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Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?



felix-mgh 
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Betreff: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 10.03.2011 - 11:08 Uhr  -  
Halli hallo,

da es hier nicht um die Frage nach dem richtigen Geträt sondern viel mehr um die Frage ob seitens VW ein Garantieverlust möglich ist habe ich gedacht ich mache mal einen neuen Thread uff...;)

Also ich habe mich jetzt nach langer Suche und für das Marderabwehrgerät "Sensor 717" entschieden.
Allerdings frage ich mich gerade ob es nicht zu einem Garantieverlust des Autos kommen kann, wenn z.B. durch Vibrationen im Motorraum ein "Sensor" verrutscht und Schaden anrichtet oder sogar einen Kurzschluss auslöst?
Ist dieses Gerät eigentlich auch TÜV-konform?

Habe diese Fragen natürlich auch schon per Mail an den Hersteller geschickt, allerdings erhoffe ich mir von ihm keine objektive Antwort...
Also würde ich mich wirklich sehr freuen wenn mir einer von euch da vielleicht was dazu sagen kann!

Hier mal der Link zu dem Produkt:
http://shop.vergoelst.de/diens...17014.html

Vielen Dank schon mal im Voraus für alle Antworten!

Lieb Grüße
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GTIOlli 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 09:08 Uhr  -  
Also ob das Teil eine TÜV-Freigabe hat, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber die Werksgarantie von VW wird auf Teile, die mit den Sensoren in Kontakt stehen oder auch nur im entferntesten damit in Verbindung gebracht werden könnten, leider erlöschen!

Generell ist jeglicher Umbau (egal ob Tuning oder Marderschutz) ein Eingriff in die werksseitige Funktionsweise des Autos und lässt somit die Garantie auf gewisse Teilbereiche erlöschen.
Sebst so etwas simples und ungefährliches wie der Umbau auf LED im Innenraum wird dir von einem pingeligen sog. "Freundlichen" als Ausrede entgegenbracht, wenn bei dir im Auto irgendwas klappert.
Ich spreche da aus Erfahrung.

Ganz davon abgesehen halte ich dieses System mit den Stromschlägen für Tierquälerei.
Reichen gewisse Marderschutzbleche oder -Verkleidungen nicht aus?
Gruß, Olli

GTI verkauft - nach M3 E46, RS6 4B, GT86, Golf R Cabrio, Mini JCW Cabrio jetzt Golf 1 GTD
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 11.03.2011 - 09:10 Uhr von GTIOlli.
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MrPrez 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 10:10 Uhr  -  
Zumal man damit auch nicht alle Kabel gesichert bekommt. Die Erfahrung hat gezeigt wenn Marder erst mal im Motorraum sind und nicht das kriegen was sie wollen muss halt was anderes leiden. Z.Bsp. Hitzeschutz an der Motorhaube. Da bringt einem ein Stromkreislauf auf den wichtigsten Kabeln auch nix.

Aber gut um das Gerät soll es ja nicht gehen.

Zum Garantieverlust allgemein:
Es muss nicht immer sein dass direkt die komplette Garantie im Schadensfall futsch ist aber es ist schon so wie Olli geschrieben hat. Du musst dir das vorstellen wie bei einer Versicherung.
Eine Unfallversicherung etc. wird vor Zahlung in jedem Fall erstmal Prüfen ob es nicht ein Hintertürchen gibt dass der Geschädigte selbst geöffnet hat was der Versicherung ermöglicht sich aus der Affaire zu ziehen und damit eine Zahlung zu verweigern. So ist es auch bei den Autoherstellern. Die Reparaturen auf Garantie sind für den Hersteller mitunter kostspielig. Das heißt wenn am Ende dein Steuergerät einen Kurzschluss erleidet weil du mit einem Fremdprodukt was nicht von VW ist den Motorraum auf Stromspannung gelegt hast kann ich dir Brief und Siegel geben dass VW zunächst eine Reparatur auf Garantie ablehnen wird. Bzw. die Ursache für den Defekt als dein Eigenverschulden deklarieren wird. Und dann musst du erstmal beweisen können dass das Steuergerät ab Werk eine Fehlfunktion hatte etc. und der Marderschutz damit nichts zu tun hat. Ab dann beginnt dann ein zähes hin und her mit Wolfsburg etc. Der Hersteller wird sich dann aber auf den Standpunkt stellen dass es von VW im Zubehör einen entsprechenden Mardeschutz gibt und er nicht für Störungen, Schäden durch Fremdprodukte aufkommt.

Der Hersteller des Marderschutzes hat sich natürlich im Vorfeld in der Produktbeschreibung auch entsprechend distanziert. Die wollen natürlich auch nicht durch evtl. Schäden in Regress genommen werden.

