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Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden



Benny2305 
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Betreff: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 11:08 Uhr  -  
Die Info ist zwar schon etwas älter und ich bin nicht sicher ob ich den richtigen Bereich erwischt habe aber evtl. haben es nicht alle mitbekommen, deshalb als Info (über Suche nichts gefunden, wenn doppelt bitte schließen O-) ):

Zitat
Der Verkäufer eines Autos muss den Käufer auf Chiptuning hinweisen. Denn ein derart optimiertes Fahrzeug kann Probleme verursachen. Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu ein Urteil gesprochen.

Chiptuning kann Mängel am Auto verursachen: Deshalb muss der Verkäufer eines auf diese Weise optimierten Fahrzeugs den Käufer auch dann auf diese Besonderheit hinweisen, wenn der Chip wieder entfernt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil festgelegt, auf das der ADAC hinweist (Az.: I-28 U 186/10). Zum Beispiel könnten Motor und Getriebe durch Chiptuning schneller verschleißen, da sie nach einer Leistungssteigerung höheren Belastungen ausgesetzt seien. Dies wäre laut Gericht ein Mangel, mit dem ein Käufer nicht rechnen muss.

Rechtfertigung für Kaufrücktritt

Im dem Fall hatte ein Verkäufer nicht darüber informiert, dass ein Pkw rund 60 000 Kilometer mit einem Tuningchip in der Motorsteuerung gefahren wurde. Neun Monate nach dem Kauf ging der Motor kaputt.

Der Käufer konnte zwar nicht nachweisen, dass das Chiptuning die Schadensursache war, doch das musste er nach Ansicht der Richter auch nicht: Die frühere und dem Käufer verschwiegene Leistungssteigerung allein rechtfertige einen Kaufrücktritt. Der neue Fahrzeugbesitzer konnte den Wagen zurückgeben. Allerdings wurde der Wertverlust aufgrund der von ihm gefahrenen Kilometer verrechnet. (dpa/tmn)

Quelle: http://www.autogazette.de/chip...sen/374709


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pesti 
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Betreff: Re: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 11:21 Uhr  -  
Finde ich richtig und logisch.

Viele werden das nicht machen und versuchen das Chippen zu vertuschen. Arglistige Täuschung.....meiner Meinung nach.
Gruss Stefan

Golf VI GTI 2,0 TSI 155 kW (210 PS), 6-Gang, Bj. 05/2010 * Deep Black Perleffekt (schwarz) metallic * Rückfahrkamera * Spiegelpaket *
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trickit 
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Betreff: Re: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 11:54 Uhr  -  
vollkommen richtige entscheidung!!
lg jens
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rubbel2 
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Betreff: Re: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 21:16 Uhr  -  
Hallo,

ich hatte nichts anderes erwartet und es ist richtig so.

rubbel 2
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wHiTeCaP 
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Betreff: Re: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 21:36 Uhr  -  
Ob man dann auch rücksichtlose Raserei im Bezug auf das Material mit angeben muss? Rennstreckenbesuche?
Rein vom Argument her ist das Urteil eine Katastrophe, da es Tür und Tor für weitere Klagen öffnet. Denn wo fängt übermäßiger zu vermutender Verschleiß an und wo hört er auf?!

Nicht falsch verstehen, bin generell dafür, dass Chiptuning genauso wie Unfallschäden mit angegeben werden müssen. Aber bitte nicht vor dem Hintergrund des übermäßigen Verschleißes. Denn dann müssten auch regelmäßige Rennstreckenbesuche oder nicht durchgeführtes warm-/kaltfahren mit angegeben werden...
Gruß Christian

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Benny2305 
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Betreff: Re: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 21:55 Uhr  -  
Ich denke unabhängig vom Verschleiß ist ein wichtiger Punkt, dass die Werksgarantie futsch ist, auch wenn das Tuning rückgängig gemacht wurde. Entsprechend ist also das Risiko auch für den Verkäufer ziemlich hoch erwischt zu werden...

Verschleiß ist sicher eine Streitfrage, sinnvoll und richtig finde ich diese Pflicht schon.

Stimme aber zu, die Grenzen verschwimmen, auch in Bezug auf Betrieb auf einer Rennstrecke etc...


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Hottep6153 
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Betreff: Re: Urteil: Chiptuning muss bei Verkauf angegeben werden  -  Gepostet: 12.11.2012 - 22:24 Uhr  -  
Völlig korrekt :daumen:

Letztendlich wird ein getunetes Fahrzeug außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen betrieben. Und dadurch steigt selbstverständlich auch das Verschleißpotential!
Auch wenn einem gerne Glauben gemacht wird, daß die Leistungssteigerungen völlig problemlos sind und nicht auf Kosten der Haltbarkeit gehen.
Von dem Verlust der Garantie mal abgesehen...

Für mich ist Chiptuning beim Autokauf das absolute K.O.-Kriterium! Selbst wenn das Auto nur kurz leistungsgesteigert war und die Veränderungen wieder rückgängig gemacht wurden, würde ich so ein Auto nicht kaufen!

Schön ist, das dieses Urteil Rechtssicherheit für die Käufer bietet!
Golf 7 R --> Golf 7 R, oryx, Leder Vienna, DSG, DCC, 19" Pretoria, 90% getönte Scheiben, Fahrerassistenz etc. pp
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 12.11.2012 - 22:54 Uhr von Hottep6153.
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