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Auffahrunfall: Fragen
Betreff: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 07:05 Uhr -
Hallo zusammen,
leider war ich gestern Geschädigter bei einem Auffahrunfall. Der Verursacher ist dem Wagen hintermir reingefahren, welcher mir wiederum in das Heck geschoben wurde. Auf den ersten Blick ist die Stoßstange, Kennzeichenbeleuchtung und Heckklappe beschädigt. Die Verkleidung im Kofferraum sieht auch leicht getroffen aus.
Ich habe mich schon bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und werde den Wagen in Kürze in die Werkstatt zur Begutachtung fahren. Ich habe gelesen, dass man den durch diesen Unfall entstandenden Wertverlust des Wagens (da nun Unfallwagen?!) ebenfalls neben den Reparaturkosten bei der Versicherung geltend machen kann. Hat das schon einmal jemand gemacht? Was ist da angemessen?
Viele Grüße
leider war ich gestern Geschädigter bei einem Auffahrunfall. Der Verursacher ist dem Wagen hintermir reingefahren, welcher mir wiederum in das Heck geschoben wurde. Auf den ersten Blick ist die Stoßstange, Kennzeichenbeleuchtung und Heckklappe beschädigt. Die Verkleidung im Kofferraum sieht auch leicht getroffen aus.
Ich habe mich schon bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und werde den Wagen in Kürze in die Werkstatt zur Begutachtung fahren. Ich habe gelesen, dass man den durch diesen Unfall entstandenden Wertverlust des Wagens (da nun Unfallwagen?!) ebenfalls neben den Reparaturkosten bei der Versicherung geltend machen kann. Hat das schon einmal jemand gemacht? Was ist da angemessen?
Viele Grüße
Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 08:10 Uhr -
So ein Mist!
Deine Frage ist eher was für einen Sachkundigen als für ein Forum. Hast Du keinen Rechtsschutz? Der wäre genau für so einen Fall.
Deine Frage ist eher was für einen Sachkundigen als für ein Forum. Hast Du keinen Rechtsschutz? Der wäre genau für so einen Fall.
Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 11:24 Uhr -
Wenn du den bei VW richten lässt, einfach mal Fragen ob die einen Anwalt im Haus haben.
Falls ja: Abtretungserklärung unterzeichnen und ein fertig repariertes Auto abholen...
Falls ja: Abtretungserklärung unterzeichnen und ein fertig repariertes Auto abholen...
Gruß Mathias - GolfVIGTI.com Moderator
GTI Bj: 08/2011
Reflexsilber - KW var3+ - R20-Seitenschweller - DTH ab Turbo
Anbauteile schwarz glänzend lackiert - Carbon und Jacky-Stoff Veredelungen im Innenraum
- E36 M50B25T - F32 440i - BMW R1100S - Ducati 848
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Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 12:17 Uhr -
nennt sich merkantiler Minderwert und muss von Dir bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden.
Die Höhe ist Abhängig vom FZ-Alter und Schadensumme, im Schnitt so 15-20% der Schadensumme.
Deine Werkstatt kümmert sich trotz Abtretungserklärung im Normalfall nicht darum, musst Du nach erfolgter Reparatur selbst anfordern. Einfach schriftlich einreichen und auf die Antwort warten. Falls nichts kommt oder Erstattung zu gering ist hilft nur ein zweiter Gutachter oder Anwalt.
Die Höhe ist Abhängig vom FZ-Alter und Schadensumme, im Schnitt so 15-20% der Schadensumme.
Deine Werkstatt kümmert sich trotz Abtretungserklärung im Normalfall nicht darum, musst Du nach erfolgter Reparatur selbst anfordern. Einfach schriftlich einreichen und auf die Antwort warten. Falls nichts kommt oder Erstattung zu gering ist hilft nur ein zweiter Gutachter oder Anwalt.
CSGM, 2trg., BBS CH, Osram Xenon, GRA + MFL + RLS + RNS310 nachgerüstet, bissl tiefer, DTH 70mm ab Kat
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Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 12:54 Uhr -
Ich halte mich dabei immer an folgenden Ablauf, wenn das Fzg noch fahrfähig ist:
- 1. Fahrt geht zum Gutachter
- 2. Fahrt mit Gutachten zum Anwalt
- 3. Fahrt mit Segen vom Anwalt zur Werkstatt
Rest macht dann der Anwalt. Dafür braucht man meines Wissens noch nicht einmal eine Rechtschutzversicherung, da die gegnerische Versicherung den Schaden und den Anwalt sowieso zahlen muss, sofern man sich nicht den teuersten Anwalt Europas ausgesucht hat.