Das größte Problem bei Veränderungen am Fahrzeug im Hinblick auf Garantie ist die Tatsache: Das dem Hersteller direkt Argumente geliefert werden nicht zu zahlen und es teilweise extrem schwierig ist das Gegenteil nachzuweisen also dass es doch ein Garantiefall ist weil das VW Material vor der Änderung schon defekt war. Bzw. der Defekt nicht auf die Änderung zurückzuführen ist.

Das betrifft jetzt nicht nur die Elektronik sondern gilt genaus z.Bsp. für Dämpfer oder Achsgelenke wenn eine Tieferlegung verbaut wude oder die Motorsteuerung beim verbau einer anderen Abgasanlage usw...
Rein Bürokratisch ist jede Änderung am Fahrzeug ein Risiko hinsichtlichen einem evtl. Garantiefall.

Es muss daher jeder für sich selbst entscheiden was man an seinem Auto ändert.
Der Hersteller freut sich logischerweise über jeden Fall wo er nicht zahlen muss
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 11.03.2011 - 10:17 Uhr von MrPrez.
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felix-mgh 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 10:20 Uhr  -  
Vielen Dank für die Antworten!
Hab mir auch schon sowas Gedacht... Und das Versicherung und VW bei jeder Gelegenheit eine Zahlung vermeiden wollen ist mir auch schon fast klar die Frage ist nur ob die allen Ernstes behaupten können, dass wenn z.B. ein ventil kaputt geht dass das dann etwas mit der Marderabwehranlage zu tuen hat die sich sowieso automatisch abschaltet sobald der Motor gestartet wird ... ich weiss nicht...

Der hersteller aht mir per Mail folgendes dazu geschrieben:
Sehr geehrter....,
die Marderschutzanlage SENSOR 717 ist für den Einbau in ein Fahrzeug geprüft und mit dem E-Prüfzeichen ausgezeichnet worden.
Damit ist die Anlage für die Verwendung in Fahrzeugen zugelassen.

Somit werden, bei fachgerechtem Einbau, auch nicht die Garantiebestimmungen der Fahrzeughersteller verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

.....


und:

Sehr geehrter ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach unseren Erfahrungen, nunmehr schon über 17 Jahren, sind Ihre Befürchtungen unberechtigt.
Bei einem fachgerechten Einbau der SENSOR 717 ist nicht mit einer Beschädigung Ihres Fahrzeuges zu rechnen.

Die Marderschutzanlage SENSOR 717 verfügt, neben der Absicherung durch einen Motorhaubenschalter, über eine zusätzliche Schutzabschaltung. Sobald Sie die Zündung einschalten, wird die SENSOR 717 spannungslos geschaltet. Während der Fahrt führen Sie also keine hochspannungsgeladenen SENSOR Platten mit.
Erst bei abschalten der Zündung, wird wieder die Spannung aufgebaut.
Sollte sich doch mal eine Platte verdreht haben oder durch einen Fremdkörper eine Masseverbindung hergestellt werden, so schaltet die Anlage sofort in eine Sicherheitsabschaltung ( Dies wird durch die dauerhaft rot leuchtende Diode in der Steuereinheit, blaues Relais, angezeigt) Sobald der Kurzschluss beseitigt ist, arbeitet die Anlage wieder normal (Diode blinkt rot)

Die Marderschutzanlage SENSOR 717 wird nach Herstellervorgaben gefertigt und ist nach der E-Richtlinie geprüft und als elektronisches Zubehör freigegeben. Die SENSOR 717 wird seit mehreren Jahren von führenden Automobilverbänden, z.B. ADAC e.V., empfohlen und von verschiedenen Vertragswerkstätten der Automobilhersteller verbaut.

Der Stromverbrauch der Marderschutzanlage SENSOR 717 ist sehr gering.
Bei der aktuellen Version V2.0 blue bei 1,7 mA ( Zum Vergleich: Viele Fahrzeuge haben einen Ruhestromverbrauch von 30 mA aufwärts)
Durch diesen sehr geringen Stromverbrauch, können Sie Ihr Fahrzeug, je nach Batteriegröße und zusätzliche Verbraucher, über Wochen oder auch Monate stehen lassen, ohne dass Ihre Batterie leer entlädt.

Ich hoffe Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben und würde mich freuen, wenn auch Sie sich für dieses Schweizer Quälitätsprodukt entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen

....
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MrPrez 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 10:29 Uhr  -  
Auch hier wieder distanziert durch die Worte "bei fachgerechtem Einbau".
Ist ja aber auch logisch das würden wir genauso machen. Will ja keiner für irgendwas haften was ein anderer verbockt hat.

