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Chiptuning - allgemeiner Infothread
Erfahrungsberichte, allgemeine Fragen, Wo chippen lassen? etc
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 31.10.2011 - 20:39 Uhr -
Leute, geht euch doch nicht so auf den Sack. Da gehts doch nur noch um das Rechthaben.
Fakt ist: Wir alle hier fahren relativ teure Autos, die bei einigen noch mittels mehrerer Tausend € "veredelt" werden. Da sollte jeder so viel Hirn im Kopf und die paar € für den TÜV sowie die Eintragungen übrig haben.
Über die eventuellen Auswirkungen auf den Halter bei einem Unfall brauchen wir hier (in diesem thread) nicht weiter Diskutieren. Das führt eh zu nichts.
Gruß, Fabian
Fakt ist: Wir alle hier fahren relativ teure Autos, die bei einigen noch mittels mehrerer Tausend € "veredelt" werden. Da sollte jeder so viel Hirn im Kopf und die paar € für den TÜV sowie die Eintragungen übrig haben.
Über die eventuellen Auswirkungen auf den Halter bei einem Unfall brauchen wir hier (in diesem thread) nicht weiter Diskutieren. Das führt eh zu nichts.
Gruß, Fabian
GTI ED35, Tornadorot, DSG , 2-türig, Favo, MFL, RCD 510, Dynaudio, FSE, GRA
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 31.10.2011 - 20:43 Uhr -
Sicher war der GTI getuned, alles der Versicherung gemeldet und von einem anerkannten TÜV abgenommen, so wie es immer sein sollte.
Der Fahrer hat letztlich das grosse Problem des seelischen Schadens, so oder so.
Der Fahrer hat letztlich das grosse Problem des seelischen Schadens, so oder so.
***
*** in heutiger Zeit...undenkbar.
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 31.10.2011 - 20:45 Uhr -
Ich finde das Thema, auch wenn man jetzt mal vom Extremfall ausgeht nicht uninteressant, da man sich schnell auf dünnem Eis bewegen kann, nur sollte es hier sachlich bleiben.
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 31.10.2011 - 22:52 Uhr -
Könnte man wieder back to topic zurück kehren!!!
Soll doch jeder selbst entscheiden ob er es einträgt oder nicht, eh dann sein problem wenn etwas passiert.
Und man sollte den teufel nicht immer gleich an die Wand malen. Man denkt doch auch nicht über einen Reifendefekt nach wenn man über die AB brettert, und wenn du mit +200kmh einen Reifendefekt hast ist der Staatsanwalt sicher dein kleinstes Problem.
Also kurz gesagt, wo kein Kläger da kein Richter!!!
Interesanter wäre doch mal wirklich warum ein paar Tuner 270 PS angeben aber "nur 350 Nm" und ein paar "nur 250PS" aber dafür 400Nm!!!
Ist es schwieriger die Nm oder die PS Zahl anzuheben lieber Spezialisten.
Soll doch jeder selbst entscheiden ob er es einträgt oder nicht, eh dann sein problem wenn etwas passiert.
Und man sollte den teufel nicht immer gleich an die Wand malen. Man denkt doch auch nicht über einen Reifendefekt nach wenn man über die AB brettert, und wenn du mit +200kmh einen Reifendefekt hast ist der Staatsanwalt sicher dein kleinstes Problem.
Also kurz gesagt, wo kein Kläger da kein Richter!!!
Interesanter wäre doch mal wirklich warum ein paar Tuner 270 PS angeben aber "nur 350 Nm" und ein paar "nur 250PS" aber dafür 400Nm!!!
Ist es schwieriger die Nm oder die PS Zahl anzuheben lieber Spezialisten.
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GOLF V GTI Seit 18.09.2012 mit Mini Co- Pilot unterwegs
GOLF VI GTI
- Seit 2011 glücklicher GTI Fahrer
- Schalter
- Bi. Xenon mit KL und LED SL
- LED Rülli
- SW- Optimierung
---GEPLANT: Seitenschweller, Kopfstützen Monitore
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Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 01.11.2011 - 09:00 Uhr -
@Abzug86 und Pesti
Bitte die Emotionen wieder runterfahren. Es gibt keinen Grund Persönlich zu werden.
Bitte back to Topic
Bitte die Emotionen wieder runterfahren. Es gibt keinen Grund Persönlich zu werden.
