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Chiptuning - allgemeiner Infothread

Erfahrungsberichte, allgemeine Fragen, Wo chippen lassen? etc

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Abzug86
 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 14:15 Uhr  -  
Du hast es immer noch nicht kapiert, oder? Er meinte damit, dass ein leistungsgesteigertes, aber nicht getüvtes Fahrzeug trotzdem versichert ist. Die Versicherung kann aber in Regress gehen. Sollte ich als Vertriebsleiter bei einer der größten deutschen Versicherungskonzerne wissen. Du bist also mal wieder ein perfektes Beispiel für den Spruch: "wenn man keine Ahnung hat....." den Rest kennst du ja bestimmt.
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scholi3 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 14:26 Uhr  -  
Beim chippen ist klar von Vorsatz auszugehen. Damit erlischt die Betriebserlaubnis. Dadurch erlischt der Versicherungsschutz und die Versicherung kann und wird dich in Repress nehmen. Das ist der versicherungsrechtliche Teil, den du richtig beschrieben hast.

Der strafrechtliche Teil wird weder von Versicherungsverkäufern noch generell von Versicherungen betrachtet, sondern von der Staatsanwaltschaft.

Das ganze kommt wahrscheinlich 'nur' bei einem schweren Unfall raus, wenn ein Gutachter sich das Auto genauer anschaut. Aber dann kann es übel werden.

Hast du es jetzt verstanden?? Falls nicht sollten wir uns einig werden, dass wir uns nicht einig sind.
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Abzug86
 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 14:46 Uhr  -  
Wahnsinn, echt. Kann man mit 46 Jahren wirklich noch so ignorant und stur sein? Was ist da bloß schiefgelaufen?

Zitat geschrieben von scholi3
Beim chippen ist klar von Vorsatz auszugehen.

Das Chippen (Groß- und Kleinschreibung, gelle?) ist natürlich vorsätzlich, nicht zwangsläufig aber das Wissen um die Eintragungspflicht und Meldung für die Versicherung.

Zitat geschrieben von scholi3
Damit erlischt die Betriebserlaubnis.

Was nur eine Ordnungswidrigkeit ist, wie Du bereits erwähnt hast.

Zitat geschrieben von scholi3
Dadurch erlischt der Versicherungsschutz

Nur intern (also im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer), nicht extern. Mit Versand der Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigt der Versicherer der Zulassungsstelle die Deckung für den Versicherungsnehmer bzw. das Fahrzeug. Damit geht der Versicherer das Risiko ein, auch für ihn nicht bekannte Umstände (z.B. Chiptuning und nicht darauf folgende Eintragung) haften zu müssen. Er schützt sich aber durch die Möglichkeit, im Schadensfall einen Anspruch auf Regress geltend machen zu können. In dem Fall ist das Fahrzeug also im öffentlich-rechtlichen Sinne versichert, im versicherungsrechtlichen entsteht aber maximal ein Vertragsbruch. Dass das keine Straftat ist, müsste mittlerweile auch Dir einleuchten. Wäre das nicht so, also hätte das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis tatsächlich keinen Versicherungsschutz, dann würde in einem solchen Fall auch die Versicherung keine Haftpflichtansprüche Dritter regulieren. Genau damit z.B. eine Familie die durch einen Verkehrsunfall den Ernährer verliert nicht vor dem finanziellen Ruin steht, hat er Gesetztgeber das PflVG installiert, das die Versicherer zwingt, auch im Falle von den mir bereits beschriebenen Umständen zu leisten.

