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Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun?
wHiTeCaP
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 13:32 Uhr -
Deutlich nachverhandeln macht doch auch niemand so einfach mit. Wenn man ihm den Wertverlust vorrechnet, rückt doch keine freiwillig geschätzte 2000€ raus. Den Jungen kann man gerne mal unter die Nase halten, dass er sich hier im Bereich von Täuschung oder gar Betrug bewegt.
madmax
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 14:42 Uhr -
warum gleich einem anwalt geld für einen din a4-brief in den rachen werfen?
suche doch erstmal eine einigung mit dem händler.
ganz sauber hat er sich wohl nicht verhalten. vllt war ja auch er in gutem glauben, weil der vorbesitzer nicht ehrlich war.
madmax
suche doch erstmal eine einigung mit dem händler.
ganz sauber hat er sich wohl nicht verhalten. vllt war ja auch er in gutem glauben, weil der vorbesitzer nicht ehrlich war.
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Golf VI GTI DSG 3-türig, deep-black
Detroit (Sommer), Denver (Winter), Xenon, LED, DWA, RCD 510, Tempomat, MKFT-Lenkrad, getönte Scheiben, Licht- und Sicht
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 15:30 Uhr -
Zitat geschrieben von Huepfi
Eine Freundin hat sich letzte Woche einen 6er GTI von privat gekauft.
Nix Händler, Max.
Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 15:41 Uhr -
Einfach selber etwas recherchieren, Vergleichsurteile im Netz suchen und dem Verkäufer mit dem Hinweis vorzeigen, dass im Falle eines Rechtsstreits noch höhere Kosten auf ihn zukommen könnten.
Wenn er sich dann immernoch nicht gesprächsbereit zeigt, kann man einem Rechtsanwalt mehrere 100€ für einen Standard-Din-A4-Brief hinterherschleudern.
Wenn er sich dann immernoch nicht gesprächsbereit zeigt, kann man einem Rechtsanwalt mehrere 100€ für einen Standard-Din-A4-Brief hinterherschleudern.
Gruß Mathias - GolfVIGTI.com Moderator
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Reflexsilber - KW var3+ - R20-Seitenschweller - DTH ab Turbo
Anbauteile schwarz glänzend lackiert - Carbon und Jacky-Stoff Veredelungen im Innenraum
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Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 18:41 Uhr -
Zitat geschrieben von Dio
Rechtschutzversicherung....
Genau und die hat meistens einen Selbstbehalt und außerdem trägt man damit unnötig zur Steigerung der Prämien bei. Einen Brief bekommt noch jeder aufgesetzt. Wenn jeder nur noch wegen jeder Kleinigkeit zum RA rennt und die RS beansprucht braucht man sich nicht wundern, wenn die Prämien explodieren, tw. 25% Steigerung innerhalb der letzten 2 Jahre (namhafte Versicherung).
Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 19:35 Uhr -
Würde ihn mündlich darauf hinweisen und dann einen Zettel mit aktuellen Urteilen und der Rechtslage geben. dann knickt er entweder von selbst ein oder bleibt stur.
Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 19:55 Uhr -
Sorry – nicht böse gemeint - aber für mich hat der TE das Ding selber verbockt!
Wenn ich als Interessent ein Auto kaufen möchte und man zeigt mir ein Bild und sagt Schaden 500 € dann würde ich , wenn ich selber keine Ahnung habe , gleich mal mit dem Fahrzeug zu einem Gutachter fahren und spätestens dort wird sich dann die Wahrheit herausstellen!
Im Nachhinein jetzt jammern bringt nichts mehr, da hätten vorher die Alarmglocken schrillen müssen.
Man muss aber auch dabei schreiben das zu viele Details uns unbekannt sind wie zum Beispiel Vertragsinhalte !
So wie es ausschaut gibt es ja nicht mal Mängel was will man dann reklamieren. Die Höhe des Schadens wird wirklich nur dann interessant wenn diese im Vertrag benannt wurde
und das kann ich mir nicht vorstellen weil so dumm ist kein Autohändler.
Also ich denke mal ohne Rechtsbeistand wird das schwierig. Kann mir nicht vorstellen das der Händler sich da auf was einlässt – warum auch !
Als Käufer sollte man sich vorher darum kümmern zumal ein Unfallschaden bekannt war.
Wenn ich als Interessent ein Auto kaufen möchte und man zeigt mir ein Bild und sagt Schaden 500 € dann würde ich , wenn ich selber keine Ahnung habe , gleich mal mit dem Fahrzeug zu einem Gutachter fahren und spätestens dort wird sich dann die Wahrheit herausstellen!
Im Nachhinein jetzt jammern bringt nichts mehr, da hätten vorher die Alarmglocken schrillen müssen.
Man muss aber auch dabei schreiben das zu viele Details uns unbekannt sind wie zum Beispiel Vertragsinhalte !
So wie es ausschaut gibt es ja nicht mal Mängel was will man dann reklamieren. Die Höhe des Schadens wird wirklich nur dann interessant wenn diese im Vertrag benannt wurde
und das kann ich mir nicht vorstellen weil so dumm ist kein Autohändler.
Also ich denke mal ohne Rechtsbeistand wird das schwierig. Kann mir nicht vorstellen das der Händler sich da auf was einlässt – warum auch !
Als Käufer sollte man sich vorher darum kümmern zumal ein Unfallschaden bekannt war.

Betreff: Re: Unfallschadenshöhe vom Verkäufer falsch angegeben, was tun? - Gepostet: 09.01.2015 - 20:00 Uhr -
Zitat geschrieben von Huepfi
Hab gerade ein ähnliches Problem. Eine Freundin hat sich letzte Woche einen 6er GTI von privat gekauft. Der Verkäufer hat im Vertrag angegeben, dass die Tür neu kam und das Seitenteil (2-Türer) Beilackiert wurde.
Wie sich jetzt aber raus stellte,wurde laut VW Abfrage:
- einmal Stoßfänger hinten + Seitenteil hinten + Tür vorne lackiert, Eine Rückleuchte ersetzt
- Motorhaube lackiert (Lackabblätterung, kein Unfall)
- Tür vorn + Seitenteil + Seitenteil hinten + Stoßfänger hinten + Tankklappe lackiert.
- Stoßfänger vorn lackiert + ersetzt.
Ein Seitenteil kam auf jedenfall neu. Das sieht man an der Laserschweißnaht am Dach.
Der Verkäufer meinte jetzt, es wäre kein Unfallwagen, weil ja alles ersetzt wurde !!!
Da aber im Vertrag nur die neue Tür und das anlackieren vom Seitenteil angegeben wurde, sehe ich das ganz anders. Was meint ihr?
Die Lackierungen können auch Garantiesachen sein von VW also muss kein schaden vorgelegen haben.
Und noch mal wenn der Schaden am Auto 5000 euro Beträgt und ich selber tu ihn Fachmännisch reparieren für 500 ist es am ende Egal ,da wird nie jemand recht bekommen vor Gericht. Am ende zählt die Arbeit und Qualität die abgeliefert wurde ob es 500 5000 oder 100 euro gekostet hat den schaden fachmännisch zu beseitigen ist völlig nebensächlich.
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