grund:
1. Haben meine Federn geknarzt (aus welchem Grund auch immer....) laut Werkstatt sind sie aber richtig eingebaut. Inzwischen ist das Geräusch aber weg......
2. Als ich vor 4 Monaten die Federn gekauft habe, wurden von Eibach für den 2.0 TSI generell nur die 02-22 empfohlen. Da wurde noch nicht zwischen den Achslasten unterschieden.
Inzwischen ist das aber anders. Auf Nachfrage bekommt man von Eibach die Auskunft "Bitte beachten Sie die Achslasten"!
Beide Sachen hab ich Eibach geschildert. Von dort kam dann relativ schnell der Vorschlag: Federn tauschen.
Nach ein paar Tagen Schriftverkehr, bekam ich dann die volle Kostenübernahme zugesichert. Die wollten nur noch einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt haben. Den haben sie bekommen..........und ich kostenlos neue Federn!
Servus,
hab nur 2 Fragen.
1. War das knarzen vor dem Umbau auf die neuen Federn weg?
2. Hast Du jetzt die 01er drin?
Danke
Gruß Bernd
carbon stell grey metallic, Sitze "Jackys", 4 Türen incl.el.Festerh. 6-Gang, Licht u. Sicht , Seiten u.Heckscheibe abgedunkelt, Rückleuchten LED, Bi-Xenon, RCD 510
Multifunktionslenkrad, Entfall der Typbez. am Heck. Sommerräder BBS CK 8x19 ET44 kugelpoliert mit 225/35/19 Goodyear Eagle F1 Assymetric.Winterräder Dezent F in 7,5x18 mit 225/40/18 Dunlop Wintersport 3D,KW-Federn 20/20mm,folierte Einstiege. Pipercross Luftfilter
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Kalle Grabowski
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 28.08.2010 - 20:54 Uhr -
Kann mir jemand hier sagen wie das mit der Eintragung der Eibachs läuft?
Werden die im Fahrzeugschein und im Brief eingetragen oder nur im Schein? Kenne mich mit den neuen Scheinen und Briefen nicht aus.
Danke.
Werden die im Fahrzeugschein und im Brief eingetragen oder nur im Schein? Kenne mich mit den neuen Scheinen und Briefen nicht aus.
Danke.
Gruß Jens
Golf VI GTI Bj.2010
candy-weiss und ganz viel extra Gedönse
... verkauft am 20.03.2014
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 28.08.2010 - 22:12 Uhr -
Ich war bei der GTÜ und es gab nur nen Zettel mit der Eintragung, der in Fzg. mitzuführen ist...Eintragen in den Schein bei nächster Gelegenheit (also nie...)
Wenn andere Federn und z.B. Räder verbaut sind ist es ne Einzelabnahme und es muß umgehend in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Dafür benötigt man hier im Kreis den Brief zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt...
Wenn andere Federn und z.B. Räder verbaut sind ist es ne Einzelabnahme und es muß umgehend in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Dafür benötigt man hier im Kreis den Brief zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt...
"I don´t care." -Kimi Räikkönen
Kalle Grabowski
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 29.08.2010 - 01:34 Uhr -
Zitat geschrieben von sky3ver
Ich war bei der GTÜ und es gab nur nen Zettel mit der Eintragung, der in Fzg. mitzuführen ist...Eintragen in den Schein bei nächster Gelegenheit (also nie...)
Wenn andere Federn und z.B. Räder verbaut sind ist es ne Einzelabnahme und es muß umgehend in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Dafür benötigt man hier im Kreis den Brief zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt...
Also brauche ich doch den Brief?
Du schreibst einmal, das du nur einen Zettel bekommen hast, der immer mit zu führen ist. Dann schreibst du, das man bei anderen Federn oder Felgen den Brief vorlegen muss. Ja wat denn nu?
Gruß Jens
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.08.2010 - 01:37 Uhr von Kalle Grabowski.
Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 29.08.2010 - 01:58 Uhr -
Für Einzelannahmen brauchst du den Brief, weil das umgehend eingetragen werden muss, schreibt er.
Normale Abnahmen erfordern erst eine Eintragung bei der nächsten An/Ummeldung, mit diesem Zettel dann eben, solange ist der ausreichend.
