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Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011
Betreff: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 07:45 Uhr -
Hallo Mit-GTI-Fahrer,
ich wurde letzte Woche von meinem VW-Händler angeschrieben wg. des baldigen Garantieauslaufs im November 2012. Mein Wagen wurde aber offiziell am 14.04.2011 zugelassen, wobei der GTI bereits im November 2010 an den Vertragshändler ausgeliefert wurde. Er diente bis zu meinem Kauf als sogenanntes Showroom-Fahrzeug und wurde nicht als Vorführer benutzt. Beim Kauf waren lediglich 200 km auf der Uhr, da der Wagen zwischen den 3 Filialen gefahren wurde, damit dieser überall mal im Showroom stehen konnte. Dennoch war ich nun aufgrund des Schreibens sehr beunruhigt und ich rief deshalb im Autohaus an und wollte wissen, wann denn die Garantie auslaufe und wann der Wagen zugelassen wäre. Die Dame teilte mir daraufhin mit, dass mein GTI am 25.11.2010 zugelassen worden sei. Ich konfrontierte sie dann mit der Tatsache, dass ich den Wagen am 14.04.2011 als Neuwagen gekauft habe und ob hier jetzt betrügerische Machenschaften vorliegen würden. Daraufhin sagte mir die Dame, dass ihre EDV-Daten nicht stimmen würden und das höchstwahrscheinlich das Auslieferungsdatum eingegeben worden wäre. Ausserdem würde nur das Datum in den Zulassungspapieren ausschlaggebend sein und ab diesem Datum beginnt die Garantie.
Was soll ich jetzt von dieser Aussage halten? Auf der Zulassungbescheingung Teil I und II steht natürlich der 14.04.2011 und ich habe Garantie bis zum 14.04.2013.
Kann es irgendwie möglich sein, dass der Händler den Wagen doch schon im November 2010 zugelassen hat? In der Zulassungsbescheinigung steht unter "Anzahl der Vorbesitzer" eine "0" und ich habe auch die Originalpapiere. Nirgendwo werden diese als Zweitpapier oder Ersatzurkunde ausgewiesen. Es kann ja nur so sein, dass dem Händler bei der EDV-Erfassung des Wagens ein Fehler unterlaufen hat. Dennoch möchte ich mal eure Meinungen hören.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
ich wurde letzte Woche von meinem VW-Händler angeschrieben wg. des baldigen Garantieauslaufs im November 2012. Mein Wagen wurde aber offiziell am 14.04.2011 zugelassen, wobei der GTI bereits im November 2010 an den Vertragshändler ausgeliefert wurde. Er diente bis zu meinem Kauf als sogenanntes Showroom-Fahrzeug und wurde nicht als Vorführer benutzt. Beim Kauf waren lediglich 200 km auf der Uhr, da der Wagen zwischen den 3 Filialen gefahren wurde, damit dieser überall mal im Showroom stehen konnte. Dennoch war ich nun aufgrund des Schreibens sehr beunruhigt und ich rief deshalb im Autohaus an und wollte wissen, wann denn die Garantie auslaufe und wann der Wagen zugelassen wäre. Die Dame teilte mir daraufhin mit, dass mein GTI am 25.11.2010 zugelassen worden sei. Ich konfrontierte sie dann mit der Tatsache, dass ich den Wagen am 14.04.2011 als Neuwagen gekauft habe und ob hier jetzt betrügerische Machenschaften vorliegen würden. Daraufhin sagte mir die Dame, dass ihre EDV-Daten nicht stimmen würden und das höchstwahrscheinlich das Auslieferungsdatum eingegeben worden wäre. Ausserdem würde nur das Datum in den Zulassungspapieren ausschlaggebend sein und ab diesem Datum beginnt die Garantie.
Was soll ich jetzt von dieser Aussage halten? Auf der Zulassungbescheingung Teil I und II steht natürlich der 14.04.2011 und ich habe Garantie bis zum 14.04.2013.