- 1. Fahrt geht zum Gutachter
- 2. Fahrt mit Gutachten zum Anwalt
- 3. Fahrt mit Segen vom Anwalt zur Werkstatt
Rest macht dann der Anwalt. Dafür braucht man meines Wissens noch nicht einmal eine Rechtschutzversicherung, da die gegnerische Versicherung den Schaden und den Anwalt sowieso zahlen muss, sofern man sich nicht den teuersten Anwalt Europas ausgesucht hat.
Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 14:27 Uhr -
Bei unserem freundlichen ist es so, dass die eh neun Anwalt haben mit dem die zusammen arbeiten. Gutachter kommt bei denen ebenfalls ins Haus.
Einfach mal unverbindlich nachfragen.
Einfach mal unverbindlich nachfragen.
Gruß Mathias - GolfVIGTI.com Moderator
GTI Bj: 08/2011
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Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 18.01.2016 - 15:35 Uhr -
Auf jeden Fall zum Anwalt, der wird von der gegnerischen Versicherung (in den meisten Fällen) bezahlt.
Hatte Ende letzten Jahres genau den selben Unfallhergang... Wertverlust wurde bei mir vom Gutachter auf 550 Euro beziffert.
Hatte Ende letzten Jahres genau den selben Unfallhergang... Wertverlust wurde bei mir vom Gutachter auf 550 Euro beziffert.
Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 22.01.2016 - 13:59 Uhr -
Hallo nochmal,
der Schaden beläuft sich laut Gutachten auf 4000 Euro inkl. MwSt. Die Wertminderung beträgt 200 Euro. Ich habe Dienstag einen Termin mit einem Anwalt vereinbart. Laut Kanzlei muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen, sofern die Schuldfrage geklärt ist. Aus meiner Sicht ist sie das, da ich im Stau stand und der Verursacher der stehenden Verkehrsteilnehmerin hinter mir aufgefahren ist, wodurch sie wiederum in meinen Wagen geschoben wurde.
Ich bin gespannt, wie sich das noch entwickelt.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
der Schaden beläuft sich laut Gutachten auf 4000 Euro inkl. MwSt. Die Wertminderung beträgt 200 Euro. Ich habe Dienstag einen Termin mit einem Anwalt vereinbart. Laut Kanzlei muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen, sofern die Schuldfrage geklärt ist. Aus meiner Sicht ist sie das, da ich im Stau stand und der Verursacher der stehenden Verkehrsteilnehmerin hinter mir aufgefahren ist, wodurch sie wiederum in meinen Wagen geschoben wurde.
Ich bin gespannt, wie sich das noch entwickelt.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
Betreff: Re: Auffahrunfall: Fragen - Gepostet: 25.01.2016 - 10:25 Uhr -
Hi, und was genau soll der Anwalt jetzt machen? Die Wertminderung kommt mir zu niedrig vor, aber das ist Sache des Gutachters, da kann ein Anwalt nicht helfen. Lehnt denn die Versicherung die volle Übernahme ab? Falls nein, ist ein Anwalt überflüssig und es dauert durch den Schriftverkehr (er will ja auch was verdienen) höchstens länger mit der Regulierung.
Auch wenn ihn die andere Versicherung bezahlen muss, zahlen am Ende alle Versicherungsnehmer die Kosten.
Man kann einen Schaden auch ohne Anwalt problemlos abwickeln, WENN die Versicherung sich nicht quer stellt.
Ein vernünftiger Gutachter ist wichtiger....
Ich drücke dir die Daumen, dass alles problemslos abläuft.
Auch wenn ihn die andere Versicherung bezahlen muss, zahlen am Ende alle Versicherungsnehmer die Kosten.
Man kann einen Schaden auch ohne Anwalt problemlos abwickeln, WENN die Versicherung sich nicht quer stellt.
Ein vernünftiger Gutachter ist wichtiger....
Ich drücke dir die Daumen, dass alles problemslos abläuft.
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