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Garantieverlust durch Tuning?!?
Meandro
Betreff: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 01.11.2010 - 14:51 Uhr -
Hey und Hallo,
dass hier ist mein erster Beitrag im Forum und dann gleich mit einer Frage .
Ich überlege mir in den nächsten Wochen einen GTI (Jahreswagen BJ03.10) zuzulegen und beschäftige mich natürlich auch mit dem Thema Tuning. Der Wagen verfügt ja noch über die Werksgarantie und nach Möglichkeit soll eine Garantieerweiterung abgeschlossen werden.
Kommen wir nun zu meiner Frage, wann erlischt die Garantie bei VW? Kann ein Fahrwerk / Federn ohne Problem verbaut werden? Beim "chippen" ist die Sache ja klar...
Vielen Dank und viele Grüße,
Mea
dass hier ist mein erster Beitrag im Forum und dann gleich mit einer Frage .
Ich überlege mir in den nächsten Wochen einen GTI (Jahreswagen BJ03.10) zuzulegen und beschäftige mich natürlich auch mit dem Thema Tuning. Der Wagen verfügt ja noch über die Werksgarantie und nach Möglichkeit soll eine Garantieerweiterung abgeschlossen werden.
Kommen wir nun zu meiner Frage, wann erlischt die Garantie bei VW? Kann ein Fahrwerk / Federn ohne Problem verbaut werden? Beim "chippen" ist die Sache ja klar...
Vielen Dank und viele Grüße,
Mea
Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 01.11.2010 - 15:30 Uhr -
Wenn du ein anderes Fahrwerk verbaust ist es klar das du hinterher nicht wegen Klappergräuschen zum Händler gehn kannst.
Genauso verhält es sich beim Motor wenn er gechippt ist.
Genauso verhält es sich beim Motor wenn er gechippt ist.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 01.11.2010 - 15:30 Uhr von BountyHunter.
wHiTeCaP
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 01.11.2010 - 16:02 Uhr -
Jegliche Änderung, auch schon das bloße codieren, führen zum partiellen Garantieverlust. Letztlich entscheidet VW dann fallweise, wo noch Garantie gilt.
Meandro
Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 01.11.2010 - 18:50 Uhr -
Danke euch für die schnellen Antworten!
Kalle Grabowski
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 02.11.2010 - 09:00 Uhr -
Wenn ich andere Federn einbaue, und der Wagen klappert, was ja bekannt ist, dann sollte sich die Werkstatt auch darum kümmern. Das Werks-GTI-Fahrwerk ist eh nicht gerade weich und Federn verschlimmern dies kaum. Beim kompletten Tausch des Fahrwerks ist das anders, da ja die Dämpfer auch getauscht werden.
Anders gesagt, wenn was mit Federn rappelt, dann rappelts auch ohne... vielleicht nur nicht so stark.
Codieren führt zum Garantieverlust? Die Funktionen sind doch schon da. Ich aktiviere sie nur im Steuergerät. Und nur weil sie in Deutschland nicht ab Werk aktiviert sind, verliere ich gleich die Garantie?
Das beim "chippen"die Garantie weg ist, ist klar. Es sollte aber nicht viel passieren.
(Zusatz-Garantie vom Tuner mitnehmen, immer, man weis ja nie!)
Denn die Motoren laufen ja nicht am Limit und ein guter Tuner sieht auch zu, das sein Chip den Motor auch nicht ans Limit bringt. Ich meine damit, das der Tuner einen guten Kompromiss zwischen Mehrleistung und Haltbarkeit findet.
Das ist meine Meinung dazu.
Anders gesagt, wenn was mit Federn rappelt, dann rappelts auch ohne... vielleicht nur nicht so stark.
Codieren führt zum Garantieverlust? Die Funktionen sind doch schon da. Ich aktiviere sie nur im Steuergerät. Und nur weil sie in Deutschland nicht ab Werk aktiviert sind, verliere ich gleich die Garantie?
Das beim "chippen"die Garantie weg ist, ist klar. Es sollte aber nicht viel passieren.
(Zusatz-Garantie vom Tuner mitnehmen, immer, man weis ja nie!)
Denn die Motoren laufen ja nicht am Limit und ein guter Tuner sieht auch zu, das sein Chip den Motor auch nicht ans Limit bringt. Ich meine damit, das der Tuner einen guten Kompromiss zwischen Mehrleistung und Haltbarkeit findet.
Das ist meine Meinung dazu.
Gruß Jens
Golf VI GTI Bj.2010
candy-weiss und ganz viel extra Gedönse
... verkauft am 20.03.2014
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.11.2010 - 09:06 Uhr von Kalle Grabowski.
schnellchen
Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 02.11.2010 - 09:03 Uhr -
Jens - wenn die Codierungen zu einem Fehler führen oder einem Mangel, dann hast du keinen Anspruch auf Garantie. Allerdings frage ich mich, was das für Fehler / Mängel sein könnten
Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 02.11.2010 - 09:05 Uhr -
staging macht die zeiger kaputt also eine normal codierung wird sicher keinen Defekt hervorrufen der sonst nicht auch aufgetreten wäre.
Gruß Martin
Mein GTI
Golf VI GTI, 6Gang, Candy ,18Zoll "Detroit", Leder "Vienna", RCD 510, Dynaudio Excite, Xenon, Licht + Sicht Paket...
done:
KW V1 Inox
SAT Nero 8x19 ET45
DTH Klappenaga 76mm ab Turbo *Soundfile*
R-LED Rückleuchten
Adidas Einstiegsleisten
Sitzembleme
Carbon Diffusor, Schweller, Spiegelkappen und Lippe
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Kalle Grabowski
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 02.11.2010 - 09:11 Uhr -
Zitat geschrieben von schnellchen
Jens - wenn die Codierungen zu einem Fehler führen oder einem Mangel, dann hast du keinen Anspruch auf Garantie. Allerdings frage ich mich, was das für Fehler / Mängel sein könnten
D.h. angenommen in Belgien ist z.B. das Dauerfahrlicht deaktiviert ab Werk. Bei uns bekannterweise nicht. Ich schalte es per VCDS aus und habe dann, warum auch immer, Probleme mit dem Xenon. Dann muss ich es bei uns selber bezahlen und der Belgier bekommt es auf Garantie?
Wenn dem so ist, frag ich mich, warum ich einen Neuwagen mit Garantie gekauft habe.
Gruß Jens
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schnellchen
Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 02.11.2010 - 09:29 Uhr -
Das könnte passieren; allerdings sollten dann die Techniker im AH erstmal drauf kommen
wHiTeCaP
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Betreff: Re: Garantieverlust durch Tuning?!? - Gepostet: 02.11.2010 - 09:32 Uhr -
Ich schreib nur das, was die Werkstatt mir erzählt. Die Frage, welche Bauteile durch das aktivieren der DWA Quittung, das deaktivieren vom autom Heckwischer etc so stark beansprucht werden, dass es zu einem Schaden kommt, hab ich mir dann verkniffen.
Es ist aber so, dass VW (wenn sie es nachweisen können) die Garantieleistung verweigern kann...
Es ist aber so, dass VW (wenn sie es nachweisen können) die Garantieleistung verweigern kann...
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