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MSD-Attrappe/ Ersatzrohr

Erfahrungen

 
zwei0 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 28.03.2012 - 11:35 Uhr  -  
Zitat geschrieben von TheMkVI

Zitat geschrieben von zwei0

somit ist es also illegal.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ein lauter Auspuff ist nicht Unfalls- bzw Sicherheits relevant.
Darum gibts es bei den erlaubten Geräuschen auch Toleranzen.

Es ist nicht verboten, am Auspuff rum zuschrauben. Salopp gesagt, ist es ja auch nicht verboten, ihn blau an zu malen.

Liegen die Veränderungen nun in den vorgegebenen Grenzen, kann dir doch keiner einen Strick draus drehen.

Es wäre ja auch nicht verboten, den Auspuff auseiandenr zu bauen und ihn genau gleich wieder zusammen zu bauen.


mit anmalen oder auseinander und wieder genau gleich zusammenbauen habe ich noch keinen Eingriff/Veränderungen oder Manipulation an Bauteilen begangen. Die Erklärung wäre etwas zu einfach ;-) Das Resultat bei einem einsetzen eines Rohres, welches ja einem Weglassen eines kpl. Bauteils gleichkommt, ist ja eine erhöhte Lautstärke und diese ist in den Papieren festgehalten (Stand/Fahrgeräusch) Es gibt genug Anlagen oder auch einzelne Dämpfer die zum Teil die Seriendaten völlig einhalten aber trotzdem eine ABE besitzen oder auch abgenommen werden müssen, da diese Teile das Originalteil ersetzen, Norm hin oder her. Es gibt mittlerweile massivste Einschränkungen hinsichtlich der Geräuschemission bei Fzg. lt. EU Richtlinien. Es ist leider nicht mehr ganz so einfach.
GTI , 6Gang , 4/5türig mit elektr. Fh. hi. , CSGM , 18" Detroit , Xenon , Leder , MFL , RCD 510 , FSE Premium , GRA , Scheiben hi. abged. , Entf. Modellbez.

Änderungen : Eibach, Auspuff, Spurverbreiterungen usw.



GTI 05/2014 verkauft, seit 07/2014 Seat Leon 5F Cupra 280
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Pat-GTI 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 28.03.2012 - 11:56 Uhr  -  
Hi..

Gibt es für eine 76er Anlage auch eine MSD-Attrappe ?

Hab mir den Thread durchgelesen aber keine antwort dazugefunden. Da hier nur über die NOVUS Attrappe und Ersatzrohren gesprochen wird.

mfG
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Michael 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 28.03.2012 - 15:07 Uhr  -  
Zitat
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
(...)
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


So steht es im Gesetz und auch wenn die Anlage noch im Bereich liegt, ist der Geräuschpegel trotzdem verändert. Außerdem ist das ganze Teil nicht abgenommen und somit erlöscht die Betriebserlaubnis.

Außerdem ob es Unfalls- bzw. Sicherheitsrelevant ist spielt ja keine Rolle, das ist der Punkt wo im Falle eines Unfalls die Versicherung nachhaken wird...
Fakt ist, die BE für das gesamte Fahrzeug erlischt, ist es da nicht sinnvoller etwas Geld in eine AGA mit TÜV zu investieren???


Golf VI GTI


Blue Graphit Perleffekt

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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.03.2012 - 15:10 Uhr von Michael.
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BASTL 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 29.03.2012 - 08:44 Uhr  -  
ich kann michael nur zustimmen!
Natürlich ist das aufschneiden und einschweißen eines Rohrs oder aber der Einbau eines gekauften Ersatzrohrs (in welcher Form auch immer) illegal und es erlischt die Betriebserlaubnis - unabhängig der Lautstärkenänderung oder ob dies Sicherheitsrelevant ist!
Auch wenn es sich offensichtlich viele hier wünschen, selbst ein GTI spielt hier keine Ausnahme. ;-)

Jeder sollte sich dessen bewusst sein und entsprechend handeln.
Ob die Änderung nun vom TÜV, der Polizei oder sonst wem erkannt und/oder beanstandet wird ist dabei nebensächlich und steht auf einem anderen Blatt.