Können wir jetzt bitte - nachdem ich Deine maximal auf Halbwissen basierenden Argumente restlos zerpflückt habe - die Diskussion beenden und es damit belassen, dass ich vom Fach bin, zumindest von diesem Thema hier ne Ahnung hab und Du ein 46-jähriger ohne viel Fachwissen, der das aber eh nie einsehen wird? Danke! =)
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scholi3 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 14:54 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Abzug86


Können wir jetzt bitte - nachdem ich Deine maximal auf Halbwissen basierenden Argumente restlos zerpflückt habe - die Diskussion beenden und es damit belassen, dass ich vom Fach bin, zumindest von diesem Thema hier ne Ahnung hab und Du ein 46-jähriger ohne viel Fachwissen, der das aber eh nie einsehen wird? Danke! =)


Können wir gerne, da du dich mit deinen Äusserungen leider selbst disqualifizierst! :daumen:
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Abzug86
 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 15:01 Uhr  -  
Genau so eine Antwort habe ich erwartet. Typisch bei Usern, denen die Argumente ausgegangen sind.

Aber immerhin gibt es nur wenig von Deiner Sorte hier im Forum, das tröstet mich dann doch ein wenig. Und den Rest macht die Ignorierliste, damit ich mich nicht noch öfter über deine inkompetenten Beiträge aufregen muss. :perfekt:
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Bonzai 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 18:22 Uhr  -  
@Abzug86

Was wäre eigentlich bei dem oben genannten Unfall, wenn zwar Chiptuning festgestellt aber kein Zusammenhang zwischen Chiptuning und dem Unfall nachgewiesen werden kann?

Hat die Versicherung dabei auch das Recht in Regress zu gehen?
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Abzug86
 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 19:40 Uhr  -  
Dann dürfte die Versicherung nicht in Regress gehen, da das Chiptuning nicht kausal (in keinem Zusammenhang) mit dem Unfall stünde. Ist natürlich dann Sache der Juristen, ob und in wie fern da ein Zusammenhang best eht. Aber der Versicherer könnte natürlich die Prämiendifferenz nachfordern, also den Betrag, den die Leistungssteigerung Aufpreis kosten würde (falls das bei dem Versicherer überhaupt vorgesehen ist). Evtl. auch ne Strafprämie (z.B. 1x den Jahresbeitrag) wenn dass in den AGBs so hinterlegt ist (wird aber in der Praxis eher selten angewendet).
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pesti 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 20:28 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Abzug86

Wahnsinn, echt. Kann man mit 46 Jahren wirklich noch so ignorant und stur sein? Was ist da bloß schiefgelaufen?


Zitat geschrieben von scholi3
Beim chippen ist klar von Vorsatz auszugehen.

Zitat
Das Chippen (Groß- und Kleinschreibung, gelle?) ist natürlich vorsätzlich, nicht zwangsläufig aber das Wissen um die Eintragungspflicht und Meldung für die Versicherung.

Wen interessiert das denn? Du als Tuner hast dich zu erkundigen, was nötig ist. Soll der Tüv und die Versicherung sich monatlich bei dir melden und fragen, ob du den Wagen gechipped hast? *looooooool*

Zitat geschrieben von scholi3
Damit erlischt die Betriebserlaubnis.

Zitat
Was nur eine Ordnungswidrigkeit ist, wie Du bereits erwähnt hast.

Ah ja, ok! Ohne Betriebserlaubnis fahren ist also so, als wenn ich falsch parke. Irgend jemand war hier vom Fach oder?

Zitat geschrieben von scholi3
Dadurch erlischt der Versicherungsschutz

Zitat
Nur intern (also im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer), nicht extern. Mit Versand der Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigt der Versicherer der Zulassungsstelle die Deckung für den Versicherungsnehmer bzw. das Fahrzeug. Damit geht der Versicherer das Risiko ein, auch für ihn nicht bekannte Umstände (z.B. Chiptuning und nicht darauf folgende Eintragung) haften zu müssen. Er schützt sich aber durch die Möglichkeit, im Schadensfall einen Anspruch auf Regress geltend machen zu können. In dem Fall ist das Fahrzeug also im öffentlich-rechtlichen Sinne versichert, im versicherungsrechtlichen entsteht aber maximal ein Vertragsbruch. Dass das keine Straftat ist, müsste mittlerweile auch Dir einleuchten. Wäre das nicht so, also hätte das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis tatsächlich keinen Versicherungsschutz, dann würde in einem solchen Fall auch die Versicherung keine Haftpflichtansprüche Dritter regulieren. Genau damit z.B. eine Familie die durch einen Verkehrsunfall den Ernährer verliert nicht vor dem finanziellen Ruin steht, hat er Gesetztgeber das PflVG installiert, das die Versicherer zwingt, auch im Falle von den mir bereits beschriebenen Umständen zu leisten.