Kann es irgendwie möglich sein, dass der Händler den Wagen doch schon im November 2010 zugelassen hat? In der Zulassungsbescheinigung steht unter "Anzahl der Vorbesitzer" eine "0" und ich habe auch die Originalpapiere. Nirgendwo werden diese als Zweitpapier oder Ersatzurkunde ausgewiesen. Es kann ja nur so sein, dass dem Händler bei der EDV-Erfassung des Wagens ein Fehler unterlaufen hat. Dennoch möchte ich mal eure Meinungen hören.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Viele Grüße,
Matthias
Mein Spielzeug: VW Golf VI GTI Adidas Edition mit DSG, EZ 04/2011, Oryxweiß Perlmutteffekt, 5 Türer, RNS510, Mobiltelefonvorbereitung Plus, Parklenkassistent,Licht u. Sicht, MEDIA-IN, abgedunkelte Seitenscheiben, Reifenkontrollanzeige, Geschwindigkeitsregelanlage, GTI-Sitzembleme, Monstermats aus USA, Winterräder: Autec Zenith Anthtrazit matt in 7,5x17 mit Fulda Kristall Control HP in 225/45/17 94 V
Mein Schlachtschiff: Volvo XC90 D5 Summum EZ 12/2008
Matthias
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 25.10.2012 - 07:48 Uhr von GTI_Meister.
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Betreff: Re: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 10:14 Uhr -
Es müsste das ausschlaggebend sein was in der Zulassungsbescheinugung steht.
Meiner Meinung nach liegt der Fehler auf Seiten von VW.
Meiner Meinung nach liegt der Fehler auf Seiten von VW.
GolfVIGTI.com Moderator
VCDS Codierungen im Ruhrgebiet
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Betreff: Re: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 10:38 Uhr -
Die Garantie beginnt mit Tag der Erstzulassung und diese sollte im Brief stehen!
ledewo
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Betreff: Re: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 10:48 Uhr -
Hi,
leider finde ich zur Zeit die Garantiebedingungen nicht, aber dort ist meiner Erinnerung nach geregelt (ich hatte das gleiche Problem vor Jahren, da ging es aber nur um zwei Wochen), dass die Garantie beginnt mit entweder der EZ oder alternativ der Übergabe, jenachdem, was früher eintritt (im Inspektionsheft sollte eine Übergabeinspektion mit Datum vermerkt sein).
Ich denke, der Händler wird die Übergabeinspektion entsprechend zum 25.11.2010 dokumentiert haben (vielleicht auch, um eine davon abhängige Erfolgsprämie zu sichern?) und dies führt grds. zu Beginn der Garantiezeit.
Inwiefern der Händler diesen Beginn korrigieren kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
P.S.:
(freiwillige Herstellergarantie ungleich gesetzliche Gewährleistung! Daher kann der Garantiegeber die Bedingungen selber festlegen. Die Gewährleistung ist davon völlig unabhängig.)
leider finde ich zur Zeit die Garantiebedingungen nicht, aber dort ist meiner Erinnerung nach geregelt (ich hatte das gleiche Problem vor Jahren, da ging es aber nur um zwei Wochen), dass die Garantie beginnt mit entweder der EZ oder alternativ der Übergabe, jenachdem, was früher eintritt (im Inspektionsheft sollte eine Übergabeinspektion mit Datum vermerkt sein).
Ich denke, der Händler wird die Übergabeinspektion entsprechend zum 25.11.2010 dokumentiert haben (vielleicht auch, um eine davon abhängige Erfolgsprämie zu sichern?) und dies führt grds. zu Beginn der Garantiezeit.
Inwiefern der Händler diesen Beginn korrigieren kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
P.S.:
(freiwillige Herstellergarantie ungleich gesetzliche Gewährleistung! Daher kann der Garantiegeber die Bedingungen selber festlegen. Die Gewährleistung ist davon völlig unabhängig.)
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 25.10.2012 - 10:49 Uhr von ledewo.
Betreff: Re: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 11:21 Uhr -
TIPP:
Ich würde auf jeden Fall eine Anschlussgarantie machen,( Kettenspanner, Steuerkette) falls Du den Wagen noch eine weile fährst.
