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EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung
Seggs
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung -
Gepostet: 16.02.2013 - 19:23 Uhr -
In meinem Fall ist das Ding ja nicht mal ab Kat, sondern nur der Akra Endschalldämpfer.
Soll sein wie es will, wenn du siehst was heute alles eingetragen werden kann und sogar wird, da mache ich mir noch lange keine Sorgen
Das Thema hier war aber glaub auch anders gemeint.
P.S: meine KW Zahl ist abgesegnet und genau so viel hat er auch (nicht mehr - wie so oft),
auch nicht mehr durch den ESD.

Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.02.2013 - 20:17 Uhr von
Seggs.
Rockstar
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung -
Gepostet: 17.02.2013 - 14:37 Uhr -
Besten Dank erst einmal für eure Antworten bis hierhin.
Die Eintragung von einer HG Motorsport RamAir wurde beispielsweise vom TÜV Hessen nicht vorgenommen, da hier das Gutachten nur die 173KW für den Golf 6 beinhaltet. Da 228KW im Schein stehen, konnten die "Ihrer Meinung nach nichts machen". Es war nicht einzuschätzen ob Ansaug/-Motorgeräusche dem Gutachten entsprechen. Beim Oettinger war das wiederum gar kein Problem mehr und wurde sofort eingetragen. Ich werde da auf Nummer sicher gehen und versuchen den ESD bei der Eintragung der Sommerräder direkt mit begutachten und eintragen zu lassen. Denke nicht das es dabei Probleme gibt. Kann er doch sicher mit dem EWG Kennzeichen eintragen oder braucht er da noch weitere Unterlagen?
IS-RACING
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung -
Gepostet: 17.02.2013 - 15:52 Uhr -
sämtliche EWG beziehen sich immer NUR auf die Serienfahrzeuge, insbesondere bei der Motorleistung.
ist die Motorleistung gesteigert worden und dies auch eingetragen, können Bauteile die mit EWG sind, oder aber auch Teilegutachten, per Sonderabnahme vom TÜV eingetragen werden. Sonderabnahme bedeutet: der TÜV muss selbst entscheiden, ob das geht oder halt nicht. Er bedient sich dabei der EWG oder Teilegutachten als Prüfgrundlage, und bewertet selbst.
Insofern also schonmal ein riesen Unterschied, da die "normale" 19.3 nicht reicht.
AVJ
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung -
Gepostet: 17.02.2013 - 19:14 Uhr -
@ Rockstar. Das ist genau das was ich beschrieben hab. Sobald die Grundvorraussetzungen aus einer EG / EWG Betriebserlaubnis einer ABE oder Teilegutachtens nicht eingehalten werden kann man da nix machen. Die einzige Möglichkeit ist es dann das Auto beim TÜV vorzustellen wie es die Hersteller auch machen um Teilegutachten erstellen zu lassen und eine Komplettabnahme machen zu lassen. Das wird dann aber sicherlich sehr kostspielig und wird auch nicht an einer normalen TÜV Prüfstelle gemacht.
Golf 6 GTI 35 Edition, Candy Weiss, 2 Türer
-Dirk-
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Betreff: Re: EWG Betriebserlaubnis in Zusammenhang mit Leistungssteigerung -
Gepostet: 19.02.2013 - 11:06 Uhr -
Fakt ist das wenn ein Teil mit EG-Betriebserlaubnis verbaut wird ( z.b. ESD ) sich der Rest im Serienzustand befinden muss.
Wird nun eine Downpipe mit EWG verbaut MUSS das komplette Paket nochmal geprüft werden ( eine Einzelabnahme reicht nicht aus ! ).
Wird jetzt eine Leistungssteigerung gemacht muss wieder das Komplettpaket geprüft werden ( ESD+ DP + SW )
Der Grund ist u.a. der da sich durch die Ladedruckerhöhung auch das Geräuschverhalten ändert.
Ich habe schon etliche Kunden da gehabt die alles in gutem Glauben gekauft haben, denen gesagt worden ist die Teile mit EWG könnte man mischen was aber völlig falsch ist.
Solange die Kunden bei denen kaufen die keinen technischen Background haben und die das ehrlich gesagt auch nicht interessert wird das wohl auch so bleiben.
.... weg

Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 19.02.2013 - 11:08 Uhr von
-Dirk-.