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Vollkasko und Tuning bei VVD
Susu
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 12:33 Uhr -
Habe bei der VVD ja nichts schriftliches eingereicht bezüglich PS-Erhöhung! Habe nur gesagt was das kosten würde!
Die sagten mir halt, kann man so schnell nicht sagen und das ich Post von denen bekomme. Jetzt haben die es so dargestellt als wenn das alles schon amtlich sei mit der Veränderung!
Frage mich nur, wie ich aus der Sache schnellstmöglich rauskomme! Habe schon ein paar Angebote von anderen Vericherungen die deutlich unter dem neuen VVD liegen!
Die sagten mir halt, kann man so schnell nicht sagen und das ich Post von denen bekomme. Jetzt haben die es so dargestellt als wenn das alles schon amtlich sei mit der Veränderung!
Frage mich nur, wie ich aus der Sache schnellstmöglich rauskomme! Habe schon ein paar Angebote von anderen Vericherungen die deutlich unter dem neuen VVD liegen!
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 12:36 Uhr -
wenn eine versicherung bei selben konditionen günstiger ist als die VVD
dann müssen die dich gehen lassen!das steht bei dir im vertrag unter
sonderkündigungsrecht!
dann müssen die dich gehen lassen!das steht bei dir im vertrag unter
sonderkündigungsrecht!
2.0
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 12:40 Uhr -
Also bei mir steht das nicht. Macht ja auch keinen Sinn. Welche Versicherung würde sich selbst diesen Bären aufbinden?
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 12:47 Uhr -
ich bin raus
kein bock auf diskussionen besonders mit dir nicht 2,0.. sorry
du bist ja welterfahren und weißt alles... ich kann in meiner stadt bei jeder versicherung küßndigen wann ich will,
aber NUR wenn ich ein günstigeres angebot bekomme!!!!
Sonderkündigung: Kfz Versicherung außerordentlich kündigen
Der 30. November ist der Stichtag für die meisten Autohalter, wenn es um die Kündigung ihrer Kfz-Versicherung geht. Da ein Versicherungswechsel generell zum Jahreswechsel erfolgt, ergibt sich dieser Termin aus einer allgemein einschlägigen Kündigungsfrist von einem Monat. Doch wie so oft kommt etwas dazwischen, man passt nicht auf oder ist abgelenkt und schon ist es Anfang Dezember und die Kündigungschance vorbei. Doch: Nicht verzweifeln, denn in vielen Fällen steht Ihnen als Fahrzeughalter ein Sonderkündigungsrecht zu, von dem Sie Gebrauch machen sollten. Ein solches Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren Kfz Versicherungsvertrag außerordentlich unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu kündigen.
.
Sonderkündigungsrecht – wann steht es Ihnen zu?
Es gibt verschiedenste Gründe, die Sie berechtigen, vorzeitig Ihre Kfz Versicherung zu wechseln. Der häufigste Grund für die Sonderkündigung der Kfz Versicherung ist in der Regel ein Schaden. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. In der Praxis tut dies allerdings zumeist der Versicherungsnehmer, da er so einer Höherstufung seiner Schadenfreiheitsklasse entgehen will. Auch ein Fahrzeugwechsel, das Ab- oder Ummelden eines Autos und vor allen Dingen auch eine Beitragserhöhung berechtigen Sie zur außerordentlichen Kündigung. In diesem Fall haben sie einen Monat Zeit zu kündigen und in eine günstigere Kfz Versicherung zu wechseln. Weitere Gründe, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren sind auch Veränderungen bei der Regionalklasse Ihres Wagens, falls diese nicht aus einem Umzug von Ihnen herrühren, und bei der Typklasse, falls diese zu einer Preiserhöhung für Sie führt.
Kfz Versicherung: Sonderkündigung nutzen
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Das Stichwort lautet: Kfz Tarifrechner! Befragen Sie den Tarifrechner und starten Sie einen schnellen und kostenlosen Tarifvergleich! So finden Sie schnell ein günstiges Angebot, können sofort wechseln und erhalten innerhalb einer Stunde Ihre elektronische Deckungskarte – so können Sie sofort losfahren! Nicht vergessen: Kündigen Sie Ihre alter Kfz Versicherung am Besten sofort. Beachten Sie dabei, dass sie schriftlich erfolgen muss und lassen Sie sich eine Kündigungsbestätigung zuschicken. Am bequemsten und sichersten ist es in diesem Fall, ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben zu benutzen – so gehen Sie ganz auf Nummer sicher!
kein bock auf diskussionen besonders mit dir nicht 2,0.. sorry
du bist ja welterfahren und weißt alles... ich kann in meiner stadt bei jeder versicherung küßndigen wann ich will,
aber NUR wenn ich ein günstigeres angebot bekomme!!!!
Sonderkündigung: Kfz Versicherung außerordentlich kündigen
Der 30. November ist der Stichtag für die meisten Autohalter, wenn es um die Kündigung ihrer Kfz-Versicherung geht. Da ein Versicherungswechsel generell zum Jahreswechsel erfolgt, ergibt sich dieser Termin aus einer allgemein einschlägigen Kündigungsfrist von einem Monat. Doch wie so oft kommt etwas dazwischen, man passt nicht auf oder ist abgelenkt und schon ist es Anfang Dezember und die Kündigungschance vorbei. Doch: Nicht verzweifeln, denn in vielen Fällen steht Ihnen als Fahrzeughalter ein Sonderkündigungsrecht zu, von dem Sie Gebrauch machen sollten. Ein solches Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren Kfz Versicherungsvertrag außerordentlich unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu kündigen.
