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EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung



Rockstar 
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Betreff: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 17:27 Uhr  -  
Kurze Frage zur EWG Betriebserlaubnis z.B. für einen ESD. In der ist z.B. der ED 35 CDLG mit 173 KW aufgeführt. Wie sieht es aber hierbei im Zusammenhang mit einer eingetragenen Leistungssteigerung aus? Ist die EWG damit hinfällig und ist daher erneut Einzelabnahme und Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis inkl. Eintragung in den Schein fällig?
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AVJ 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 17:36 Uhr  -  
Hallo,

wenn du eine Änderung an einem Fahrzeug vor nimmst erlischt die Betriebserlaubnis. Du kannst sie nur wieder erlangen wenn dem geänderten Bauteil ein Teilegutachten beiligt welches sich auf dein Fahrzeug / Fahrzeugtyp bezieht. Nach erfolgter Eintragung erlangt man die Betriebserlaubnis wieder bei Eintragung nach 19.3. Dafür gibt es ja das Teilegutachten. Das Teilegutachten sollte ja unter allen zu berücksichtigende Punkten erstellt worden sein.

Eine EWG Betriebserlaubnis für ein Bauteil bezieht sich immer nur auf das Serienfahrzeug. Das heißt beim Leistungsgesteigertem Fahrzeug wird die wohl nicht greifen.

Gruß
Golf 6 GTI 35 Edition, Candy Weiss, 2 Türer
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.02.2013 - 17:38 Uhr von AVJ.
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GTIOlli 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 17:44 Uhr  -  
Grundsätzlich trifft das zu, was mein Vorredner schrieb.
Jedoch muss man hierbei auch etwas differenzieren:

Bei "nur" einem ESD weiß ich es nicht genau, ich "glaube" zu wissen, dass man hier und auch bei einer AGA ab Kat keine erneute Eintragung benötigt und man den ESD mit ABE (EWG wie auch immer) zusammen mit der eingetragenen Leistungssteigerung fahren darf.
Dies wurde nach meinem Kenntnisstand jedenfalls auch dem User "Seggs" von ABT gesagt. Dieser fährt eine Akrapovic ab Kat und die ABT Power S Stufe. Die AGA hat ABE, aber musste wohl nicht extra noch in Verbindung mit der Leistungssteigerung eingetragen werden.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Sobald man aber eine andere Downpipe fährt (auch bei einer mit ABE bzw. TÜV-Zulassung) muss man trotz ABE und eingetragener Lesitungssteigerung nochmal eine Einzelabnahme machen lassen.
Was dafür allerdings die genaue Rechtsgrundlage ist, weiß ich nicht. Das ist nur der überwiegend allgemeine Tenor hier im Forum. Das ist aber wie mir scheint sowieso eine Art "Grauzone". Auch die Tuner sagen hierzu nicht immer viel.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag beim TÜV genau nach und erkundige dich dort vorher.
Andererseit bezweifle ich, dass ein Kontrolleur auf die Idee kommt, nach einer Gesamteintragung zu fragen, wenn für alle Komponenten einzeln Papiere vorliegen bzw. diese eingetragen sind. Eine Versicherung sieht das wiederum vielleicht etwas kritischer und schaut genauer hin.

Es erscheint leztendlich auch logisch, beides nochmal zusammen eintragen lassen zu müssen, da sich die Leistung und vor allem das Abgasverhalten bzw. -Gemisch durch die Downpipe doch mithin stark verändert - bei einer AGA ab Kat oder nur einem ESD ist das kaum der Fall bzw. vernachlässigenswert.
Gruß, Olli

GTI verkauft - nach M3 E46, RS6 4B, GT86, Golf R Cabrio, Mini JCW Cabrio jetzt Golf 1 GTD
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 17:56 Uhr  -  
nur soviel die EWG wird mit Sicherheit nicht greifen weil sich die auf das Serienfahrzeug mit der und der Leistung bezieht. Wenn das Fahrzeug Leistungsgesteigert wurde kann der Vertreiber der EWG wohl kaum nachweisen ob sich Geräuschverhalten und evtl. Abgasemmissionen geändert haben. Wenn müsste der Auspuff in zusammenhang mit der Leistungssteigerung neu eingetragen werden, sprich auch mit neuer Geräuschmessung usw. Eintragung ist bei heutigen Fahrzeugen auch nur noch möglich wenn sich Geräusch und Abgasemmissionen im gegensatz zum Serienfahrzeug nicht verschlechtern.


