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Spinner gibts!!!
Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 23.11.2010 - 23:40 Uhr -
Fast die gleiche Situation hatte ich vor Jahren auch mal: Auf der AB damals noch mit meinem TDI unterwegs. Vor mir irgendsoein Audi A4 Quattro am rumschnecken. Irgendwann zieht er rechts rüber, ich wil vorbei -> er gibt Gas . Das Spielchen ging dann noch ne Weile so weiter bis ich an meine Abfahrt kam. Er dann hinter mir her. An der nächsten fährt er neben mich und deutet mir an, ich solle mal das Fenster runter machen. Gesagt getan. Er: "Tja diesmal haben sie leider den falschen erwischt (weiss nicht was er damit meinte). Sie hören von uns."
LOOOOL
Nie was gehört. Es gibt einfach so Wichtigtuer die sich in ihrer Ehre gekränkt fühlen wenn sie jemand überholen will...
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Golf VI GTI DSG | CSGM | Winterräder | Detroit R18 | Xenon mit LED TFL | Spiegelpaket | Schiebedach | 4 Türen | AHK | Dunkle Scheiben | Jacky | Ablagepaket | RCD 510 | Parkassist mit Rückfahrkamera | Media-In USB | GRA | Light Assist | MFL | Dynaudio | Reifenkontrollanzeige | Seitenairbags hinten | Kessy | PFSE | DWA+
Glücklich seit dem 02.02.11 um 09:00 Uhr
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Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 06:46 Uhr -
Vielleicht hat er Dir nur seine Advocard gezeigt und wollte Dir zu verstehen geben das er Dich anzeigen wird.
Es gibt Leute die haben nichts besseres zu tun, als die polizei mit so nem Blödsinn zu belasten!
Aber ist Aussage gegen Aussage.
Du kannst ja auch Anzeige wegen Verkehrsbehinderung stellen, wenn er sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält, obwohl es aufgrund der Verkehrssituation möglich gewesen wäre!
Ansonsten hast Du ihn innerorts überholt ... weil er nen Verkehrshindernis war. Ich denke da wird nix dolles passieren und wenn doch wegen Verkehrsbehinderung und anschließender Nötigung auch Anzeige erstatten. Wenns überhaupt was bringt, aber ich denke da kommt nichts!
Es gibt Leute die haben nichts besseres zu tun, als die polizei mit so nem Blödsinn zu belasten!
Aber ist Aussage gegen Aussage.
Du kannst ja auch Anzeige wegen Verkehrsbehinderung stellen, wenn er sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält, obwohl es aufgrund der Verkehrssituation möglich gewesen wäre!
Ansonsten hast Du ihn innerorts überholt ... weil er nen Verkehrshindernis war. Ich denke da wird nix dolles passieren und wenn doch wegen Verkehrsbehinderung und anschließender Nötigung auch Anzeige erstatten. Wenns überhaupt was bringt, aber ich denke da kommt nichts!
Viele Grüße, Jörg
Manchmal muss man was Verrücktes machen und einfach die Karte durchziehen, sonst wird man auf Dauer GAGA. (frei nach MrPrez)
<<< mein Golf VI GTI >>>
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dilanthino
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Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 06:49 Uhr -
dat sind so die herren der fraktion "ich hab zu hause nix zu melden, also versuch ich woanders mein ego wieder aufzupolieren"
Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 07:53 Uhr -
Zitat
Vielleicht hat er Dir nur seine Advocard gezeigt und wollte Dir zu verstehen geben das er Dich anzeigen wird.
Mist, die hätte ich Ihm auch zeigen können... och mann, hinter fällt einem immer so vieles ein...
ich halte euch auf dem Laufenden, wenn was kommen sollte, wenn ich ehrlich bin, freu ich mich schon rießig drauf
Liebe Grüße aus Karlsruhe
Sascha
Done :
.:R-Heck mit Edel01 AGA ; Rieger-Front ; Spiegelkappen; Seitenschweller und Heck in Deep Black ; 19" BBS CK in Silber ; LED Außen und Innen komplett ; NSW foliert und M-tec ; Pop-Up Kofferraumdeckel ; Eibach02 ; Drehmomentstütze ; DSG-Schaltknauf vom Edi ; R-Led's ; W.A.L.K.