Glaub mir wenn es ums nachträglich Zahlen geht ist das ein anderer Händler als der liebe Freundliche dir damals den Wagen verkauft hat und dir mit breitem Grinsen den Schlüssel übergeben hat. Auch wenn es noch so Abstruss ist wird der Händler versuchen dagegen zu argumentieren.
Ich will jetzt nicht für jedes Teil das vielleicht kaputt gehen kann eine Prognose abgeben. Aber generell kannst du davon ausgehen dass niemand direkt zu dir sagt "Ventil XY? Kein Problem, nehmen wir auf unsere Kappe"

Wenn du dich noch etwas mehr abischern willst frag deinen Händler ob er dir das Teil einbaut.
Dann hast du a.) der Argumentation fachgerechtem Einbau und b.) bei späteren Garantiefragen ein besseren Standpunkt.

Aber eine Garantie auf Garantie gibt es nicht
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 11.03.2011 - 10:32 Uhr von MrPrez.
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felix-mgh 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 10:31 Uhr  -  
Dummerweise habe ich keinen Händler, da ich direkt bei VW in WOB bestellt habe.
Auf jeden Fall würde ich, wenn ich es mache, es FACHGERECHT von Vergölst-Profis einbauen lassen....^^

Ihr habt mich auf jeden Fall schon mal zum Umdenken bzw. zum nochmaligen Überdenken der Aktion gebracht,
Danke für eure Meinungen!

Sind ja auch immerhin 280€ inkl. Einbau vlt gibts ja noch ne sinnvollere Investition muss ich mir jetzt halt überlegen...
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 11.03.2011 - 10:36 Uhr von felix-mgh.
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MrPrez 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 11:03 Uhr  -  
Du brauchst keinen eigenen Händler. Jeder VW Händler hat auch eine Werkstatt. Da kannst du zu jedem.
Irgendwann wirst du bei einem VW Händler ja auch mal Inspektion machen müssen. Da musst du dir auch einfach einen raussuchen wo du hinfährst.

Also nix gegen Vergölst.
Aber für mich ist das ein Reifenhändler der nebenbei hin und wieder mal nen Ölwechsel macht oder Stoßdämpfer austauscht. Aber eine Fachwerkstatt in dem Sinn ist das für mich nicht.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 11.03.2011 - 11:04 Uhr von MrPrez.
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felix-mgh 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 11.03.2011 - 11:16 Uhr  -  
Ja is klar aber die bieten nunmal den Einbau zum Festpreis auf ihrer Hompage an, also werden die warscheinlich auch mit dem Einbau dieses Geräts mehr Erfahrung haben als ein VW-Händler...
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felix-mgh 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 12.03.2011 - 14:14 Uhr  -  
So +, wenn ich die besagt Anlage von einem VW-Autohaus einbauen lasse erübrigt sich die Angst vor dem Garantieverlust oder?

LG
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GTIOlli 
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Marderabwehrgerät?  -  Gepostet: 12.03.2011 - 14:32 Uhr  -  
Zitat
wenn ich die besagt Anlage von einem VW-Autohaus einbauen lasse erübrigt sich die Angst vor dem Garantieverlust oder?


Kurze Antwort: Nein!

Längere Antwort:
Wenn du das System bei einer VW-Vertragswerkstatt einbauen lässt, hast du eventuell bessere Chancen auf kostenlose Nachbesserungen.
Aber wenn etwas kaputt gehen sollte, was in unmittelbarer Nähe zu dem Syytem liegt und man nur den Hauch eines Verdachts darauf haben könnte, dass das System womöglich die Ursache dafür sein könte, wird sich dein Händler erstmal versuchen quer zu stellen und dir mit dem Standardtsatz kommen, dass die Garantie auf dieses nd auch angrenzende Teile erloschen ist.

Ich weiß, dass man sowas nicht hören will, aber es ist leider so.
Ich spreche aus Erfahrung, ein Beispiel:

Mein :) z.B. war extrem frech und meinte zu mir, dass das Klappergeräusch, was bei meinem Auto aus dem Handschuhfach kommt, auf die stärkeren Vibrationen bedingt durch die Sport-AGA zurückzuführen und somit kein Garantiefall sei.
Er wusste natürlich haargenau, dass meine AGA nicht dröhnt! Das habe ich ihm dann auch (recht angenervt) erklärt und darauf hingewiesen, dass die Anlage in diesem Betrieb eingebaut wurde und dass man mir sagte, dass die Änderung keinerlei Probleme hervorrufen sollte.
Nur nach umfangreicher Diskussion und der Androhung der Auflösung der mittlerweile 12-jährigen Geschäftsbeziehung (auch mit einem anderen Fahrzeug) hat man sich dann doch kulant gezeigt.

Du siehst: JEDE Änderung, EGAL wer sie durchführt, kann und wird (mit hoher Wahrscheinlichkeit) in einem Schadensfall zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

Auch wenn der Hersteller des Systems schreibt, es würde schon von einigen Autoherstellern verbaut werden - das ist vollkommen egal.
Beim GTI wird es nicht verbaut und es ist somit eine Änderung des Serienzustands.
Gruß, Olli

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