Bitte back to Topic
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 01.11.2011 - 14:23 Uhr -
Zitat geschrieben von GTi 66
Entscheidend ist ob das Ereignis durch ggf. einer Leistungssteigerung überhaupt unfallursächlich war.
Denn erst wenn feststeht das der Unfall tatsächlich durch ein Chiptuning herbeigeführt wurde und ein Verstoß gegen § 23 und §26 VVG (Objektive Gefahrerhöhung) vorliegt kann der Unfallverursacher (Fahrer) in Regress genommen werden.
In solchen Fällen entfällt der Kaskoschutz komplett wobei der Haftpflichtschaden immer voll erstattet wird (PflG= Pflichtversicherungsgesetz).
Der Unfallverursacher wird in Regress genommen wobei die jeweilige Regresshöhe sich nach den jeweiligen AKB’s der Versicherungsgesellschaften richtet.
In diesem Fall gibt es Höchstwerte die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein kann.
§ 23 und §26 VVG (Objektive Gefahrerhöhung)
Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn das Fahrzeug aufgrund baulicher oder sonstiger Veränderung nicht mehr den bau- und Betriebsvorschriften der STVZO entspricht. Auch ein Tuning des KFZ gehört dazu (OLG Koblenz r+s 2007, 235 f). Da sich diese Vorschrift gleichermaßen an Fahrer und VN wendet, sind beide in der Pflicht, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges immer vor Fahrantritt zu vergewissern. Gem. § 26VVG ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
d.h.
VK = keine Schadensersatzleistung
TK = keine Schadensersatzleistung
KH = wird gekürzt nach Schwere des Verschuldens lt. AKB
Nachzulesen im Handfachbuch des Fachanwalts
Himmelreich-Halm
Verkehrsrecht
3.Auflage
@GTI66
Danke, das war doch mal eine fundierte Aussage, gibt es zu den Höchstwerten der Regressforderungen eigentlich konkrete Beispiele?
Abzug86
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 01.11.2011 - 14:45 Uhr -
I.d.R. 5.000 EUR
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 01.11.2011 - 14:55 Uhr -
[/quote]
@GTI66
Danke, das war doch mal eine fundierte Aussage, gibt es zu den Höchstwerten der Regressforderungen eigentlich konkrete Beispiele?
[/quote]
Wie @Abzug86 bereits erwähnte liegt die Höhe i.d.R. tatsächlich bei 5.000 € kann allerdings durch verschiedene Obliegenheitsverletzungen aufgestockt werden!
Die Regressforderungen stehen immer im Verhältnis zur Schwere der Schuld und sind individuell.
In den Allgemeinen Kfz-Versicherungs-Bedingungen (AKB) sind bestimmte Klauseln beschrieben.
Beispiele kann man googeln , zum Beispiel guckst du hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AlkVersicherung.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
@GTI66
Danke, das war doch mal eine fundierte Aussage, gibt es zu den Höchstwerten der Regressforderungen eigentlich konkrete Beispiele?
[/quote]
Wie @Abzug86 bereits erwähnte liegt die Höhe i.d.R. tatsächlich bei 5.000 € kann allerdings durch verschiedene Obliegenheitsverletzungen aufgestockt werden!
Die Regressforderungen stehen immer im Verhältnis zur Schwere der Schuld und sind individuell.
In den Allgemeinen Kfz-Versicherungs-Bedingungen (AKB) sind bestimmte Klauseln beschrieben.
Beispiele kann man googeln , zum Beispiel guckst du hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AlkVersicherung.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 01.11.2011 - 15:02 Uhr von GTi 66.
Abzug86
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 01.11.2011 - 15:02 Uhr -
Die Frage war aber so wie ich das verstanden habe auf die Höchstgrenzen bezogen, und die liegt bei allen Versicherungsbedingungen die ich kenne bei 5.000 EUR (bei Alkohol- / Drogeneinfluss 10.000 EUR).
Betreff: Re: Chiptuning - allgemeiner Infothread - Gepostet: 02.11.2011 - 18:38 Uhr -
Interesanter wäre doch mal wirklich warum ein paar Tuner 270 PS angeben aber "nur 350 Nm" und ein paar "nur 250PS" aber dafür 400Nm!!!
Ist es schwieriger die Nm oder die PS Zahl anzuheben liebe Spezialisten???
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