Normale Abnahmen erfordern erst eine Eintragung bei der nächsten An/Ummeldung, mit diesem Zettel dann eben, solange ist der ausreichend.
MFG
Thomas
Golf VI GTI, schwarz, AHK, Licht und Sicht, RCD 310, USB, dunkle Scheiben, Oettinger RXX 8,5x19 ET50, Eibach 02
bestellt am 04.06.2010
Abholung Autostadt 18/19.08.10
Thomas
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 29.08.2010 - 12:42 Uhr -
Zitat geschrieben von |NeWMaN|
Für Einzelannahmen brauchst du den Brief, weil das umgehend eingetragen werden muss, schreibt er.
Normale Abnahmen erfordern erst eine Eintragung bei der nächsten An/Ummeldung, mit diesem Zettel dann eben, solange ist der ausreichend.
Genauso siehts aus!
Bei Einzelabnahme (nach § 21 glaub ich) ist die Eintragung schnellstmöglich in den Schein einzutragen! Dafür benötigt man den Brief zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt (im Brief selbst wird nix eingetragen! Kost übrigends 15€ wenn der bei VW angefordert werden muß.)
Einzelabnahmen dürfen auch nur der Tüv bzw Dekra (alte Bundesländer) vornehmen. Eine Einzelabnahme ist dann nötig, wenn z.b. andere Rad/Reifenkombination mit nicht originalen Federn und/oder Spurplatten eingetragen werden sollen.
Eine "normale" Eintragung kann auch GTÜ,KÜS,...usw. vornehmen. Da gibt es dann nur ein Zettel der mitzuführen ist und bei nächster Möglichkeit in den Schein eingetragen werden muß. (z.b. bei Fahrzeug ummeldung).
That´s it...
"I don´t care." -Kimi Räikkönen
Kalle Grabowski
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 29.08.2010 - 14:31 Uhr -
Also irgendwie geht das hier alles an der Frage vorbei....
Diese zwei genannten "Vorgehensweisen" sind mir bekannt. Frage ist: BRAUCHE ICH BEI DER EINTRAGUNG DER EIBACH FEDERN DEN BRIEF ODER REICHT DA DER SCHEIN!? Eingetragen werden müssen sie, da keine ABE dabei ist, nur ein Teilegutachten. Nur was brauchen die für die Eintragung?
Sagt mir einfach wie ihr eure Eibach-Federn eintragen lassen habt?
-Achs(Spur)vermessungsprotokoll
-Teilegutachten
-Zulassungsbescheinigung(Fahrzeugchein) Teil I
Noch etwas?
Diese zwei genannten "Vorgehensweisen" sind mir bekannt. Frage ist: BRAUCHE ICH BEI DER EINTRAGUNG DER EIBACH FEDERN DEN BRIEF ODER REICHT DA DER SCHEIN!? Eingetragen werden müssen sie, da keine ABE dabei ist, nur ein Teilegutachten. Nur was brauchen die für die Eintragung?
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 29.08.2010 - 14:44 Uhr -
Wenn dein Fahrzeug in dem Gutachten aufgeführt ist brauchst du den Brief nicht.
MFG
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Betreff: Re: Eibach 01 ? 02 ? - Gepostet: 29.08.2010 - 15:23 Uhr -
Zitat geschrieben von Kalle Grabowski
Also irgendwie geht das hier alles an der Frage vorbei....
Diese zwei genannten "Vorgehensweisen" sind mir bekannt. Frage ist: BRAUCHE ICH BEI DER EINTRAGUNG DER EIBACH FEDERN DEN BRIEF ODER REICHT DA DER SCHEIN!? Eingetragen werden müssen sie, da keine ABE dabei ist, nur ein Teilegutachten. Nur was brauchen die für die Eintragung?
Sagt mir einfach wie ihr eure Eibach-Federn eintragen lassen habt?
-Achs(Spur)vermessungsprotokoll
-Teilegutachten
-Zulassungsbescheinigung(Fahrzeugchein) Teil I
Noch etwas?
Nein, genau diese 3 Sachen brauchst du zum Eintragen (bekommst nen Wisch der immer mitzuführen ist).
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.08.2010 - 15:25 Uhr von Nops.
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