Achso und wenn Tuner etwas eintragen verkaufen sie ja meisst ihre eigenen Produkte und haben die so schon mal zusammen prüfem lassen. An ihr Mustergutachten kommt man normalerweise aber nicht ran, wollen sie auch gar nicht das man ran kommt weil sie das teuer bezahlt haben und nicht jeder x beliebige darauf Zugriff haben soll. Wenn du zu ABT fährts bekommt man bestimmt ein rundum sorglos Paket wo Einbau und Eintragung zusammen erfolgt.
Golf 6 GTI 35 Edition, Candy Weiss, 2 Türer
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.02.2013 - 18:02 Uhr von AVJ.
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Seggs 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 18:17 Uhr  -  
Die ABE des Akra Endschalldämpfers -ABE- hat ihre Gültigkeit nur zusammen mit originaler Downpipe (Kat's) sowie original Mittelschalldämpfer.
Verändert somit weder Abgasverhalten, Lautstärke, noch ist eine Leistungsteigerung dadurch zu erreichen.
Sound ändert sich zwar, allerdings nicht Form von mehr dB.
Auch das Tuning ändert daran nichts, im Grunde nur ein hochwertiges, relativ teueres Gimmick :happy:

Andere Downpipe dazu = aus die Maus =) (hab ich ja nicht)
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.02.2013 - 18:27 Uhr von Seggs.
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AVJ 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 18:27 Uhr  -  
na du sagst die ABE des Schalldämpfers gilt nur mit Serienmässigem downpipe und Mittelschalldämpfer aber die Leistungssteigerung macht nix aus. Das kann ich mir nicht vorstellen.
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 18:32 Uhr  -  
In der EWG Erlaubnis stehen Seriendetails, die früher im Brief/Fahrzeugschein gestanden haben.
Da man heute nur "allgemeinformulierte" aussagen in den beiden Zulassungsbescheinigungen vorfindet, stehen nähere "details" in der EWG.
Leistungssteigerungen, die den Serienzustand verändern (ich glaube ab +5%) müssen daher nachgetragen werden. und dies geschieht in der Zulassungsbescheinigung. Eine Neuausfertigung einer EWG ist mir nicht bekannt.
Bauteile, Anbauteile, Bauteilaustausch, Bauteilveränderungen müssen immer eingetragen werden, oder haben eine ABE zum mitführen.
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.02.2013 - 18:42 Uhr von Ambros.
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Seggs 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 18:42 Uhr  -  
Zitat geschrieben von AVJ

na du sagst die ABE des Schalldämpfers gilt nur mit Serienmässigem downpipe und Mittelschalldämpfer aber die Leistungssteigerung macht nix aus. Das kann ich mir nicht vorstellen.

Was sollte sie ausmachen ?
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GTIOlli 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 18:59 Uhr  -  
Sehe das wie Seggs. Wieso sollte sich eine Leistungssteigerung in Verbindung mit einer AGA ab Kat anders auf das Abgasverhalten auswirken als eine Leistungssteigerung mit Serien-AGA?
Die Leistungssteigerung birngt per se eine Änderung der Abgaswerte mit sich, das ist klar. Diese ist jedoch durch die Eintragung erfasst.
Und nun kommt noch eine AGA ab Kat hinzu, die per se keine nennenswerten Änderungen gegenüber dem bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenem Abgasverhalten mit sich bringt. Also: Es ändert sich am Abgasverhalten nichts (nennenswertes), also reicht die ABE der AGA und es muss nicht neu eingetragen werden.
Warum haben denn die meisten AGAs ab KAt eine ABE? Eben weil sich gegenüber Serie kaum etwas ändert.
Das ist bei einer Leistungssteigerung nicht anders. Da setzten wir nur die Ausgangsparameter etwas höher, was aber nichts daran ändert, dass die AGA ab Kat als solche nichts an diesen Werten weiter verändert.

Anders sieht es bei der Downpipe aus, da diese einen enorm hohen Einfluss auf die Abgaswerte hat. Hier werden alle Parameter neu bestimmt und die Eintragung der Leistungssteigerung reicht eben nicht mehr aus, weil diese Abgaswerte nun nicht mehr stimmen. Dafür nimmt die Downpipe zu viel EInfluss.
Also muss wieder eine Prüfung gemacht werden und eine Einzeleintragung erfolgen.

Im Kurzen heißt das also:
AGA ab Kat: Wenig bis gar kein Einfluss auf Abgaswerte, weder bei Serie noch bei Leistungssteigerung, daher auch keine Neueintragung erfordelich
AGA ab Turbo bzw. Downpipe: Großer Einfluss auf die Abgaswerte, daher i.V.m. einer Leistungssteigerung immer abnahmepflichtig (sofern nicht vom Tuner ein "Gesamtpaket" angeboten wird).
Gruß, Olli

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AVJ 
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung  -  Gepostet: 16.02.2013 - 19:01 Uhr  -  
ausmachen in den Augen unser eins vielleicht nicht aber hier geht es ja um Zulässigkeit. Und ich denke in der Betriebserlaubnis vom Endschalldämpfer steht dein Fahrzeug Typ mit entsprechender KW Zahl und vielleicht Motorkennbuchstabe noch und darauf bezieht sich die EG / EWG Betriebserlaubnis und nicht auf einen Golf mit evtl. 220KW statt Serie 173KW. Die Betriebserlaubnis vom Schalldämpfer trifft auf das Fahrzeug einfach nicht zu weil die Bedingungen mit 173KW dann schon nicht eingehalten werden.

Eine andere Sache ist ob das ein TÜV Prüfer moniert oder ihm auffällt. Wenn er in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ne Leistungsteigerung sieht und ihm auffällt das der Schalldämpfer geändert wurde wird er bestimmt nachfragen oder wenn du Glück hast es so hinnehmen.
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