@ Michael
Aber so eine AGA mit TÜV kostet doch mehr... ;-)

Grüße
BASTL
Achso, das einfache zerlegen eines Auspuffs oder anmalen nach Wunsch führt selbstverständlich nicht zum erlischen der BE.
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TheMkVI 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 29.03.2012 - 15:56 Uhr  -  
Nun, ich seh es anders.
Toleranzen sind dazu da, um einen gewissen Spielraum zu haben.
Erst wenn die zulässigen Toleranzen überschritten werden, tritt eine Veränderung in Kraft.

Mal davon ausgehend, man kommt mit einem Auspuff mit modifiziertem Innenleben in eine Kontrolle.
Die zulässige Lautstärke ist nach Prüfung nicht überschritten.
Auf Grund welcher Grundlage, soll man denn bitteschön belangt werden?

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Michael 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 29.03.2012 - 16:04 Uhr  -  
Das das Teil so eben seine Zulassung verliert!!!
Wie würdest du es bei einer Downpipe sehen, wenn alles im Toleranzbereich bleibt?

Es ist eben rechtlich genau geregelt wann die BE für dein Fahrzeug erlischt, da braucht man auch nicht mit dB-Toleranzen kommen...
Man nimmt auch eben einen Teil der kompletten AGA "heraus" indem man es mit einem durchgängigen Rohr ersetzt.

Aber wenn du das so siehst, bau es dir ein, das wird dann schon rechtens so sein! :ironie:


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TheMkVI 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 29.03.2012 - 17:19 Uhr  -  
Jetzt behalt mal deine Ausrufezeichen bei dir und bleib sachlich, dass tue ich ja auch.
Ich selbst werde keine Veränderung an meinem Wagen vor nehmen. Mir geht es hier nur um die Theorie.

Durch rausnehmen von Dämmwolle, einschweißen eines Rohrs oder wie man das auch immer machen möchte, wird lediglich die Lautstärke beeinflußt.
Bei einer Downpipe wird das Abgasverhalten verändert. Das ist schon mal ein Unterschied.

Wenn die Veränderung nun aber in der gesetzlich vorgegebenen Toleranz liegt, auf welcher Grundlage soll da ein Vergehen vorliegen?

Wir sind uns einig, dass man nach Lust und Laune die Dämpfer auf und wieder zu machen darf oder?
Nun nimmt man Wolle raus und es verändert sich nichts (weil die Veränderung in der zulässigen Toleranz liegt) wo ist der Unterschied?
Statt Wolle raus, kannst du auch gern von einem Rohr rein ausgehen.

Nach deiner Theorie, wäre es auch verboten, den Auspuff leiser zu machen. Ist das so?

Edit:
Irgendwo gibts ne Klausel, dass die Motorleistung um x% von der angegebenen abweichen darf.
Liegt man bei Auslieferung nun genau beim angegebenen Wert und man "optimiert" via OBD o.ä. soweit, dass man genau an der oberen Grenze von x% liegt, was ist dann?
Ist das deiner Meinung nach auch illegal?

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 29.03.2012 - 17:22 Uhr von TheMkVI.
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Thesis211 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 02.04.2012 - 12:12 Uhr  -  
Versicherungsrechtlich ist eine Änderung der Auspuffanalge nicht relevant.
Tüvrechtlich liegt dies im Ermessen des Prüfers, dieser wird sich aber auf die Lautstärketoleranz stützen somit für ihn nicht von interesse
Strafrechtlich: ist der Halter dafür verantwortlich die vorgegebenen Toleranzen nicht zu überschreiten. Nur im Falle einer Überschreitung ist der Halter einer Nachweißpflicht.
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Flibbo 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 24.04.2012 - 19:28 Uhr  -  
und schon jemand mit der attrappe durch den tüv gekommen?
oder baut ihr das teil immer aus davor?
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GTI-Babe88 
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Betreff: Re: MSD-Atrappe/ Ersatzrohr  -  Gepostet: 24.04.2012 - 20:14 Uhr  -  
Das wäre interessant zu wissen denn ich muss in 4 Wochen zum felgen eintragen
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Bj. 2010, Carbon Steel Grey, Handschalter, 2-Türer

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