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Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?



futterkohl 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 27.11.2012 - 15:06 Uhr  -  
richtig, es geht NUR um die schadenshöhe. dass der wagen einen unfall hatte und zwar in der benannten 500 euro höhe, wurde mir vorher bereis am telefon gesagt. ich als unwissender kaufen den wagen also im glauben, dass er einen schaden in dieser höhe hatte. dass es da (kleine) abwichungen gibt bei der reparatur, ist mir klar. aber wir sprechen hier nicht von 100 oder 200 euro.

ich lade heute abend mal das bild hoch vor der instandsetzung, dann wird das ganze bestimmt klarer. und gebe mal den genauen wortlaut der rechnung wieder, dann könnt ihr euch ein bild machen.

für mich ist halt nur wichtig obs überhaupt sinn macht, zu versuchen, dagegen anzugehen bzw. noch was rauszuholen, evtl. den kaufpreis zu drücken oder so.
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planetdriver 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 28.11.2012 - 12:04 Uhr  -  
In meinen Augen wird es schwer, dagegen anzugehen.

Letztendlich ist der Schaden behoben worden, der Preis ist ja erstmal nebensächlich. Es sei denn, du lässt ein Gutachten erstellen, wo eindeutig Mängel an der Instandsetzung festgestellt werden. Außerdem hast du ja das Bild der Beschädigung gesehen und wusstest vorher, wie das Fahrzeug aussah (ich behaupte mal, selbst als Laie hätte dir ja auffallen können, dass solch ein Schaden mehr als 500 Euronen Kosten verursacht).

Du könntest mit der Rechnung aber auch zu dem lacker fahren, der den Schaden behoben hat und frage, ob dies der normale Preis ist, für solch eine Beschädigung.

Matthias
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Hottep6153 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 28.11.2012 - 16:16 Uhr  -  
Mir ist auch noch nicht ganz klar, worauf Du hinauf willst.

Es lag ein Unfallschaden vor und der ist, soweit ich Dich verstehe, behoben worden und der Käufer hat Dich darüber informiert.

Ob der Verkäufer nun 500€ oder 3000€ investieren musste um diesen zu beheben ist doch letztendlich unerheblich!
Du hast ein Auto mit beseitigtem Unfallschaden erworben und dafür einen Kaufpreis von x€ bezahlt.
Wichtig ist doch daß der Schaden fachmännisch behoben wurde!
Wenn das der Fall ist, verstehe ich das Problem nicht und Du wirst auch mit Recht wenig juristischen Möglichkeiten haben.

Falls der Schaden nicht komplett bzw. in unzureichender Qualität behoben wurde, würde ich auf Nachbesserung bestehen.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.11.2012 - 16:17 Uhr von Hottep6153.
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futterkohl 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 29.11.2012 - 13:46 Uhr  -  
ich hatte mir ja schon gedacht, dass da nichts zu machen ist. nein, ich bin laie genug, die schadenhöhe nicht einschätzen zu können entsprechend dem foto, was ich gesehen hatte. aber es stimmt offenbar, dass es unerheblich ist, wieviel der verkäufer für die instandsetzung aufbringen musste. von daher werde ich das ganze wohl so hinnehmen, bei einem verkauf die rechnung ohne das bild vorlegen und gut. der schaden wurde ja fachmännisch und gut behoben.
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scholi3 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 29.11.2012 - 14:06 Uhr  -  
Ohne dich jetzt anstacheln zu wollen:

die Wertminderung nach einem Unfall berechnet sich auch nach den Reperaturkosten. Und da spielt es schon eine Rolle, ob sie 500,-- oder 5.000,-- Euro waren. Der Unterschied ist dann schon ein paar hundert Euro...
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sparxx 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 29.11.2012 - 16:10 Uhr  -  
Steht die Schadenshöhe (500,-) im Kaufvertrag? Sollte dies der Fall sein, würd ich mal mit einem Anwalt über eine Rückabwicklung reden.
Gruss sparxx
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futterkohl 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 02.12.2012 - 12:25 Uhr  -  
Zitat geschrieben von sparxx

Steht die Schadenshöhe (500,-) im Kaufvertrag? Sollte dies der Fall sein, würd ich mal mit einem Anwalt über eine Rückabwicklung reden.


nein da steht "rechnung vom schaden liegt vor". und halt die rechnung dann über die reparatur.
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sparxx 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 03.12.2012 - 17:49 Uhr  -  
Wenn das mit den 500,- Reparaturkosten auf keinen Fall hinkommen kann, haben Sie dich schon arglistig getäuscht. Ist nun die Frage was du möchtest. Auto zurück oder Kaufpreis mindern. Da kann eine rechtliche Beratung nicht schaden.

Ich hatte vor meinem GTI einen gebrauchten Golf R gekauft. Nach einer Woche kam heraus das der Wagen einen ordentlichen Wildschaden hatte. Da stand nichts von im Kaufvertrag. Also ab zum Anwalt, eine Woche später hat der Verkäufer den Wagen wieder abgeholt und Kaufpreis + zus. Kosten erstattet. Ohne Anwalt wäre das niemals so schnell gegangen.
Gruss sparxx
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Huepfi 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 09.01.2015 - 13:16 Uhr  -  
Hab gerade ein ähnliches Problem. Eine Freundin hat sich letzte Woche einen 6er GTI von privat gekauft. Der Verkäufer hat im Vertrag angegeben, dass die Tür neu kam und das Seitenteil (2-Türer) Beilackiert wurde.

Wie sich jetzt aber raus stellte,wurde laut VW Abfrage:

- einmal Stoßfänger hinten + Seitenteil hinten + Tür vorne lackiert, Eine Rückleuchte ersetzt

- Motorhaube lackiert (Lackabblätterung, kein Unfall)

- Tür vorn + Seitenteil + Seitenteil hinten + Stoßfänger hinten + Tankklappe lackiert.

- Stoßfänger vorn lackiert + ersetzt.

Ein Seitenteil kam auf jedenfall neu. Das sieht man an der Laserschweißnaht am Dach.

Der Verkäufer meinte jetzt, es wäre kein Unfallwagen, weil ja alles ersetzt wurde !!!


Da aber im Vertrag nur die neue Tür und das anlackieren vom Seitenteil angegeben wurde, sehe ich das ganz anders. Was meint ihr?
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 09.01.2015 - 13:16 Uhr von Huepfi.
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boetschman 
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?  -  Gepostet: 09.01.2015 - 13:19 Uhr  -  
Unfälle bis ca.500 Euro Schaden sind Bagatellfälle und deklarieren ein Auto nicht als Unfallwagen.

In Deinem Fall aber hätte der Verkäufer alles angeben müssen. Sprich: entweder deutlich nachverhandeln, oder wegen Täuschung rückabwickeln. Das wird dann aber sicherlich nicht ohne Anwalt gehen.
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