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Sonderkündigungsrecht – wann steht es Ihnen zu?
Es gibt verschiedenste Gründe, die Sie berechtigen, vorzeitig Ihre Kfz Versicherung zu wechseln. Der häufigste Grund für die Sonderkündigung der Kfz Versicherung ist in der Regel ein Schaden. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. In der Praxis tut dies allerdings zumeist der Versicherungsnehmer, da er so einer Höherstufung seiner Schadenfreiheitsklasse entgehen will. Auch ein Fahrzeugwechsel, das Ab- oder Ummelden eines Autos und vor allen Dingen auch eine Beitragserhöhung berechtigen Sie zur außerordentlichen Kündigung. In diesem Fall haben sie einen Monat Zeit zu kündigen und in eine günstigere Kfz Versicherung zu wechseln. Weitere Gründe, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren sind auch Veränderungen bei der Regionalklasse Ihres Wagens, falls diese nicht aus einem Umzug von Ihnen herrühren, und bei der Typklasse, falls diese zu einer Preiserhöhung für Sie führt.
Kfz Versicherung: Sonderkündigung nutzen
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Das Stichwort lautet: Kfz Tarifrechner! Befragen Sie den Tarifrechner und starten Sie einen schnellen und kostenlosen Tarifvergleich! So finden Sie schnell ein günstiges Angebot, können sofort wechseln und erhalten innerhalb einer Stunde Ihre elektronische Deckungskarte – so können Sie sofort losfahren! Nicht vergessen: Kündigen Sie Ihre alter Kfz Versicherung am Besten sofort. Beachten Sie dabei, dass sie schriftlich erfolgen muss und lassen Sie sich eine Kündigungsbestätigung zuschicken. Am bequemsten und sichersten ist es in diesem Fall, ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben zu benutzen – so gehen Sie ganz auf Nummer sicher!
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 13:03 Uhr -
@ tiefschwarz:
Wie du selbst zitierst gilt dies bei einer Beitragserhöhung.
Jedoch stellt das Tuning eine Gefahrerhöhung dar und deshalb kann der Versicherer den Gefahrumstand in Rechnung stellen.
Die reine Beitragserhöhung würde nur gelten, wenn das Risiko gleich bleibt.
Wie du selbst zitierst gilt dies bei einer Beitragserhöhung.
Jedoch stellt das Tuning eine Gefahrerhöhung dar und deshalb kann der Versicherer den Gefahrumstand in Rechnung stellen.
Die reine Beitragserhöhung würde nur gelten, wenn das Risiko gleich bleibt.
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 13:05 Uhr -
NOCHMAL
wenn du SELBE konditionen inkl. (TUNING)
bei einer anderen versicherung günstiger bekommst
dann tritt wieder das was ich geschrieben hab in kraft!
mir ist das egal was ihr tut, wollte nur KLAR stellen dass es geht
ich mache es und bei mir hat es immer geklappt
wenn du SELBE konditionen inkl. (TUNING)
bei einer anderen versicherung günstiger bekommst
dann tritt wieder das was ich geschrieben hab in kraft!
mir ist das egal was ihr tut, wollte nur KLAR stellen dass es geht
ich mache es und bei mir hat es immer geklappt
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 13:07 Uhr -
Bei Tuning gibt es kein Sonderkündigungsrecht !
Man hat von sich aus eine Beitragsänderung herbeigeführt, es handelt sich um ein Risikoaufschlag!
Es gibt Versicherungen die schlagen xx% auf und andere halt nicht.
Man hat aber kein RECHT zu kündigen da könnt Ihr diskutieren wie ihr wollt !
Erst zum Jahreswechsel geht das ganz normal wieder.
Ich habe diesen Fall gerade und meine Perle ist bei einer KFZ Versicherung und hat auch mal nachgefragt - es ist so
Man hat von sich aus eine Beitragsänderung herbeigeführt, es handelt sich um ein Risikoaufschlag!
Es gibt Versicherungen die schlagen xx% auf und andere halt nicht.
Man hat aber kein RECHT zu kündigen da könnt Ihr diskutieren wie ihr wollt !
Erst zum Jahreswechsel geht das ganz normal wieder.
Ich habe diesen Fall gerade und meine Perle ist bei einer KFZ Versicherung und hat auch mal nachgefragt - es ist so
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 13:08 Uhr -
dann einfach ummelden die karre, mein gott stellt euch nicht so an!
es GEHT
es GEHT
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 13:12 Uhr -
Zitat geschrieben von tiefschwarz
dann einfach ummelden die karre, mein gott stellt euch nicht so an!
es GEHT
wie ummelden
Umziehen ind eine andere Stadt - macht keinen Sinn
auf einen anderen Besitzer = 2te Hand = macht keinen Sinn
Stilllegen oder vorrübergehend abmelden ? Macht keinen Sinn- da ist es günstiger bis November zu warten
Betreff: Re: Vollkasko und Tuning bei VVD - Gepostet: 27.04.2012 - 13:14 Uhr -
nein auf papa mama oma opa onkel tante kumpel bruder nachbar etc... und nach 4 wochen zurück!
oder abmelden und am nächsten tag anmelden?
selber zweck!
egal
oder abmelden und am nächsten tag anmelden?
selber zweck!
egal
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