Nochmal, wenn der Versicherer Regress nimmt, kommt das für den Versicherungsnehmer auf das Gleiche, als wenn er keine Versicherung gehabt hätte.

Wann erlischt denn die Versicherung auch "extern offiziell"? :lol:

Zitat
Können wir jetzt bitte - nachdem ich Deine maximal auf Halbwissen basierenden Argumente restlos zerpflückt habe - die Diskussion beenden und es damit belassen, dass ich vom Fach bin, zumindest von diesem Thema hier ne Ahnung hab und Du ein 46-jähriger ohne viel Fachwissen, der das aber eh nie einsehen wird? Danke! =)

Wir können es dabei belassen, dass du kein Benehmen und kein Fachwissen hast. :lol:

Eventuell kann einer der hier verweilenden Polizisten einmal Stellung nehmen, was passiert, wenn die Betriebserlaubnis erlischt. Besagt eigentlich das Wort an sich schon. :devil:
Gruss Stefan

Golf VI GTI 2,0 TSI 155 kW (210 PS), 6-Gang, Bj. 05/2010 * Deep Black Perleffekt (schwarz) metallic * Rückfahrkamera * Spiegelpaket *
RCD 510 mit CD Wechsler * Regensensor * Tempomat * getönte Scheiben * Tagesfahrlicht mit Assistenzfahrlicht * 18" Detroit
Original Zustand * Vorhaben: KEINE * :-)

Mein GTI
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Abzug86
 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 20:33 Uhr  -  
Es geht einzig und allein darum, ob das eine STRAFTAT ist, nicht mehr und nicht weniger. Ist das denn wirklich zu schwer zu verstehen??? Meine Güte, wieviel Leute hier ihre Fresse aufreißen obwohl sie keinen Plan von nichts haben is echt der absolute Hammer.
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GTi 66 
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread  -  Gepostet: 31.10.2011 - 20:34 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Bonzai

@Abzug86

Was wäre eigentlich bei dem oben genannten Unfall, wenn zwar Chiptuning festgestellt aber kein Zusammenhang zwischen Chiptuning und dem Unfall nachgewiesen werden kann?

Hat die Versicherung dabei auch das Recht in Regress zu gehen?



Entscheidend ist ob das Ereignis durch ggf. einer Leistungssteigerung überhaupt unfallursächlich war.
Denn erst wenn feststeht das der Unfall tatsächlich durch ein Chiptuning herbeigeführt wurde und ein Verstoß gegen § 23 und §26 VVG (Objektive Gefahrerhöhung) vorliegt kann der Unfallverursacher (Fahrer) in Regress genommen werden.
In solchen Fällen entfällt der Kaskoschutz komplett wobei der Haftpflichtschaden immer voll erstattet wird (PflG= Pflichtversicherungsgesetz).
Der Unfallverursacher wird in Regress genommen wobei die jeweilige Regresshöhe sich nach den jeweiligen AKB’s der Versicherungsgesellschaften richtet.
In diesem Fall gibt es Höchstwerte die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein kann.

§ 23 und §26 VVG (Objektive Gefahrerhöhung)
Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn das Fahrzeug aufgrund baulicher oder sonstiger Veränderung nicht mehr den bau- und Betriebsvorschriften der STVZO entspricht. Auch ein Tuning des KFZ gehört dazu (OLG Koblenz r+s 2007, 235 f). Da sich diese Vorschrift gleichermaßen an Fahrer und VN wendet, sind beide in der Pflicht, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges immer vor Fahrantritt zu vergewissern. Gem. § 26VVG ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

d.h.

VK = keine Schadensersatzleistung
TK = keine Schadensersatzleistung
KH = wird gekürzt nach Schwere des Verschuldens lt. AKB



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