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Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?
Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:22 Uhr -
Wenn man in einem Kaufvertrag (Dokument) unterschreibt das der Wagen nur 2 Sachen zum lackieren hatte, es sich aber im Nachhinein als falsch erweist da viel mehr lackiert wurde, dann ist das nicht in Ordung. Weil es ein Mangel ist. Du hättest wahrscheinlich niemals den Preis bezahlt wenn er dir das alles gesagt hätte. Da spielt es keine Rolle ob fachmänisch oder nicht.
Nicht ohne Grund wird man darauf hingewiesen "alles" anzugeben.
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Gruß Mark
KW V1
Brock B32 Orange 8,5x19 ET45 225/35R19 Hankook S1 Evo²
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:24 Uhr -
Tja wie man hier schön lesen kann - schwieriges Thema
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:31 Uhr -
Das sie hätte besser bei VW anrufen sollen und sich die History sagen lassen bevor man unterschreibt ist ja jetzt ne andere Sache.
Fakt ist aber das man keinen Mangel verschweigen darf. Und etliche Lackierarbeiten sind ein Mangel ,der auf den Wiederverkauf einen Einfluss hat.
Fakt ist aber das man keinen Mangel verschweigen darf. Und etliche Lackierarbeiten sind ein Mangel ,der auf den Wiederverkauf einen Einfluss hat.
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:36 Uhr -
Eine Lackierung die aufgrund von Garantieleistungen seitens VW behoben werden, sind kein Mangel, da der Zustand der Mangelhaften Lackierung die Behoben wurde der WV-werkslackierung entspricht. Daher ist eine Lackierung, seitens VW wegen Garantieleistung, kein MANGEL.
Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:40 Uhr -
Zitat geschrieben von boetschman
Unfälle bis ca.500 Euro Schaden sind Bagatellfälle und deklarieren ein Auto nicht als Unfallwagen.
In Deinem Fall aber hätte der Verkäufer alles angeben müssen. Sprich: entweder deutlich nachverhandeln, oder wegen Täuschung rückabwickeln. Das wird dann aber sicherlich nicht ohne Anwalt gehen.
Da am Auto geschweißt wurde zählt er auf jedenfall als Unfallwagen ( Außer Garantie sachen seitens VW)
GOLF GTI EDITION 35
Done:
Eibach02->Kw Gewinde V1
VW Front+Heckemblem in Wagenfarbe
mbdesign LV1 in Gold
DTH Abgasanlage
RCD-510
Gti Door-Mats
GTI Sitzembleme
Front+Heck Clean
Diverse Aufkleber
NSW+U-Blende Schwarz glänzend lackiert
Diffusor in Wagenfarbe
Alcantara Lenkrad
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:43 Uhr -
Eben... Es geht doch gar nicht mal um den Lack. Es geht darum, das ein neues Seitenteil drin ist. Und das hat er nicht angegeben

Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 21:38 Uhr -
Nabend miteinander,
und euch allen hier ein "Frohes Neues"
Sicherlich werden sich jetzt einige Fragen was das jetzt wieder soll, so ein Post hier , aber ich wollte euch teilhaben lassen an meiner Freude.
Zu einem würden ich dem Thread-Ersteller raten, sich Rechtsbeistand zu besorgen und dagegen an zu gehen.
Zum Thema Fzg. Kauf: Das ganze geht auch in die Richtung " Bagatellisieren von Unfall-Schäden" Ob schon der VK bewusst von Schäden gesprochen hat und der K haette dort event. differenzierter nachhaken müssen, ob Laie oder nicht. Da der VK ja schon die Lunte gelegt hat mit naja nur lackiert usw.
Also ich kann Ihn nur raten sich nen chicen cleveren Rechtsvertreter zu nehmen und Zeit mit zubringen.Meinen kann ich nur empfehlen( ohne Werbung betreiben zu wollen)
Vielleicht als Ziel nen Vergleich mit Entgegenkommen des VK mit Euros, wenn der Rest ihm gefällt und er damit Leben kann.
Damit ihr alle auch schön seht wie es mir ergangen ist und ich nach über 2 Jahren meine Knete wieder zurück bekommen habe lege ich euch den Link ( wenn dies erlaubt ist) bei wo Ihr mein Urteil im Original und als Blog nachlesen könnt .
Ihr werdet erstaunt sein was so alles geht.
http://ra-frese.de/2014/09/23/...lfahrzeug/
PN willkommen.
Fahre jetzt einen Golf 5 Edition 30 in Candy weil kein Avatar pic vorhanden. Aber lese noch sehr gerne hier im Forum mit.
greetz us Kölle
Andi
und euch allen hier ein "Frohes Neues"
Sicherlich werden sich jetzt einige Fragen was das jetzt wieder soll, so ein Post hier , aber ich wollte euch teilhaben lassen an meiner Freude.
Zu einem würden ich dem Thread-Ersteller raten, sich Rechtsbeistand zu besorgen und dagegen an zu gehen.
Zum Thema Fzg. Kauf: Das ganze geht auch in die Richtung " Bagatellisieren von Unfall-Schäden" Ob schon der VK bewusst von Schäden gesprochen hat und der K haette dort event. differenzierter nachhaken müssen, ob Laie oder nicht. Da der VK ja schon die Lunte gelegt hat mit naja nur lackiert usw.
Also ich kann Ihn nur raten sich nen chicen cleveren Rechtsvertreter zu nehmen und Zeit mit zubringen.Meinen kann ich nur empfehlen( ohne Werbung betreiben zu wollen)
Vielleicht als Ziel nen Vergleich mit Entgegenkommen des VK mit Euros, wenn der Rest ihm gefällt und er damit Leben kann.
Damit ihr alle auch schön seht wie es mir ergangen ist und ich nach über 2 Jahren meine Knete wieder zurück bekommen habe lege ich euch den Link ( wenn dies erlaubt ist) bei wo Ihr mein Urteil im Original und als Blog nachlesen könnt .
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greetz us Kölle
Andi
Die einen Kennen mich, die anderen Können mich!
Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 23:49 Uhr -
Danke für das Urteil, da kann man ja schon eine Richtung heraus lesen.
An GTi 66 und sie anderen die hier von 500€ und 5000€ Schaden reden... kann es sein, das ihr hier die Themen vermischt???
An GTi 66 und sie anderen die hier von 500€ und 5000€ Schaden reden... kann es sein, das ihr hier die Themen vermischt???

Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 10.01.2015 - 05:48 Uhr -
Zitat geschrieben von Huepfi
Danke für das Urteil, da kann man ja schon eine Richtung heraus lesen.
An GTi 66 und sie anderen die hier von 500€ und 5000€ Schaden reden... kann es sein, das ihr hier die Themen vermischt???

Wer lesen kann ist Klar im Vorteil.

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