To-Do :
Dach schwarz folieren ; ev. Frontumbau Edi35 ; ev. Stage I ; Innenraum in deep black lackieren
Sascha
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Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 08:05 Uhr -
Zitat geschrieben von Atre777
Ach und wer hat dich mit Lichthupe penetriert und dich auf die Verkehrsregeln hingewiesen? Nah!? -.-
Mach dir keine Gedanken!
Hatte mal so en Spinner auf der Bahn, nachdem 120 aufgehoben wurde war ich am Beschleunigen und der Typ fuhr mit 120 weiter noch auf der linken Spur. Rein rechtlich hätte er schon rechts fahren müssen, tat er aber nicht. Ich signalisiere also mit Lichthube ich möchte überholen -> Zack haut er auf die Bremse!!!
Was will man machen? Einfach cool bleiben, nicht jeder kennt die Straßenverkehrsordnungen.
Genau das gleiche hatte ich letztes Jahr erlebt, nur Fahrer und Beifahrer haben mich dann aus Spaß angezeigt. Wurde wegen versuchter Nötigung, Nötigung und Beleidigung verurteilt. Die beiden haben sich eine schöne Geschichte ausgedacht und da ich alleine im Auto unterwegs, glaubte man denen. Das alles nur wegen 2-3x Lichthupe.
Was war das Ende vom Lied? Durfte 3.500,- EUR Strafe zahlen und hab 15 Punkte in Flensburg kassiert.
seit 11/2013 Audi S3 8VA Sportback
Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 09:04 Uhr -
wtf?!?
Aber ok, dann ist man nahezu Machtlos! 2 gegen 1 war schon immer unfair! oder wie heisst es so schön: recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge!
Aber die Strafe ist schon sehr überzogen!
Aber ok, dann ist man nahezu Machtlos! 2 gegen 1 war schon immer unfair! oder wie heisst es so schön: recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge!
Aber die Strafe ist schon sehr überzogen!
Viele Grüße, Jörg
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Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 10:05 Uhr -
Ich wusste gar nicht, dass man von fremden Personen oder Autos Bilder OHNE deren Erlaubnis machen darf?!
Sollte er also was vorhaben, und seine Bilder dazu benutzen, hast du ja noch was viel besseres in deiner Hand.
Er kann nicht beweisen, dass du einen Fehler gemacht hast, Du kannst aber mit den Fotos beweisen, dass er dich in deiner privatsphäre verletzt hat!
Lieben Gruß!
Sollte er also was vorhaben, und seine Bilder dazu benutzen, hast du ja noch was viel besseres in deiner Hand.
Er kann nicht beweisen, dass du einen Fehler gemacht hast, Du kannst aber mit den Fotos beweisen, dass er dich in deiner privatsphäre verletzt hat!
Lieben Gruß!
Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 10:08 Uhr -
Zitat geschrieben von evolution9
Ich wusste gar nicht, dass man von fremden Personen oder Autos Bilder OHNE deren Erlaubnis machen darf?!
Sollte er also was vorhaben, und seine Bilder dazu benutzen, hast du ja noch was viel besseres in deiner Hand.
Er kann nicht beweisen, dass du einen Fehler gemacht hast, Du kannst aber mit den Fotos beweisen, dass er dich in deiner privatsphäre verletzt hat!
Lieben Gruß!
Das ist nicht ganz korrekt.
Zitat
Privatsphäre bezeichnet den nicht-öffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt.
[...]
Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert.
[...]
Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert.
seit 11/2013 Audi S3 8VA Sportback
Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 10:09 Uhr -
Hehehe wie fies
das wird dann sicher lustig
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Betreff: Re: Spinner gibts!!! - Gepostet: 24.11.2010 - 10:10 Uhr -
Du kannst fotografieren was du willst, solange du dich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf öffentlichem Grund befunden hast und das HAUPTMOTIV kein 'Recht am eigenen Bild' verletzt. Also solange er nicht dein Gesicht oder dich in Vollaufnahme vor weißem Hintergrund zentriert in der Bildmitte fotografiert, hast du da keinerlei Handhabe.
Gruß Phil -
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