Ich habe Direkt beim Kauf diese gleich für weitere 3 Jahre abgeschlossen - Man weiß ja nie was kommt....sicher ist sicher.
Desweiteren ist es ein gutes Verkaufskriterium wenn du den GTI mal Privat verkaufst.
Ich würde auf jeden Fall eine Anschlussgarantie machen,( Kettenspanner, Steuerkette) falls Du den Wagen noch eine weile fährst.
Ich habe Direkt beim Kauf diese gleich für weitere 3 Jahre abgeschlossen - Man weiß ja nie was kommt....sicher ist sicher.
Desweiteren ist es ein gutes Verkaufskriterium wenn du den GTI mal Privat verkaufst.
6er - /// adidas - VERKAUFT -
Seit 2014 - 5er
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 25.10.2012 - 11:25 Uhr von adidas /// Edition.
Betreff: Re: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 16:15 Uhr -
Vielen Dank für eure Antworten!
Die Garantie ist geregelt, denn ich habe bevor ich den Wagen übernommen habe, mir vom Autohändler schriftlich bestätigen lassen, dass ich Garantie bis zum 14.04.2013 habe ( habe ich leider vergessen zu erwähnen).
Mir geht es hier einzig um die Fragestellung, ob dieser Wagen bereits vor dem eigentlichen Erstzulassungsdatum (14.04.2011) irgendwie vom Händler zugelassen werden konnte und ich somit keinen Neuwagen erstanden habe. Denn dann wären es betrügerische Machenschaften vom Händler.
P.S.: was kostet mich eine Anschlussgarantie und muss ich dann unbedingt beim Vertragshändler die Inspektion machen lassen. Denn ich habe grundsätzlich kein Vertrauen in diesen, da man hier regional nicht viel Gutes hört von der Werkstatt.
Die Garantie ist geregelt, denn ich habe bevor ich den Wagen übernommen habe, mir vom Autohändler schriftlich bestätigen lassen, dass ich Garantie bis zum 14.04.2013 habe ( habe ich leider vergessen zu erwähnen).
Mir geht es hier einzig um die Fragestellung, ob dieser Wagen bereits vor dem eigentlichen Erstzulassungsdatum (14.04.2011) irgendwie vom Händler zugelassen werden konnte und ich somit keinen Neuwagen erstanden habe. Denn dann wären es betrügerische Machenschaften vom Händler.
P.S.: was kostet mich eine Anschlussgarantie und muss ich dann unbedingt beim Vertragshändler die Inspektion machen lassen. Denn ich habe grundsätzlich kein Vertrauen in diesen, da man hier regional nicht viel Gutes hört von der Werkstatt.
Viele Grüße,
Matthias
Mein Spielzeug: VW Golf VI GTI Adidas Edition mit DSG, EZ 04/2011, Oryxweiß Perlmutteffekt, 5 Türer, RNS510, Mobiltelefonvorbereitung Plus, Parklenkassistent,Licht u. Sicht, MEDIA-IN, abgedunkelte Seitenscheiben, Reifenkontrollanzeige, Geschwindigkeitsregelanlage, GTI-Sitzembleme, Monstermats aus USA, Winterräder: Autec Zenith Anthtrazit matt in 7,5x17 mit Fulda Kristall Control HP in 225/45/17 94 V
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Mein Schlachtschiff: Volvo XC90 D5 Summum EZ 12/2008
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 25.10.2012 - 16:17 Uhr von GTI_Meister.
Betreff: Re: Anschreiben wg. Garantieablauf, Erszulassung im April 2011 - Gepostet: 25.10.2012 - 19:16 Uhr -
Für die 3 Jahre km gebunden:
bis 125.000 km = 1081,-
bis 50.000 km = 747,-
am besten anrufen und beraten lassen:
Volkswagen Versicherungs Service Tel: 0531 212 859 300
bis 125.000 km = 1081,-
bis 50.000 km = 747,-
am besten anrufen und beraten lassen:
Volkswagen Versicherungs Service Tel: 0531 212 859 300
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